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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12   

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https://dejure.org/2016,5848
LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12 (https://dejure.org/2016,5848)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12 (https://dejure.org/2016,5848)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - L 25 AS 2488/12 (https://dejure.org/2016,5848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 SGB 2
    Anrechnung von Zinsen und Kapitalerträgen - Buchungsdatum - Tag der Wertstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zeitpunkt des Zuflusses bei der Berücksichtigung von Zinsen und Kapitalerträgen als Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 11
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anrechnung von Zinsen und Kapitalerträgen; Buchungsdatum; Tag der Wertstellung

  • rechtsportal.de

    Alg II-V § 2 Abs. 3 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zeitpunkt des Zuflusses bei der Berücksichtigung von Zinsen und Kapitalerträgen als Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12
    Dies gilt auch dann, wenn es sich beim verzinsten Kapital - wie hier - um Schonvermögen handelt (Bundessozialgericht , Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 57/07 R -, juris).

    Dabei ist das erzielte Einkommen gemäß § 2b iVm. § 2 Abs. 3 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung ( in der Fassung vom 22.8.2005, BGBl. I, Seite 2499) im Monat des tatsächlichen Zuflusses anzurechnen (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 57/07 R -, juris Rn. 18).

    Die Einnahmen in den Monaten Dezember 2006 und Dezember 2007 waren nicht auf mehrere Monate aufzuteilen, da - selbst bei Anrechnung von allen hier streitigen Kapitalerträgen im jeweiligen Monat Dezember - die Hilfebedürftigkeit der Klägerin und damit der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht entfiele (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 57/07 R -, juris Rn. 26).

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 43/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinsgutschrift

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG - wovon abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht - der Zeitpunkt rechtlich maßgeblich, zu welchem das Einkommen dem Leistungsberechtigten als bereites Mittel tatsächlich zur Verfügung steht (vgl. zum Zufluss einer Erbschaft nach Erbauseinandersetzung: BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 101/11 R -, juris; von der Haftanstalt verwahrtes Geld: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 36/13 R -, juris; Zinserträge eines erst zu kündigenden Bausparvertrages: BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 43/14 R -, juris).

    Denn vorliegend war auch keine rechtsgestaltende Erklärung der Klägerin erforderlich, um die wertmäßige Gutschrift der Zinsen auf ihrem Konto zu erreichen (vgl. zum Sonderfall der Zinserträge eines erst zu kündigenden Bausparvertrages: BSG Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 43/14 R -, juris).

  • BSG, 16.02.1982 - 10/8b RKg 21/80
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12
    Der Tag der Wertstellung bezeichnet den Tag, zu welchem dem Berechtigten die rechtliche und zinswirksame Verfügungsmöglichkeit eingeräumt wird (vgl. zu Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen § 675t Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Fassung vom 29. Juli 2009, BGBl. I, Seite 2355 sowie die Vorgängerregelung in § 676g Abs. 1 Satz 4 BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002, BGBl. I, Seite 42; vgl. zur sozialrechtlichen Unterscheidung von Buchung und Wertstellung: BSG, Urteil vom 16. Februar 1982 - 10/8b RKg 21/80 -, juris Rn. 24).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12
    Bei der Bestimmung des Zuflusszeitpunktes einer Einnahme kommt es nicht darauf an, für welchen Zeitraum die Zahlung bestimmt war, sondern darauf, wann der Hilfebedürftige die Einnahme erhalten hat und für seinen Lebensunterhalt einsetzen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R -, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 70/07 R -, juris Rn. 26).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG - wovon abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht - der Zeitpunkt rechtlich maßgeblich, zu welchem das Einkommen dem Leistungsberechtigten als bereites Mittel tatsächlich zur Verfügung steht (vgl. zum Zufluss einer Erbschaft nach Erbauseinandersetzung: BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 101/11 R -, juris; von der Haftanstalt verwahrtes Geld: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 36/13 R -, juris; Zinserträge eines erst zu kündigenden Bausparvertrages: BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 43/14 R -, juris).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12
    Bei der Bestimmung des Zuflusszeitpunktes einer Einnahme kommt es nicht darauf an, für welchen Zeitraum die Zahlung bestimmt war, sondern darauf, wann der Hilfebedürftige die Einnahme erhalten hat und für seinen Lebensunterhalt einsetzen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R -, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 70/07 R -, juris Rn. 26).
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 36/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 25 AS 2488/12
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG - wovon abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht - der Zeitpunkt rechtlich maßgeblich, zu welchem das Einkommen dem Leistungsberechtigten als bereites Mittel tatsächlich zur Verfügung steht (vgl. zum Zufluss einer Erbschaft nach Erbauseinandersetzung: BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 101/11 R -, juris; von der Haftanstalt verwahrtes Geld: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 36/13 R -, juris; Zinserträge eines erst zu kündigenden Bausparvertrages: BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 43/14 R -, juris).
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