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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2012 - L 1 KR 118/11   

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https://dejure.org/2012,26830
LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2012 - L 1 KR 118/11 (https://dejure.org/2012,26830)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2012 - L 1 KR 118/11 (https://dejure.org/2012,26830)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - L 1 KR 118/11 (https://dejure.org/2012,26830)
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  • SG Berlin, 31.08.2011 - S 210 KR 454/10

    Krankenversicherung - vorstationäre Behandlung zur Klärung einer Diagnose - Teil

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2012 - L 1 KR 118/11
    Die Beklagte hat sich ferner auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. August 2011 (Aktenzeichen S 210 KR 454/10) berufen.

    Zuletzt kann sich die Beklagte auch nicht zu ihren Gunsten auf das Urteil des SG Berlin vom 31.08.2011 (S 210 KR 454/10) berufen.

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung - Vergütung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2012 - L 1 KR 118/11
    Der Sache nach handelt es sich um eine Sonderform der ambulanten Versorgung, die aber nur bei vertragsärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung erbracht werden darf und somit im weiteren Sinne eine stationäre Behandlung darstellt (BSG, Urt. v. 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R - Rdnr. 10 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 4 KR 62/05

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung nach § 115a

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2012 - L 1 KR 118/11
    Dementsprechend hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 24. Januar 2011 - L 4 KR 62/05 -, juris-Rdnr. 22) ausgeführt, für den Vergütungsanspruch einer nachstationären Behandlung sei es unerheblich, dass die Behandlung auch ambulant möglich gewesen wäre.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - L 1 KR 120/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2012 - L 1 KR 118/11
    Bereits in seinem Urteil vom 6. Januar 2012 (L 1 KR 120/11) hat der hiesige Senat ausgeführt, dass die Auffassung des Beklagten im Widerspruch zum Wortlaut des § 115a Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. SGB V steht.
  • LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 16/12
    Der Kläger darf sie nach Maßgabe des § 115a SGB V selbst dann erbringen und abrechnen, wenn die Behandlung auch in einer entsprechend ausgestatteten Facharztpraxis möglich gewesen wäre (ebenso bereits LSG Berlin-Brandenburg 16.7.2012 - L 1 KR 118/11 - Juris für die vorstationäre Behandlung; LSG Sachsen-Anhalt 24.1.2011 - L 4 KR 62/05 - Juris, für die nachstationäre Behandlung).
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