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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10   

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https://dejure.org/2012,30795
LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10 (https://dejure.org/2012,30795)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2012 - L 3 R 608/10 (https://dejure.org/2012,30795)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2012 - L 3 R 608/10 (https://dejure.org/2012,30795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 74 SGB 6, § 256a Abs 3a SGB 6, Anl 1 FRG, Anl 2 FRG, Anl 3 FRG, Anl 4 FRG, Anl 5 FRG, Anl 6 FRG, Art 3 GG
    Deutsche Reichsbahn - Wohnsitz West-Berlin - Bewertung von Krankheitszeiten - Bewertung von Beitragszeiten - Tabellenwerte nach dem FRG - unterschiedliche Tabellenwerte für Männer und Frauen - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Diskriminierungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe der Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei einem bis zum 30. Juni 1990 bei der Deutschen Reichsbahn (DR) in Berlin Beschäftigten mit Wohnsitz in Berlin (West)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Reichsbahn; Wohnsitz West-Berlin; Bewertung von Krankheitszeiten; Bewertung von Beitragszeiten; Tabellenwerte nach dem FRG; unterschiedliche Tabellenwerte für Männer und Frauen; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz; Diskriminierungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 98, 365 ).

    Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; 96, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; 96, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; 96, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 262/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 22 FRG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Soweit die Klägerin die Auffassung vertrete, § 256a Abs. 3a SGB VI verstoße insoweit gegen Art. 3 des GG, als die Anlagen 1 bis 16 zum FRG unterschiedliche Werte für Männer und Frauen bestimmten, könne sich die Kammer dem nicht anschließen, zumal das BVerfG sich bereits dahingehend positioniert habe, dass ein solcher Verstoß nicht gegeben sei (vgl. den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 04. April 1989 - 1 BvR 262/88 -).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 608/10
    Angesichts des mit der einmaligen historischen Konstellation für den Gesetzgeber gegebenen Zwangs, bei der Ordnung von Massenerscheinungen zu typisieren, sieht der Senat die Ungleichbehandlung als gerechtfertigt an und bezieht sich hierzu auf die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 26. Januar 1977 - 1 BvL 17/73 -, zitiert nach juris Rn. 40 ff.) zu § 22 Abs. 1 S. 1 FRG lit. b FRG in der bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung, wonach rentenberechtigten Frauen niedrigere Verdienste zugeordnet wurden als Männern.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

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