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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20   

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https://dejure.org/2022,7716
LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20 (https://dejure.org/2022,7716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2022 - L 20 AS 229/20 (https://dejure.org/2022,7716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - L 20 AS 229/20 (https://dejure.org/2022,7716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2, § 31a Abs 1 SGB 2, § 15 Abs 2 S 2 Nr 1 SGB 2
    Minderung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer zumutbaren Eingliederungsmaßnahme - Bewerbungscoaching - wirksame Rechtsfolgenbelehrung - Anforderungen aus dem Urteil des BVerfG vom 5.11.2019 zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB 2

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 31 Abs 1 SGB 2, § 31a Abs 1 SGB 2, § 31b Abs 1 SGB 2
    Sanktion - Minderungen Arbeitslosengeld II - Ermessensausübung - Rechtsfolgenbelehrung zeitlich vor der Entsfcheidung des BVerG zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionsregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sanktion des Grundsicherungsberechtigten bei Ablehnung einer zumutbaren Eingliederungsmaßnahme in Arbeit - Bewerbungs-Coaching

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Sanktionsentscheidung; Minderung eines Anspruchs auf Alg II um 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs; Kriterien für eine Ermessensausübung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Schließlich fehle es der Feststellung der Pflichtverletzung an einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung, weil sie mit den grundgesetzlichen Vorgaben nach Maßgabe der bundesverfassungsrechtlichen Entscheidung vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - nicht in Einklang stehe (Verweis auf SG Hamburg, Urteil vom 24. September 2020 - S 58 AS 369/17 -).

    Auch die Entscheidung des Gesetzgebers, die in § 31 Abs. 1 SGB II normierten Pflichten nach § 31a und 31b SGB II, wenn nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II kein wichtiger Grund für ihre Nichterfüllung vorliegt, mit der Sanktion durchzusetzen, dass Leistungen in Höhe des für diese Person maßgebenden existenzsichernden Regelbedarfs im Sinne des § 20 SGB II vorübergehend gemindert werden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16, BVerfGE 152, 68 ff. Rz. 211).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Sanktionsregelungen der §§ 31a Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 und § 31b SGB II in den Fällen des § 31 Abs. 1 SGB II mit den von ihm tenorierten Einschränkungen weiter für anwendbar erklärt und die Wirksamkeit nicht bestandskräftiger Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 1 Satz SGB II, die vor seiner Urteilsverkündung festgestellt worden sind, festgestellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 a.a.O., Rz. 218, 221).

    Anders als der Prozessbevollmächtigte des Klägers unter Verweis auf das SG Hamburg, Urteil vom 24. September 2020 - S 58 AS 369/17 - meint, führen die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben in der Entscheidung vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - auch nicht dazu, dass es der Feststellung der Pflichtverletzung auch an einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung mangelt.

    Zudem hat das BVerfG selbst zu dem vom Sozialgericht Gotha vorgelegten Rechtsstreit ausgeführt, dass dieses vertretbar davon ausgegangen sei, eine Rechtsfolgenbelehrung nach den damaligen gesetzlichen Regelungen habe den rechtlichen Anforderungen entsprochen (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16, juris Rn. 110).

  • SG Hamburg, 24.09.2020 - S 58 AS 369/17

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Rechtsprechung des BVerfG - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Schließlich fehle es der Feststellung der Pflichtverletzung an einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung, weil sie mit den grundgesetzlichen Vorgaben nach Maßgabe der bundesverfassungsrechtlichen Entscheidung vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - nicht in Einklang stehe (Verweis auf SG Hamburg, Urteil vom 24. September 2020 - S 58 AS 369/17 -).

    Anders als der Prozessbevollmächtigte des Klägers unter Verweis auf das SG Hamburg, Urteil vom 24. September 2020 - S 58 AS 369/17 - meint, führen die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben in der Entscheidung vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - auch nicht dazu, dass es der Feststellung der Pflichtverletzung auch an einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung mangelt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1519/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Zur Begründung wiederholt er im Wesentlichen seinen Vortrag aus dem erstinstanzlichen Verfahren und beruft sich auf die Rechtsprechung des LSG Niedersachsen Bremen vom 24. November 2015 - L 7 AS 1519/15 B ER zur Anforderung der Kostenübernahmeregelung sowie zu den Anforderungen an die Ermessensausübung bei Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen im Beschluss vom 24. November 2015 - L 7 AS 1519/15 B ER, nach der aus solchen Angaben nicht zuverlässig zu entnehmen sei, ob und welche ihm während der Eingliederungsmaßnahme entstehenden Kosten vom Antragsgegner als angemessen und notwendig angesehen würden und in welcher Höhe diese übernommen werden sollten, insbesondere ob sich der Antragsteller eine Ermessensentscheidung darüber vorbehalte.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - L 2 AS 24/21

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Pflichten aus dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Daraus hat das LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.01.2021 - L 2 AS 24/21 B ER) zutreffend geschlussfolgert, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das bisherige Recht zu den Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung bestanden.
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob der Träger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 54 Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl auch zum Nachfolgenden jeweils mwN nur: BSG Urteil vom 18.3.2008 - B 2 U 1/07 R-BSGE 100, 124 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 1, RdNr 13 ff und BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 2 U 10/10 R - SozR 4-2700 § 76 Nr. 2 RdNr 12 ff).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Auch das Bundessozialgericht lässt es regelmäßig ausreichen, wenn die auf Antrag bestehenden Ansprüche dem Grunde nach verbindlich bezeichnet waren (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R -, BSGE 121, 268-275, SozR 4-4200 § 15 Nr. 6; vgl BSG Urteil vom 15.2.1979 - 7/12 RAr 43/77 - SozR 4100 § 119 Nr. 7 S 32; BSG Urteil vom 16.10.1990 - 11 RAr 65/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 4 S 17).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob der Träger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 54 Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl auch zum Nachfolgenden jeweils mwN nur: BSG Urteil vom 18.3.2008 - B 2 U 1/07 R-BSGE 100, 124 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 1, RdNr 13 ff und BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 2 U 10/10 R - SozR 4-2700 § 76 Nr. 2 RdNr 12 ff).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Bereits zur Feststellung von Meldeversäumnissen mit dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) hat das BSG es als gerechtfertigt angesehen, die Überprüfung auf die Minderung als solche zu beschränken, wenn eine solche Beschränkung vom Kläger ausdrücklich gewollt ist und keinerlei Zweifel an einer Klagebeschränkung oder Klagerücknahme bestehen (BSG Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R - SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 8; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R-RdNr 12).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Auch hat das Sozialgericht zutreffend entschieden, dass die nicht angetretene Maßnahme dem Kläger zumutbar war, wobei die Gerichte dies nach Auffassung des Bundessozialgerichts in jedem Falle inzident zu prüfen haben, unabhängig davon, ob der Kläger sich hierauf beruft und unabhängig davon, welche Grundlage die Teilnahme an der Maßnahme hat (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R, juris Rn. 22).
  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2022 - L 20 AS 229/20
    Auch das Bundessozialgericht lässt es regelmäßig ausreichen, wenn die auf Antrag bestehenden Ansprüche dem Grunde nach verbindlich bezeichnet waren (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R -, BSGE 121, 268-275, SozR 4-4200 § 15 Nr. 6; vgl BSG Urteil vom 15.2.1979 - 7/12 RAr 43/77 - SozR 4100 § 119 Nr. 7 S 32; BSG Urteil vom 16.10.1990 - 11 RAr 65/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 4 S 17).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77

    Zusage einer Förderung - Sperrzeit - Schriftlichkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 40/13
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