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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09 B PKH   

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https://dejure.org/2009,14555
LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09 B PKH (https://dejure.org/2009,14555)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2009 - L 15 SO 52/09 B PKH (https://dejure.org/2009,14555)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2009 - L 15 SO 52/09 B PKH (https://dejure.org/2009,14555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für eine sozialpädagogische Einzelfallhilfe mit einem Umfang von 12 Wochenstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung von Hilfe zur Schulbildung als Eingliederungshilfe durch den sozialhilfepflichtigen Leistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Dies würde sie in ihrem Anspruch auf Rechtsschutz verletzen (hierzu allgemein BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 -, Breithaupt 2002, 486).

    Auch aus den vom Sozialgericht zitierten Beschlüssen des BVerfG vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 und vom 22. Juni 2007 - 1 BvR 681/07 (die den Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in beiden Fällen stattgaben) ergibt sich nichts anderes: Beide beziehen sich auf den Beschluss vom 18. Dezember 2001 a.a.O. und führen damit die bisherige Rechtsprechung des BVerfG fort.

  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Maßstab ist, ob ein Beteiligter, der nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (s. die auch vom Sozialgericht zitierten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 und vom 22. Juni 2007 - 1 BvR 681/07).

    Auch aus den vom Sozialgericht zitierten Beschlüssen des BVerfG vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 und vom 22. Juni 2007 - 1 BvR 681/07 (die den Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in beiden Fällen stattgaben) ergibt sich nichts anderes: Beide beziehen sich auf den Beschluss vom 18. Dezember 2001 a.a.O. und führen damit die bisherige Rechtsprechung des BVerfG fort.

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Maßstab ist, ob ein Beteiligter, der nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (s. die auch vom Sozialgericht zitierten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 und vom 22. Juni 2007 - 1 BvR 681/07).

    Auch aus den vom Sozialgericht zitierten Beschlüssen des BVerfG vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 und vom 22. Juni 2007 - 1 BvR 681/07 (die den Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in beiden Fällen stattgaben) ergibt sich nichts anderes: Beide beziehen sich auf den Beschluss vom 18. Dezember 2001 a.a.O. und führen damit die bisherige Rechtsprechung des BVerfG fort.

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08

    Eintrittspflichtigkeit des Schulträgers bei Hilfen zu einer angemessenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Die Auslegung dieses Begriffs ist rechtlich nicht einfach (s. stellvertretend Bieritz-Harder in LPK-SGB XII § 92 Rz. 10 i. V. mit § 54 Rz. 51 ff.), obergerichtliche Rechtsprechung aus der Sozialgerichtsbarkeit liegt - soweit veröffentlicht - bislang nur vereinzelt vor (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Oktober 2008 - L 9 SO 8/08; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2006 - L 23 B 16/06 SO ER - FEVS 58, 49).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 15 B 4/08

    Heilung eines Mangels eines Zustellungsgegenstandes durch den tatsächlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Weil das Verfahren für die Klägerin auf Grund des § 183 Satz 1 SGG kostenfrei ist und der Beklagte in diesem Fall die Erstattung außergerichtlicher Kosten unter keinen Umständen beanspruchen kann (§ 193 Abs. 4 SGG), ist jedoch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe außerdem davon abhängig, dass die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 SGG erfüllt sind (s. die Beschlüsse des Senats vom 12. August 2008 - L 15 B 162/08 SO PKH und vom 29. Mai 2008 - L 15 B 4/08 AY PKH; zur Differenzierung zwischen der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der über die Beiordnung eines Anwalts in gerichtskostenpflichtigen Verfahren s. etwa Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. November 2007 - 3 AZB 26/07 -, in NJW 2008, 604).
  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 26/07

    Selbstbeiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Weil das Verfahren für die Klägerin auf Grund des § 183 Satz 1 SGG kostenfrei ist und der Beklagte in diesem Fall die Erstattung außergerichtlicher Kosten unter keinen Umständen beanspruchen kann (§ 193 Abs. 4 SGG), ist jedoch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe außerdem davon abhängig, dass die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 SGG erfüllt sind (s. die Beschlüsse des Senats vom 12. August 2008 - L 15 B 162/08 SO PKH und vom 29. Mai 2008 - L 15 B 4/08 AY PKH; zur Differenzierung zwischen der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der über die Beiordnung eines Anwalts in gerichtskostenpflichtigen Verfahren s. etwa Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. November 2007 - 3 AZB 26/07 -, in NJW 2008, 604).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2006 - L 23 B 16/06

