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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15   

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https://dejure.org/2018,49572
LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15 (https://dejure.org/2018,49572)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2018 - L 3 R 79/15 (https://dejure.org/2018,49572)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2018 - L 3 R 79/15 (https://dejure.org/2018,49572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 106 SGB 6, § 110 SGB 6, § 111 Abs 2 SGB 6, § 30 Abs 3 S 1 SGB 1, Art 3 Abs 1 GG
    Gesetzliche Rentenversicherung: Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zum Beitrag zu einer freiwilligen Krankenversicherung bei Wegzug ins Ausland

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106 SGB 6, § 110 SGB 6, § 111 Abs 2 SGB 6, Art 3 GG, § 48 SGB 10, § 50 SGB 10
    Zuschuss zum Beitrag zur privaten Krankenversicherung - Verzug ins vertragslose Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt - Gleichbehandlungsgrundsatz - Aufhebung der Bewilligung - Erstattung der Zuschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2010 - L 17 R 265/10

    Rentenversicherung - Altersrentner - gewöhnlicher Aufenthalt im vertragslosen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15
    Nach Anhörung der Beteiligten hat das SG mit Gerichtsbescheid vom 22. Januar 2015 die Klage (richtig: Klagen) abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Kläger habe nach der Verlegung seines gewöhnlichen Aufenthaltes nach T ab November 2009 keinen Anspruch auf weitere Gewährung eines KV-Zuschusses, § 111 Abs. 2 SGB VI. Inhaltlich hat sich das SG auf die Ausführungen im Urteil des LSG B-B vom 17. August 2010 (L 17 R 265/10, in juris) zu § 111 Abs. 2 SGB VI bezogen, diese als überzeugend erachtet und sich ihnen nach eigener Überprüfung angeschlossen.

    Insoweit nimmt der Senat gemäß § 153 Abs. 2 SGG zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des SG in der angegriffenen Entscheidung sowie den Urteilen des LSG Berlin-Brandenburg vom 27. August 2010 (L 17 R 265/10, in juris) und vom 15. Februar 2018 (L 8 R 418/15) Bezug, denen er sich nach eigener Prüfung vollumfänglich anschließt.

    Hinzu kommt, worauf der 17. Senat des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 27. August 2010, Az. L 17 R 265/10, dort Rn. 25, hingewiesen hat, dass auf leistungsrechtlicher Seite im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt ist, dass kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im vertragslosen Ausland besteht.

  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15
    (...) Er ist aber nicht frei darin, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (Kammerbeschluss des BVerfG vom 30. Dezember 1999, Az. 1 BvR 809/95, juris Rn. 11 mwN = SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; vgl. zuletzt auch Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12. April 2017, B 13 R 15/15 R, juris Rn. 48 f.).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15
    Die Rücknahmefrist von einem Jahr seit Kenntnis der Tatsachen, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen (§ 48 Abs. 4 Satz 1 i.V.m.§ 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X), war gewahrt, zumal sie regelmäßig erst mit der Anhörung zu der Aufhebungsentscheidung beginnt (s. insoweit stellvertretend BSG, Urteil vom 31. Januar 2008, B 13 R 23/07 R, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 7. Februar 2012, Az.: 1 BvL 14/07, juris Rnr. 40 = BVerfGE 130, 240).
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15
    Lediglich dann, wenn ein sogenannter atypischer Fall vorliegt, ist von dem Leistungsträger Ermessen auszuüben, wobei die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, als Vorfrage nicht selbst im Ermessen steht (BSG, Urteil vom 30. Juni 2016, B 5 RE 1/15 R, SozR 4-1300 § 48 Nr. 33, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 79/15
    (...) Er ist aber nicht frei darin, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (Kammerbeschluss des BVerfG vom 30. Dezember 1999, Az. 1 BvR 809/95, juris Rn. 11 mwN = SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; vgl. zuletzt auch Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12. April 2017, B 13 R 15/15 R, juris Rn. 48 f.).
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