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LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - L 16 R 63/21 (https://dejure.org/2021,22617)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 47 SGB 10, § 48 SGB 10
Anforderungen an die Ausübung von Ermessen durch die Behörde beim Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 SGB 10, § 48 SGB 10
Widerruf - Aufhebung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ermessensbetätigung - ra-jtlehmann.de
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Ermessensbetätigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 47 SGB 10; § 48 SGB 10
Anforderungen an die Ausübung von Ermessen durch die Behörde beim Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts - rechtsportal.de
§ 47 SGB 10; § 48 SGB 10
Anforderungen an die Ausübung von Ermessen durch die Behörde beim Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 13.12.2020 - S 5 R 41/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.05.1983 - 10 RKg 13/82
Entziehung des Kindergeldes bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Anspruch auf …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21
Es reicht aber insoweit nicht aus, die Gründe für den Widerruf zu benennen und zur Begründung des Widerrufs nur hierauf zu verweisen (vgl BSg, Urteil vom 26. Mai 1983 - 10 RKg 13/82 = SozR 1200 § 66 Nr. 10 - Rn 16). - BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21
Denn die Beklagte war insoweit berechtigt und verpflichtet, die Bewilligung schon nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X - nach telefonischer Anhörung des Klägers am 8. Oktober 2019 - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, weil in den Tatsachen, die für den Erlass des Bewilligungsbescheides maßgeblich waren, eine wesentliche Änderung eingetreten war (vgl hierzu schon BSG, Urteil vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 = SozR 1300 § 48 Nr. 1 - Rn 26, 27).