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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21   

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https://dejure.org/2021,22617
LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21 (https://dejure.org/2021,22617)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2021 - L 16 R 63/21 (https://dejure.org/2021,22617)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - L 16 R 63/21 (https://dejure.org/2021,22617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 SGB 10, § 48 SGB 10
    Widerruf - Aufhebung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ermessensbetätigung

  • ra-jtlehmann.de PDF

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Ermessensbetätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 47 SGB 10; § 48 SGB 10
    Anforderungen an die Ausübung von Ermessen durch die Behörde beim Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de

    § 47 SGB 10; § 48 SGB 10
    Anforderungen an die Ausübung von Ermessen durch die Behörde beim Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.05.1983 - 10 RKg 13/82

    Entziehung des Kindergeldes bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21
    Es reicht aber insoweit nicht aus, die Gründe für den Widerruf zu benennen und zur Begründung des Widerrufs nur hierauf zu verweisen (vgl BSg, Urteil vom 26. Mai 1983 - 10 RKg 13/82 = SozR 1200 § 66 Nr. 10 - Rn 16).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21
    Denn die Beklagte war insoweit berechtigt und verpflichtet, die Bewilligung schon nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X - nach telefonischer Anhörung des Klägers am 8. Oktober 2019 - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, weil in den Tatsachen, die für den Erlass des Bewilligungsbescheides maßgeblich waren, eine wesentliche Änderung eingetreten war (vgl hierzu schon BSG, Urteil vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 = SozR 1300 § 48 Nr. 1 - Rn 26, 27).
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