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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20   

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LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20 (https://dejure.org/2021,7062)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2021 - L 2 R 246/20 (https://dejure.org/2021,7062)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2021 - L 2 R 246/20 (https://dejure.org/2021,7062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 118 Abs 4 S 1 SGB 6, § 118 Abs 4a S 1 SGB 6, § 102 Abs 6 SGB 6, § 141 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtskraft einer erfolgreichen Anfechtungsklage - Erstattungsanspruch gegen die Betreuerin bei Rentenzahlung nach dem Tod - Abgrenzung zwischen der Bindungswirkung und der Feststellungswirkung eines Verwaltungsaktes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 118 SGB 6, § 102 Abs 6 SGB 6, § 141 SGG
    Rechtskraft einer erfolgreichen Anfechtungsklage - Erstattungsanspruch gegen die Betreuerin bei Rentenzahlung nach dem Tod - Abgrenzung zwischen der Bindungswirkung und der Feststellungswirkung eines Verwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch gegen die Betreuerin bei Rentenzahlung nach dem Tod des Betreuten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 9/16 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Überweisungen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Die Betreuerin einer verstorbenen Rentenempfängerin genießt keinen besonderen Vertrauensschutz als Leistungsempfängerin nach § 118 Abs. 4 SGB VI (Anschluss an BSG vom 14.12.2016 - B 13 R 9/16 R = BSGE 122, 192 = SozR 4-2600 § 118 Nr. 15).

    Weiterhin bestehe Gutglaubensschutz, da der Rechtsgedanke der Entscheidung des BSG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - B 13 R 9/16 R - übertragen werden könne.

    Aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BSG (Urteil vom 14. Dezember 2016 - B 13 R 9/16 R) folgt nunmehr gerade keine Einschränkung der Haftung eines Betreuers in seiner Stellung als Empfänger von Leistungen.

    Der Sache kommt insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die wesentlichen Rechtsfragen vom BSG in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - B 13 R 9/16 R geklärt sind und sich im hiesigen Fall keine weiteren neuen Rechtsfragen stellen.

  • SG Dortmund, 24.05.2007 - S 26 R 278/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Der Anspruch der Rentenempfängerin erlischt nämlich mit der Feststellung des Todes nach § 102 Abs. 6 SGB VI und nur in diesem Verfahren erfolgt die vollständige Überprüfung der Tatsachenfeststellung durch die Beklagte (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 5/76 Rn. 23 und SG Dortmund, Urteil vom 24. Mai 2007 - S 26 R 278/06).

    Eine solche Grundlage hat das Sozialgericht in dem vorhergehenden Verfahren der Beteiligten zutreffend verneint und insbesondere für eine analoge Anwendung von § 49 SGB VI keinen Platz gesehen (so auch SG Dortmund, Urteil vom 24. Mai 2007 - S 26 R 278/06).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - L 11 R 4515/05

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem mutmaßlichen Tod des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Die Feststellung des Todes ist eine Tatsachenfeststellung, deren Richtigkeit von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich in vollem Umfang nachgeprüft wird (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. August 2006 - L 11 R 4515/05, Gürtner, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 112. EL September 2020, SGB VI, § 49 Rn. 8 und Ringkamp, in: Hauck/Noftz, SGB, Stand: 2/16, § 49 Rn. 9).
  • LSG Bayern, 10.11.2004 - L 2 U 152/03

    Anerkennung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Hierbei ist zwischen der Regelungswirkung eines Verwaltungsaktes, welche grundsätzlich nur die Beteiligten des Verfahrens bindet und weiteren Wirkungen (Tatbestandswirkung und Feststellungswirkung) zu unterscheiden (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 10. November 2004 - L 2 U 152/03).
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Verjährungsregelung in § 27 des Vierten Buches - Sozialgesetzbuch (SGB IV) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 AL 4/13 R und vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 2/14 R) davon ausgeht, dass die Verjährung mit der Zahlung der Rentenbeträge beginne, widerspricht dieser Annahme bereits dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften.
  • BSG, 29.07.1976 - 4 RJ 5/76

    Rente - Verschollener Empfänger - Hinterbliebenenrentenberechtigte Angehörige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Der Anspruch der Rentenempfängerin erlischt nämlich mit der Feststellung des Todes nach § 102 Abs. 6 SGB VI und nur in diesem Verfahren erfolgt die vollständige Überprüfung der Tatsachenfeststellung durch die Beklagte (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 5/76 Rn. 23 und SG Dortmund, Urteil vom 24. Mai 2007 - S 26 R 278/06).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Verjährungsregelung in § 27 des Vierten Buches - Sozialgesetzbuch (SGB IV) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 AL 4/13 R und vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 2/14 R) davon ausgeht, dass die Verjährung mit der Zahlung der Rentenbeträge beginne, widerspricht dieser Annahme bereits dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften.
  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 120/07 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Vielmehr soll auf der Grundlage des Vorbehalts die nach dem Tod des Versicherten zu Unrecht weitergezahlte Rente schnell und vollständig dem Rentenversicherungsträger zurückerstattet werden, um die Solidargemeinschaft der Versicherten vor finanziellen Verlusten zu bewahren (BSG, Urteil vom 3. Juli 2009 - B 5 R 120/07 R).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Eine solche Drittbindungswirkung kann deshalb über die Maßgeblichkeit der Entscheidung einer Behörde für den unmittelbar davon betroffenen Adressaten mit Drittbindungswirkung gegenüber einer anderen Behörde (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 6 KA 26/00 R; Rn. 22) hinaus bestehen und ein und dieselbe Behörde aus einem Verwaltungsakt zugunsten des einen Adressaten auch gegenüber einem anderen Adressaten binden, sofern die erste Entscheidung einen entsprechenden Tatbestands- oder Feststellungsinhalt hat und eine gesetzliche Regelung eine einheitliche Behandlung des Tatbestands oder der Feststellung gebietet.
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
    Jede der beiden Drittwirkungsbindungen setzt eine gesetzliche Grundlage voraus, deren Reichweite sich immer nach der konkreten gesetzlichen Regelung und dem erkennbaren Regelungszweck bestimmt (vgl. BSG, Urteil vom 04. Oktober 1994 - 7 KlAr 1/93, Rn. 116 f.).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

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