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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 U 308/09   

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https://dejure.org/2012,25986
LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 U 308/09 (https://dejure.org/2012,25986)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2012 - L 3 U 308/09 (https://dejure.org/2012,25986)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2012 - L 3 U 308/09 (https://dejure.org/2012,25986)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 U 308/09
    Zur Interpretation der Ziele des BJagdG hat sich das SG auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 - bezogen, wonach das BJagdG einerseits der Ermöglichung des Jagdrechts und der Vermeidung von Wildschäden, andererseits auch der Wildhege und damit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen diene.
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 104/02 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 U 308/09
    § 123 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII ist vom Wortlaut her mithin enger gefasst sei als die frühere Regelung in § 776 Abs. 1 Nr. 4 RVO (vgl. BSG, Beschluss vom 13. August 2002 - B 2 U 104/02 B -, zitiert nach juris Rn. 4).
  • BSG, 23.11.1971 - 2 RU 63/69
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 U 308/09
    Als Unternehmen zum Schutz und zur Förderung der Landwirtschaft i.S.v. § 776 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 RVO wurden - einzelfallbezogen - jedenfalls solche gesehen, die Kenntnisse auch für landwirtschaftliche Unternehmer vermitteln, die ein solcher Unternehmer in seinem Betrieb verwenden soll und kann (BSG, Urteil vom 23. November 1971 - 7/2 RU 63/69 -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • LSG Sachsen, 15.05.2003 - L 2 U 145/01
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 U 308/09
    § 776 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 RVO ist mithin kein bloßer Auffangtatbestand, durch welchen alle Unternehmen, die in der einen oder anderen Hinsicht nützlich für die Landwirtschaft sind, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zugeordnet werden (Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2003 - L 2 U 145/01 LW -, zitiert nach juris, Rn. 55 f.).
  • SG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - S 18 U 160/13
    Sie nahm hierbei auf die Entscheidung des Landessozialgerichts vom 16. August 2012, Aktenzeichen L 3 U 308/09 Bezug.

    Der Umstand, dass die Klägerin nach § 4 Nr. 2 das Pachtvertrages vom 12. Mai 2000 verpflichtet war, 500, 00 DM der jährlich gezahlten Pachtsumme für die Beseitigung die Verbesserung des Äsungsverhältnisse und der Prävention von Wildschäden zu verwenden, reicht sicher nicht aus, um der Klägerin das Gepräge eines der Landwirtschaft unmittelbar und überwiegend dienenden Unternehmens zu geben (vgl. Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 16. August 2012, Aktenzeichen L 3 U 308/09, Rn 26ff, zitiert nach juris).

    Insofern unterscheidet sich dieser Fall entscheidend von der dem Landessozialgericht Berlin - Brandenburg in dem Verfahren L 3 U 308/09, in dem eine bestandskräftige Zuständigkeitsentscheidung zu Gunsten der Beklagten nicht vorlag, sondern vielmehr Teil des Streitgegenstandes war.

    Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin - Brandenburg vom 16. August 2012, Aktenzeichen L 3 U 308/09 behandelt diese Frage mangels Entscheidungsrelevanz nicht.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17

    Versicherungspflicht einer Jagdpachtgemeinschaft

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. August 2012 (L 3 U 308/09) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LSG Bayern, 02.06.2022 - L 17 U 285/19

    Pflichtversicherung des Jagdpächters als Unternehmer in der gesetzlichen

    Die in den Jagdunternehmen versicherten Tätigkeiten umfassen alle mit der Jagdausübung verbundenen Verrichtungen (Fangen und Erlegen jagdbarer Tiere, Bau und Instandhaltung von Hochsitzen und Jagdhütten, Wildfütterung und Bewirtschaftung von Wildäckern) (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 U 308/09, juris Rn. 17).
  • LSG Thüringen, 09.07.2020 - L 1 U 766/18

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit eines Zuständigkeitsbescheids -

    Eine solche Ausnahmesituation liege aber ersichtlich nicht vor, da die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. August 2012 (Az.: L 3 U 308/09) sich erstmalig mit dem Problem der Zuordnung von Jagdgenossenschaften, die nicht selbst die Jagd ausüben, befasst habe.
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