    Sozialhilfe - behindertes Kind - Unterbringung im Wohnheim eines Schulinternats -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Die Auslegung dieses Begriffs ist rechtlich nicht einfach (s. stellvertretend Bieritz-Harder in LPK-SGB XII § 92 Rz. 10 i. V. mit § 54 Rz. 51 ff.), obergerichtliche Rechtsprechung aus der Sozialgerichtsbarkeit liegt - soweit veröffentlicht - bislang nur vereinzelt vor (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Oktober 2008 - L 9 SO 8/08; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2006 - L 23 B 16/06 SO ER - FEVS 58, 49).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - L 15 B 162/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Anwaltsbetreuer; Anschluss an BGHZ XII ZB 118/03

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Weil das Verfahren für die Klägerin auf Grund des § 183 Satz 1 SGG kostenfrei ist und der Beklagte in diesem Fall die Erstattung außergerichtlicher Kosten unter keinen Umständen beanspruchen kann (§ 193 Abs. 4 SGG), ist jedoch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe außerdem davon abhängig, dass die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 SGG erfüllt sind (s. die Beschlüsse des Senats vom 12. August 2008 - L 15 B 162/08 SO PKH und vom 29. Mai 2008 - L 15 B 4/08 AY PKH; zur Differenzierung zwischen der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der über die Beiordnung eines Anwalts in gerichtskostenpflichtigen Verfahren s. etwa Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. November 2007 - 3 AZB 26/07 -, in NJW 2008, 604).
  • LSG Bayern, 21.10.2009 - L 15 B 71/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - ärztliches Gutachten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Ob gleichwohl für die Beiordnung der bloße Wert des Streitgegenstandes ausschlaggebend sein kann, der nichts über die Bedeutung der Sache an sich aussagen muss, und bei welchem Betrag gegebenenfalls eine Grenze zu ziehen wäre, muss hier erneut (s. bereits die Beschlüsse des Senats vom 6. Mai 2008 - L 15 B 71/08 SO PKH und vom 13. Mai 2008 - L 15 B 84/08 SO PKH) nicht abschließend entschieden werden.
  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09
    Aus dem Charakter der Prozesskostenhilfe als eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet des gerichtlichen Rechtsschutzes folgt zwar, dass Hilfesuchende wegen des für Soziahilfe und Prozesskostenhilfe gleichermaßen geltenden Subsidiaritätsprinzip verpflichtet sind, die dem Justizfiskus entstehenden Kosten gering zu halten (vgl. BSG, Beschluss vom 12. März 1996 - 9 RV 24/94 - in SozR 3-1500 § 73 a Nr. 4 mit zahlreichen Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2010 - L 19 AS 911/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auf die vom SG zur Begründung seiner Entscheidung zusätzlich herangezogene Frage, ob die Höhe des streitigen Betrages im Hinblick auf das Prozesskostenrisiko der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, kommt es daher nicht an (bejahend LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 10.02.2009 - L 5 B 1956/08 AS PKH = ASR 2009, 130 sowie Beschl. vom 19.05.2008 - L 10 B 184/08 AS PKH = www.juris.de; Hessisches LSG Beschl. v. 15.07.2008 - L 9 B 39/08 SO = SAR 2008, 110; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschl. v. 17.06.2008 - L 9 B 156/08 SO PKH = www.juris.de; LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 15.02.2008 - L 13 B 40/07 AS = www.juris.de; ablehnend bzw. einschränkend LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 16.04.2009; L 15 SO 52/09 B PKH = www.juris.de; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a Rn 9b mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 26 AS 160/11
    Entgegen der Ansicht des Sozialgerichts im angefochtenen Beschluss ist PKH nicht bereits deshalb zu versagen, weil der Rechtsstreit eine wirtschaftliche Bedeutung im Bagatellbereich habe (vgl. zB LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 16. April 2009, L 15 SO 52/09 B PKH, vom 30. März 2009, L 25 B 2135/08 AS PKH, vom 16. November 2008, L 29 B 1644/08 AS PKH, vom 14. Mai 2007, L 10 B 217/07 AS PKH, alle veröffentlicht in juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de) und ein bemittelter Kläger bei vernunftgeleiteter Abwägung des Streitwerts der durchzusetzenden Rechtsposition von 56, 58 EUR mit dem Kostenrisiko von der Beauftragung eines Rechtsanwalts Abstand nehmen würde.
  • SG Berlin, 05.07.2010 - S 128 AS 11433/09

    Sozialgerichtliches Verfahren; Prozesskostenhilfe in Bagatellverfahren;

    Offen bleiben kann, ob etwas Anderes dann gelten muss, wenn die Sache schwierige Rechtsfragen aufweist und die entscheidungserhebliche materiellrechtliche Frage eine über den materiellen Wert hinausgehende Bedeutung haben kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2009 - L 15 SO 52/09 B PKH).
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