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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18   

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https://dejure.org/2022,18864
LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18 (https://dejure.org/2022,18864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18 (https://dejure.org/2022,18864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2022 - L 1 AS 2112/18 (https://dejure.org/2022,18864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 WoGG
    Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Vergleichsraumbildung - schlüssiges Konzept - Rückgriff auf Wohngeldtabelle - Gemeinde unter 10.000 Einwohner

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 WoGG
    Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Vergleichsraumbildung - schlüssiges Konzept - Rückgriff auf Wohngeldtabelle - Gemeinde unter 10.000 Einwohner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 22 Abs 1 S 1 SGB II ; § 12 WoGG
    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger - wirksame Kostensenkungsaufforderung

  • rechtsportal.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB II ; § 12 WoGG
    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger - wirksame Kostensenkungsaufforderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Zugrundelegung der sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu ermitteln (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R u.a. - juris Rn. 20 sowie vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - juris Rn. 20): Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten.

    Der Vergleichsraum ist der Raum, für den ein grundsätzlich einheitlicher abstrakter Angemessenheitswert zu ermitteln und innerhalb dessen einer leistungsberechtigten Person ein Umzug zur Kostensenkung grundsätzlich zumutbar ist sowie ein nicht erforderlicher Umzug nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu einer Deckelung der Aufwendungen auf die bisherigen führt (BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - juris Rn. 22).

    Der Vergleichsraum ist ein ausgehend vom Wohnort der leistungsberechtigten Person bestimmter ausreichend großer Raum der Wohnbebauung, der aufgrund räumlicher Nähe, Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnischer Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - a.a.O.).

    Das Zuständigkeitsgebiet eines Jobcenters - hier der Landkreis Oberhavel - bildet grundsätzlich einen Vergleichsraum, der indes aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in mehrere Vergleichsräume zu unterteilen sein kann, für die jeweils eigene Angemessenheitswerte bestimmt werden können (BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - a.a.O. Rn. 23).

    Als solche örtlichen Gegebenheiten kommen weniger unterschiedliche Landschaften, sondern eher räumliche Orientierungen, wie Tagespendelbereiche für Berufstätige oder die Nähe zu Ballungsräumen, sowie aus der Datenerhebung ersichtliche, deutliche Unterschiede im Mietpreisniveau in Betracht (BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - a.a.O. Rn. 23).

    Eine kleinteiligere Unterteilung eines Landkreises darf nicht die angeführten Entscheidungen zu (Groß-)Städten in ihr Gegenteil verkehren, weil aus eher großen eher kleinteilige Vergleichsräume werden, und erfordert eine eingehende Würdigung verschiedener Faktoren, die dem Jobcenter aufgrund der Methodenvielfalt vorbehalten ist (BSG, Urteile vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - a.a.O. Rn. 33; Urteil vom 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R -, juris Rn. 24).

    Vor diesem Hintergrund und angesichts der mangelnden erhobenen Daten seitens der F + B GmbH sowie des langen Zeitablaufs ist das SG in nicht zu beanstandender Weise von einem Ausfall weiterer Erkenntnismöglichkeiten ausgegangen, bevor es auf die Werte der Wohngeldtabelle zurückgegriffen hat, was nach der neueren Rechtsprechung des BSG immer dann der Fall ist, wenn es dem Jobcenter nicht gelingt, die Beanstandungen des Gerichts auszuräumen und - wie hier - ein Rückgriff des Gerichts auf einen Mietspiegel als Datengrundlage ausscheidet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - juris Rn. 29 f.).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Entscheidet er ohne ein solches schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 S 1 2. Halbs. SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf. eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (so schon: BSG, Urteile vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 19; vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rn. 24; vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - juris Rn. 21; vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - juris Rn. 25).

    Insbesondere müssen nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 22) bei der Festlegung der Angemessenheitsobergrenze auch Angebotsmieten einbezogen werden.

    eines Sicherheitszuschlags von 10% nach generell-abstrakten Kriterien im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze erforderlich (BSG, Urteile vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 25 ff.; vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - juris Rn. 38 f.; vom 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R - juris Rn. 34).

    Dabei ist wertend einzubeziehen, dass die Bemessung der zuschussfähigen Höchstbeträge für die Miete im Rahmen des Wohngeldrechts - anders als bei den angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II - nicht allein nach dem Mietenniveau im Vergleichsraum bzw. den regionalen Wohnungsmärkten erfolgt, sondern maßgeblich (auch) von der Zuordnung zu Gemeindegrößenklassen abhängig ist (BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16 - juris Rn. 45).

    Die Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten muss getrennt von derjenigen der Bruttokaltmiete erfolgen (BSG, Urteile vom 16.16.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 32; vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    b) Dem SG ist auch insoweit zu folgen, als der vom Beklagten gebildeten Vergleichsraum "S-Bahngemeinden" (Birkenwerder, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Glienicke Nordbahn und Mühlenbecker Land) unter Zugrundelegung der maßgebenden Rechtsprechung des BSG (vgl. zuletzt Urteil vom 05. August 2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 20 ff.) nicht zu beanstanden ist.

