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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10   

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https://dejure.org/2012,44442
LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10 (https://dejure.org/2012,44442)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2012 - L 3 R 869/10 (https://dejure.org/2012,44442)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2012 - L 3 R 869/10 (https://dejure.org/2012,44442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Nr 1a SGB 6, § 55 Abs 1 S 1 SGB 6, § 55 Abs 1 S 2 SGB 6, § 44 Abs 1 SGB 11, § 75 Abs 5 SGG
    Gesetzliche Rentenversicherung: Tatsächliche Beitragszahlung als Voraussetzung der Berücksichtigung von Zeiten der Pflege naher Angehöriger als Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; Zulässigkeit eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10
    Inhaltlich müssen sich die Leistungen zwar nicht decken, doch müssen Anspruchsgrund und Rechtsfolgen im Kern übereinstimmen, weil der in § 75 Abs. 5 SGG verwirklichte Grundsatz der Prozessökonomie einen Verzicht auf das ansonsten zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren nur zu rechtfertigen vermag, wenn im Prozess gegen den Beigeladenen im Wesentlichen über dieselben Tat- und Rechtsfragen wie im Ausgangsverfahren gegen den Beklagten zu entscheiden ist (vgl. die Urteile des BSG vom 15. November 1979 - 11 RA 9/79 -, in SozR 5090 § 6 Nr. 4 sowie vom 08. Mai 2007 - B 2 U 3/06 R, in SozR 4-2700 § 136 Nr. 3).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10
    Auch wenn jedoch - wie im Falle der Klägerin - kein solches Beratungsbegehren vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, den Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offenbar als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (§ 115 Abs. 6 SGB VI; vgl. auch BSG-Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 44/82 -, in SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 15; BSG-Urteil vom 8. April 1987 - 1 RA 55/85 -, in SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 25).
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85

    Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10
    Auch wenn jedoch - wie im Falle der Klägerin - kein solches Beratungsbegehren vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, den Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offenbar als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (§ 115 Abs. 6 SGB VI; vgl. auch BSG-Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 44/82 -, in SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 15; BSG-Urteil vom 8. April 1987 - 1 RA 55/85 -, in SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 25).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10
    Weiterhin kann sich für den Versicherungsträger auch nach dem erfolglosen Abschluss eines Rechtsstreits über eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente ein derartiger Anlass stellen (vgl. etwa BSG-Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 -, SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10
    Die Versicherungspflicht der Pflegepersonen in der Rentenversicherung konkretisiert diese Vorschrift (vgl. Bundessozialgericht in SozR 4-2600 § 3 Nr. 1 RdNr. 6).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 869/10
    Inhaltlich müssen sich die Leistungen zwar nicht decken, doch müssen Anspruchsgrund und Rechtsfolgen im Kern übereinstimmen, weil der in § 75 Abs. 5 SGG verwirklichte Grundsatz der Prozessökonomie einen Verzicht auf das ansonsten zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren nur zu rechtfertigen vermag, wenn im Prozess gegen den Beigeladenen im Wesentlichen über dieselben Tat- und Rechtsfragen wie im Ausgangsverfahren gegen den Beklagten zu entscheiden ist (vgl. die Urteile des BSG vom 15. November 1979 - 11 RA 9/79 -, in SozR 5090 § 6 Nr. 4 sowie vom 08. Mai 2007 - B 2 U 3/06 R, in SozR 4-2700 § 136 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 9 R 130/16
    Weil erst ein tatsächlicher Zahlungseingang beim Beklagten nach § 119 Abs. 3 S. 1 SGB X in Verbindung mit § 55 Abs. 1 S. 2 SGB VI Pflichtbeitragszeiten begründet (s.o.), kann die Beklagte mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durch eine zulässige Amtshandlung die Herstellung des vom Kläger begehrten Zustands nicht erreichen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27. März 2015 - L 10 R 2689/12; Urteil v. 30. Januar 2014 - L 7 R 4417/11, juris; vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - L 3 R 869/10, juris Rn. 44, zur Beitragszahlung durch die Pflegekasse bei Versicherungspflicht nach § 3 S. 1 Nr. 1a SGB VI).
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