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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 354/17   

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https://dejure.org/2020,56561
LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 354/17 (https://dejure.org/2020,56561)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2020 - L 17 R 354/17 (https://dejure.org/2020,56561)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - L 17 R 354/17 (https://dejure.org/2020,56561)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 15/16 R

    Anrechnung einer ausländischen Rente auf die deutsche Rente nach § 31 FRG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 354/17
    Danach begehrt die Klägerin bei verständiger Würdigung ihres Vorbringens (§ 153 Abs. 1, § 123 SGG) im Wege der zulässigen Anfechtungs- und Leistungsklage (dazu Bundessozialgericht , Urteil vom 21. März 2018 - B 13 R 15/16 R - Sozialrecht 4-2500 § 31 Nr. 2 Rn. 15) rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 eine höhere Regelaltersrente von 5, 0045 statt bisher 4, 3939 persönlicher EP, berechnet auf der Grundlage der zwischenstaatlichen Rente (zusätzlich 0, 9419 persönliche EP bei der zwischenstaatlichen Rentenberechnung für die beitragsgeminderte Ausbildungszeit von April 62 bis März 1965, abzüglich der aufgrund der Wohnsitzzeit verdrängten und - innerstaatlich - mit 0, 3312 EP bewerteten Anrechnungszeit wegen der s Fachschulausbildung).

    Für die Bestimmung der Höhe der von der Beklagten monatlich zu zahlenden Regelaltersrente findet die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2016 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Anwendung (dazu: Europäischer Gerichtshof , Urteil vom 19. Juli 2012 - C-522/10 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 21. März 2018, aaO, Rn. 94; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 8. August 2019 - juris Rn. 49 ff; jeweils mit weiteren Nachweisen ).

    Die Vergleichsberechnung der zwischenstaatlichen Rente soll bewirken, dass durch die innerstaatliche Berechnungsweise keine Nachteile für grenzüberschreitende Sachverhalte entstehen können, etwa insoweit, als beitragsfreie Zeiten in ihrem Wert nach §§ 71 ff SGB VI davon abhängig sind, in welchem Umfang gerade deutsche Zeiten vorhanden sind (BSG, Urteil vom 21. März 2018 - aaO - Rn. 67, 74, mwN).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EG)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 354/17
    Für die Bestimmung der Höhe der von der Beklagten monatlich zu zahlenden Regelaltersrente findet die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2016 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Anwendung (dazu: Europäischer Gerichtshof , Urteil vom 19. Juli 2012 - C-522/10 - juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 21. März 2018, aaO, Rn. 94; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 8. August 2019 - juris Rn. 49 ff; jeweils mit weiteren Nachweisen ).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R

    Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung - Berücksichtigung während des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - L 17 R 354/17
    in Anlehnung an das Urteil des BSG vom 19.04.2011, Az.: B 13 R 79/09 R, die anerkannten Fachschulzeiten neben ausländischen Pflichtbeitragszeiten widerrufen zu dürfen oder die nicht bewerteten beitragsgeminderten Zeiten der Berufsausbildung als vollwertige Beitragszeiten anzusehen und eine Berechnung von Mindestentgeltpunkten nach § 262 SGB VI vorzunehmen.
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