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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12   

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LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12 (https://dejure.org/2016,22616)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2016 - L 17 EG 8/12 (https://dejure.org/2016,22616)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2016 - L 17 EG 8/12 (https://dejure.org/2016,22616)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 48 KonsÜbk Wien
    Elterngeld - Konsularbedienstete - Ortskraft - Anwendung des BEEG - Ausschluss - Vertretungsbefugnis der Botschaft von Spanien in Berlin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Anspruchs auf Elterngeld; Ortskraft einer in Deutschland ansässigen Auslandsvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Anspruchs auf Elterngeld; Ortskraft einer in Deutschland ansässigen Auslandsvertretung

  • rechtsportal.de

    WÜK Art. 48 Abs. 1
    Ausschluss des Anspruchs auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 1/00 R

    Erziehungsgeld - Exterritoriale - Türkei - Konsulatsbedienstete - Angehörige von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Dies habe bereits das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 29. Januar 2000 (B 10/14 EG 1/00 R) für das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) entschieden.

    Das BSG stelle in seiner Entscheidung (B 10/14 EG 1/00 R) eindeutig auf das Kriterium der Freiwilligkeit ab.

    Nach Art. 48 Abs. 1 WÜK sind Konsulatsbedienstete und deren Angehörige daher grundsätzlich von der Anwendung sämtlicher sozialrechtlicher Vorschriften des Empfangsstaates ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2002, B 10/14 EG 1/00 R, juris, Rn. 15).

    Zwar ist die Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2002 (aaO) zum Anspruch auf Erziehungsgeld ergangen; sie lässt sich jedoch zur Überzeugung des Senats zu dem erst später normierten Anspruch auf Elterngeld zwanglos übertragen.

    Die integrierende Wirkung der damit erlangten Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem entfällt mit dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 29. Januar 2002, aaO, Rn. 17).

    Ergänzend ist lediglich anzumerken, dass es dem regelmäßigen Interesse des Entsendestaates (hier: Spanien) entspricht, sich den sozialen Schutz der in seinen diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätigen Personen und ihrer Familienangehörigen grundsätzlich selbst vorzubehalten (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2002, aaO, Rn. 15).

  • BFH, 18.06.2012 - III R 12/09

    Erledigung des Revisionsverfahrens - Kostenentscheidung bei übereinstimmender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Wie dieses Optionsrecht rechtlich zu bewerten sei, lasse sich der amtlich formulierten anhängigen Rechtsfrage in dem Verfahren vor dem BFH (III R 12/09) entnehmen.

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln vom 21. Januar 2009 (14 K 176/05) - das nachgehende Revisionsverfahren (III R 12/19) vor dem BFH endete durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten (siehe BFH, Beschluss vom 18. Juni 2012, III R 12/09, juris) - rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.

  • EuGH, 15.01.2015 - C-179/13

    Evans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des auf einen Arbeitnehmer im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Urteil vom 15. Januar 2015 (C-179/13, juris) entschieden, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats für den Zeitraum, in dem er bei der konsularischen Vertretung eines Drittstaats im Gebiet eines Mitgliedstaats beschäftigt ist, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, aber in dessen Gebiet er wohnt, nicht den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats im Sinne dieser Bestimmung unterliegt, wenn dieser Staatsangehörige nach den gemäß Art. 71 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens von 1963 erlassenen Rechtsvorschriften seines Wohnsitzstaats nicht dem nationalen System der sozialen Sicherheit angeschlossen ist.
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Der geltend gemachte Anspruch auf Elterngeld und die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide beurteilen sich nach den ab 1. Januar 2011 gültigen Vorschriften des BEEG in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes (HBeglG) 2011 vom 9. Dezember 2010, BGBl I 1885 (zur Anwendung des HBeglG 2011 auf laufende Leistungsfälle siehe BSG, Urteil vom 4. September 2013, B 10 EG 6/12 R, juris).
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 176/05

    Anspruch eines Mitglieds einer ausländischen konsularischen Vertretung auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln vom 21. Januar 2009 (14 K 176/05) - das nachgehende Revisionsverfahren (III R 12/19) vor dem BFH endete durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten (siehe BFH, Beschluss vom 18. Juni 2012, III R 12/09, juris) - rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12

    Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    In dem vom FG Köln entschiedenen Fall erfolgte offenbar zudem keine Option für das Recht des anderen Staates (zum Anspruch auf Kindergeld einer türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland siehe BFH, Urteil vom 8. August 2013, VI R 45/12, juris).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbiete nicht nur offensichtliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle Formen der verdeckten Diskriminierung (Bezugnahme auf EuGH, Urteile in den Rechtssachen 152/73, C57/96, C212/99, C209/03).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Auch nehme er Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 25. Juli 2007 (III R 55/02), in dem ein Kindergeldanspruch anerkannt werde, obwohl der dortige Antragsteller keine Freizügigkeit genieße.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 KR 2901/12

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer ausländischen Rente -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Diese Regelung ist durch die VO Nr. 988/2009 vom 16. September 2009 in den Anhang II der VO Nr. 883/2004 aufgenommen worden und ist weiter in Kraft (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2015, L 4 KR 2901/12, juris, Rn. 31).
  • BFH, 18.02.2021 - III R 12/19

    Kindergeld für in einem anderen EU-Mitgliedstaat, im Haushalt des anderen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln vom 21. Januar 2009 (14 K 176/05) - das nachgehende Revisionsverfahren (III R 12/19) vor dem BFH endete durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten (siehe BFH, Beschluss vom 18. Juni 2012, III R 12/09, juris) - rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
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