Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 3 U 58/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6055
LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 3 U 58/20 (https://dejure.org/2022,6055)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2022 - L 3 U 58/20 (https://dejure.org/2022,6055)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2022 - L 3 U 58/20 (https://dejure.org/2022,6055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blase am Fuß zu - nachfolgende Teilamputation des Fußes als Unfallfolge?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Teilamputation des Fußes nicht als Unfallfolge anerkannt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blase am Fuß keine Unfallfolge für spätere Teilamputation - Blase am Fuß neben Diabetes-Erkrankung für mutmaßliche Unfallfolgen unwesentlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 26.05.2021 - 3 U 96/20

    Anforderungen an die Einbeziehung der Europäischen Standardinformation in einen

    Der Hinweis, dass der durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, in Form der Zulassung, eintretende Wertverlust zu ersetzen ist, ist rechtlich zutreffend und führt nicht zur Unrichtigkeit oder Missverständlichkeit der Widerrufsinformation (so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. September 2019 - 3 U 68/19 - vom 2. Juni 2020 - 3 U 44/20 - vom 9. Juli 2020 - 3 U 58/20; vom 7. Mai 2021 - 3 U 7/21, jeweils n.v.).

    Dies reicht aus, um die Pflichtangaben gemäß Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB zu erfüllen, weil als "Auszahlungsbedingungen" nur die "Bedingungen für die Inanspruchnahme" des Kredits zu nennen sind (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 56, juris; sowie Urteil vom 30. Juni 2020 - 6 U 139/19 -, Rn. 60 ff., juris; vgl. zur ordnungsgemäßen Angabe der Auszahlungsbedingungen in der hier streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung auch Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 2020 - 3 U 44/20 - vom 9. Juli 2020 - 3 U 58/20 - vom 22. April 2021 - 3 U 25/21 - vom 7. Mai 2021 - 3 U 7/21 -, jeweils n.v.).

    Denn dem Vorbringen des Klägers ist schon nicht zu entnehmen, dass die Beklagte tatsächlich zusätzliche Auszahlungsbedingungen nach Vertragsschluss bestimmt hat (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 21. Dezember 2020 - 11 U 201/19 -, Rn. 126, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2019 - 6 U 50/19 -, Rn. 26, juris; Senat, Beschlüsse vom 31. August 2020 - 3 U 58/20 - und vom 7. Mai 2021 - 3 U 159/20 -, n.v.).

  • LG Hamburg, 07.10.2021 - 312 O 354/19
    Die Kammer schließt sich insoweit dem Hinweis des Vorsitzenden des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Verfügungsverfahren vom 16.3.2021 (312 O 245/19 bzw. 3 U 58/20, dort Bl 325 d.A.) an und macht ihn sich vorliegend zu Eigen.

    Darauf, ob der Arzt Infusionen von P. in seiner Praxis kostendeckend vornehmen kann, kommt es danach nicht mehr an (Hinweis vom 16.3.2021 im Verfügungsverfahren 312 O 245/19 bzw. 3 U 58/20, dort Bl 325 d.A.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht