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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10   

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https://dejure.org/2011,30026
LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10 (https://dejure.org/2011,30026)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - L 3 U 145/10 (https://dejure.org/2011,30026)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - L 3 U 145/10 (https://dejure.org/2011,30026)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 136 SGB 7
    Zuständiger Unfallversicherungsträger - Überweisung - Auffangzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung - monostrukturelles Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständiger UV-Träger - Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - kein monostrukturelles Zeitarbeitsunternehmen - Auffangzuständigkeit der Verwaltungs-BG - Bestimmung der Zuständigkeit bei fehlender ausdrücklicher Zuordnung - keine Überweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
    Insoweit werde auf die Entscheidung des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 34/04 - verwiesen.

    Maßgeblich für die Beurteilung ist daher der die sachliche Zuständigkeit der BGen regelnde Bundesratsbeschluss vom 22. Mai 1885 (AN 1885, 143), das vom Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellte alphabetische Verzeichnis "der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit" und die vom RVA vorgenommenen Fortschreibungen (AN 1885, 254; AN 1886, 134; AN 1903, 404; AN 1906, 477; Handbuch der Unfallversicherung, Band III, 1910 Seite 1 ff.), insbesondere aber der - hier einschlägige - Erlass des Reichsarbeitsministeriums (RAM) vom 16. März 1942 (AN 1942 II 201) und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22. April 1942 (AN 1942 II 287), die als vorkonstitutionelles Recht weiter gelten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 09. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R - und vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 23/92 - zitiert nach Juris m. w. N.).

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die hierzu gemachten Ausführungen des BSG im Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R - (a. a. O.), denen er sich anschließt.

    Diese Flexibilität, die einen ständigen Wechsel des Unfallversicherungsträgers zur Folge hätte und nicht mit dem Grundsatz der Katasterstetigkeit in Einklang zu bringen wäre, gilt ganz besonders für solche Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung, die nicht auf eine bestimmte Branche spezialisiert sind und deren "Verleihspektrum" sich umso mehr nach den nachfragenden Auftraggebern richtet (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R -, a. a. O.).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R - dargelegt, dass die Grundsätze der Katasterrichtigkeit und Katasterstetigkeit nur bei solchen nachhaltigen wesentlichen Betriebsveränderungen zu einer Überweisung führe, die das Gepräge des Unternehmens (seine Struktur) grundlegend umgestaltet hätten.

    Diese Forderung hatte das BSG in Anbetracht des seit jeher im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsatzes der Katasterstetigkeit für notwendig gehalten (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R - zitiert nach Juris m. w. N.).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
    Unabhängig sind sie durchweg von dem Verwendungszweck des Erzeugnisses, dieser ist nur ausnahmsweise dann ausschlaggebend, wenn in Betrieben verschiedener BGen etwa gleiche oder ähnliche Arbeitsverfahren, Betriebseinrichtungen und Werkstoffe vorkommen (vgl. BSG, Urteile vom 09. Mai 2006 - B 3 U 34/04 R -, a. a. O., und vom 05. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - in SozR4-2700 § 157 Nr. 2).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
    Soweit sich aus der Natur des Rechtsverhältnisses oder wie im Fall des § 136 Abs. 1 SGB VII unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, dass über den geltend gemachten Anspruch durch Verwaltungsakt zu befinden ist, scheidet eine direkte Leistungsklage ohne vorherige Verwaltungsentscheidung aus (vgl. BSG, Urteil vom 08. Mai 2007 - B 2 U 3/06 R -, zitiert nach Juris Rdnr. 25 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03

    Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die BG unter ihrer alten Bezeichnung neu organisiert und erhielt 1954 den von ihr heute geführten Namen "Verwaltungs-BG" (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. September 2004 - L 4 (2) U 6/03 - zitiert nach Juris m.w.N.).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 23/92

    Anforderungen an die berufsgenossenschaftliche Zuordnung - Auswirkung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
    Maßgeblich für die Beurteilung ist daher der die sachliche Zuständigkeit der BGen regelnde Bundesratsbeschluss vom 22. Mai 1885 (AN 1885, 143), das vom Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellte alphabetische Verzeichnis "der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit" und die vom RVA vorgenommenen Fortschreibungen (AN 1885, 254; AN 1886, 134; AN 1903, 404; AN 1906, 477; Handbuch der Unfallversicherung, Band III, 1910 Seite 1 ff.), insbesondere aber der - hier einschlägige - Erlass des Reichsarbeitsministeriums (RAM) vom 16. März 1942 (AN 1942 II 201) und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22. April 1942 (AN 1942 II 287), die als vorkonstitutionelles Recht weiter gelten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 09. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R - und vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 23/92 - zitiert nach Juris m. w. N.).
  • BSG, 12.04.2012 - B 2 U 33/12 B
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 - L 3 U 145/10 - wird als unzulässig verworfen.
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