    Eine kleinteiligere Unterteilung eines Landkreises darf nicht die angeführten Entscheidungen zu (Groß-)Städten in ihr Gegenteil verkehren, weil aus eher großen eher kleinteilige Vergleichsräume werden, und erfordert eine eingehende Würdigung verschiedener Faktoren, die dem Jobcenter aufgrund der Methodenvielfalt vorbehalten ist (BSG, Urteile vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - a.a.O. Rn. 33; Urteil vom 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R -, juris Rn. 24).

    Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG auszugehen, sofern die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. etwa BSG, Urteil vom 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R - juris Rn. 34):.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Die Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten muss getrennt von derjenigen der Bruttokaltmiete erfolgen (BSG, Urteile vom 16.16.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 32; vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - juris Rn. 18).

    Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung ist so lange zu bejahen, wie die Kosten unter dem Grenzbetrag eines kommunalen oder Bundesweiten Heizspiegels liegen oder die Überschreitung des Grenzbetrages aus personenbedingten Gründen (z.B. Bettlägerigkeit eines Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft, Zugehörigkeit kleiner Kinder zur Bedarfsgemeinschaft) gerechtfertigt ist (BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - a.a.O.; vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R - juris; vom 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R - juris).

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Soweit das BSG es bei Großstädten für möglich erachtet hat, dass ein gesamtes Stadtgebiet einen Vergleichsraum bildet (für München BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - juris Rn. 21 f.; für Berlin BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - juris Rn. 24), ist dies auf (kleinere) Städte in Flächenlandkreisen nicht ohne Weiteres übertragbar (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - juris Rn. 17).

    Das genügt für ein wirksames Kostensenkungsverfahren (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.04.2021 - L 5 AS 391/19 ZVW - juris Rn. 39; BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Die dortigen Vorgaben können allerdings orientierende Wirkung auch für die Auslegung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II dahingehend haben, dass Kriterien, die der Gesetzgeber für die Erstellung von Satzungen legitimiert hat, auch legitime Kriterien für die Erstellung schlüssiger Konzepte sind (BSG, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R - juris Rn. 33).

    Ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Netto- oder Bruttokaltmiete erfordert ein planmäßiges Vorgehen im Sinne einer systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenn auch orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum unter Beachtung von mehreren, von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Mindestvoraussetzungen, die auch die Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung betreffen (BSG, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    eines Sicherheitszuschlags von 10% nach generell-abstrakten Kriterien im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze erforderlich (BSG, Urteile vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 25 ff.; vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - juris Rn. 38 f.; vom 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R - juris Rn. 34).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - L 5 AS 391/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt im Landkreis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Das genügt für ein wirksames Kostensenkungsverfahren (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.04.2021 - L 5 AS 391/19 ZVW - juris Rn. 39; BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - juris Rn. 22).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung ist so lange zu bejahen, wie die Kosten unter dem Grenzbetrag eines kommunalen oder Bundesweiten Heizspiegels liegen oder die Überschreitung des Grenzbetrages aus personenbedingten Gründen (z.B. Bettlägerigkeit eines Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft, Zugehörigkeit kleiner Kinder zur Bedarfsgemeinschaft) gerechtfertigt ist (BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - a.a.O.; vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R - juris; vom 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Vierpersonenhaushalt im Landkreis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
    Dabei ist wertend einzubeziehen, dass die Bemessung der zuschussfähigen Höchstbeträge für die Miete im Rahmen des Wohngeldrechts - anders als bei den angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II - nicht allein nach dem Mietenniveau im Vergleichsraum bzw. den regionalen Wohnungsmärkten erfolgt, sondern maßgeblich (auch) von der Zuordnung zu Gemeindegrößenklassen abhängig ist (BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16 - juris Rn. 45).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

  • BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsbeschaffungskosten -

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

  • SG Neuruppin, 30.09.2022 - S 26 AS 298/18
    Für den Drei-Personen-Haushalt der Kläger, der zwar im Ausgangspunkt in die Mietenstufe II einzuordnen ist ( für die Stadt Birkenwerder, in der die Kläger wohnten, ist eigentlich die Mietenstufe II des Landkreises Oberhavel maßgeblich; vgl die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung: Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern in der Fassung von Art. 2 Nr. 7 WoGRefG vom 02. Oktober 2015 (BGBl I 1610, 1619), die - entsprechend Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes - ebenfalls zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist ), ist nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, der die Kammer insoweit folgt, weil sie sie für überzeugend hält, indes der Tabellenwert der Mietenstufe III anzuwenden ( vgl Urteil vom 16. März 2022 - L 1 AS 2112/18, RdNr 60ff mwN ), weshalb im Ausgangspunkt ein Betrag in Höhe von insgesamt 619, 30 Euro zu berücksichtigen ist.
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