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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09 WA   

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https://dejure.org/2012,4444
LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09 WA (https://dejure.org/2012,4444)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2012 - L 14 AL 116/09 WA (https://dejure.org/2012,4444)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2012 - L 14 AL 116/09 WA (https://dejure.org/2012,4444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 73a Abs 1 SGB 3, § 65 Abs 1 SGB 3, § 65 Abs 3 SGB 3, § 67 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 68 Abs 3 S 1 SGB 3, § 68 Abs 3 S 2 SGB 3
    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungs- und Fahrkosten während des Berufsschulunterrichtes in Blockform - Änderung der Leistungsbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Übernahme von Unterbringungs- und Fahrkosten während des Berufsschulunterrichts in Blockform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Übernahme von Unterbringungs- und Fahrkosten während des Berufsschulunterrichts in Blockform

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Berlin, 18.04.2007 - S 3 AL 904/07

    Berufsausbildungsbeihilfe - Berücksichtigung von Unterbringungs- und Fahrkosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09
    In Ausführung einer einstweiligen Anordnung des Sozialgerichts Berlin vom 18. April 2007 (S 3 AL 904/07 ER), wonach die Beklagte dem Kläger vorläufig für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. Mai 2008, 1ängstens jedoch bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Hauptsache, monatlich 399, 30 Euro Berufsausbildungsbeihilfe zu zahlen habe, hat die Beklagte dem Kläger mit Bescheid vom 25. April 2007 für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. Mai 2008 vorläufig Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 399, 30 Euro monatlich bewilligt.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen (insbesondere auf die Beschulungspläne vom 29. Juni 2006 und 11. September 2007) sowie auf die von der Beklagten vorgelegte BAB-Akte und die den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz betreffende Akte des Sozialgerichts Berlin (S 57 AL 904/07 ER; vormals S 3 AL 904/07 ER), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.

    Als Aufwendungen sind neben den Fahrkosten (in Höhe von jeweils nicht 7, 20, sondern nur 6 Euro für einen Anschlussfahrschein für eine Fahrt; s. dazu die Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 4. April 2007 in dem Verfahren S 3 AL 904/07 ER) die Kosten für die Unterbringung im Wohnheim der Berufsschule in Höhe von 51, 05 Euro für eine Woche zu berücksichtigen.

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09
    Eine solche Änderung wird auch durch Bescheide bewirkt, die nachfolgend auf die Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 6.5.2009 - B 11 AL 37/07 R = SozR 4-4300 § 73 Nr. 1) erlassen wurden.

    Wie das Bundessozialgericht in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 6. Mai 2009 (B 11 AL 37/07 R) erkannt hat, ergibt sich aus dem durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in § 73 SGB III eingefügten und von der Beklagten zur Begründung für die Nichtberücksichtigung der vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen angeführten Abs. 1a (wonach für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform Berufsausbildungsbeihilfe unverändert weiter erbracht wird) nicht zwingend, dass eine Berücksichtigung des Bedarfs für Fahrkosten zum Berufsschulunterricht in Blockform ausgeschlossen wäre.

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 20/08 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09
    Da für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform die Berufsausbildungsbeihilfe unverändert weiter zu erbringen ist (§ 73 Abs. 1a SGB III), ist - wie für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden (§ 22 Abs. 2 BAföG i.V.m. § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB III; dazu auch BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 20/08 R -) ein Durchschnitt zu bilden.

    Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens des Klägers hat die Beklagte zunächst ebenfalls zutreffend ein Durchschnittseinkommen aus der ihm absehbar zustehenden Ausbildungsvergütung für den Zeitraum vom 1. Dezember 2006 bis 31. Mai 2008 gebildet (§ 22 Abs. 2 BAföG i.V.m. § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB III; vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 20/08 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09
    Selbst falls der Beklagten insoweit ein Ermessen zustehen sollte ("können"), wäre dieses Ermessen hier - wie bereits das Sozialgericht angenommen hat - auf "Null geschrumpft"; die Beklagte, die selbst in ihrem Änderungsbescheid vom 16. Juni 2010 auch die Kosten der Unterbringung im Wohnheim als Bedarf berücksichtigt hat, trägt auch keine Gesichtspunkte vor, die eine andere Entscheidung denkbar erscheinen ließen (die vom BSG in seinem Urteil vom 6. Mai 2009 nicht zu entscheidende Frage, ob auch Kosten für die Unterbringung während des Berufsschulunterrichts in Blockform als Bedarf zu berücksichtigen sind, bejahend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2010 - L 12 AL 2131/08 - und - sich diesem Urteil anschließend - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 3 AL 27/10 - die in beiden Urteilen zugelassene Revision ist von der Beklagten nicht eingelegt worden).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 12/05 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Absetzung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09
    Richtigerweise ist diese Sozialpauschale auch von der im ersten Ausbildungsjahr erzielten Ausbildungsvergütung abzusetzen (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 12/05 R - siehe jetzt auch die entsprechende Weisung der Beklagten HEGA 05/09).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2011 - L 3 AL 27/10

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09
    Selbst falls der Beklagten insoweit ein Ermessen zustehen sollte ("können"), wäre dieses Ermessen hier - wie bereits das Sozialgericht angenommen hat - auf "Null geschrumpft"; die Beklagte, die selbst in ihrem Änderungsbescheid vom 16. Juni 2010 auch die Kosten der Unterbringung im Wohnheim als Bedarf berücksichtigt hat, trägt auch keine Gesichtspunkte vor, die eine andere Entscheidung denkbar erscheinen ließen (die vom BSG in seinem Urteil vom 6. Mai 2009 nicht zu entscheidende Frage, ob auch Kosten für die Unterbringung während des Berufsschulunterrichts in Blockform als Bedarf zu berücksichtigen sind, bejahend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2010 - L 12 AL 2131/08 - und - sich diesem Urteil anschließend - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 3 AL 27/10 - die in beiden Urteilen zugelassene Revision ist von der Beklagten nicht eingelegt worden).
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