Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 34 AS 1068/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Abs 4 SGB 2, § 12 SGB 2, § 11 SGB 2, § 30 SGB 2, § 2 AlgIIV 2008
Mehrbedarf wegen Behinderung - regelförmige besondere Maßnahme - Einkommen - Verpflegungsgeld - Verpflegungsmehraufwendungen - Entfernungspauschale - Abzug der Versicherungspauschale - Finanzierungskosten für PKW - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 21 Abs 4 SGB 2, § 12 SGB 2, § 11 SGB 2, § 30 SGB 2, § 2 AlgIIV 2008, § 4 AlgIIV 2008, § 6 AlgIIV 2008
Mehrbedarf wegen Behinderung - regelförmige besondere Maßnahme - Einkommen - Verpflegungsgeld - Verpflegungsmehraufwendungen - Entfernungspauschale - Abzug der Versicherungspauschale - Finanzierungskosten für PKW - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 23.03.2012 - S 37 AS 15345/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 34 AS 1068/12
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
Absetzbarkeit von Fahrkosten und Zinsen und Tilgung für den Erwerb eines Kfz für …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der hierzu beigezogenen Verwaltungsakten (Behelfsakten Band I bis V, VII bis XI zum Aktenzeichen), die beigezogene Gerichtsakte des LSG Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen L 34 AS 2849/15 (2 Bände sowie Gerichtsakten der zu diesem Verfahren beigezogenen Gerichtsakten des SG zu den Aktenzeichen S 128 AS 38352/10, S 24 AS 15342/11, S 38 AS 15346/11, einschließlich der Teil-Behelfsakte aus Band VII der Behelfsakten des Beklagten), der Akte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (zum Geschäftszeichen), der Kopien aus der Reha-Akte der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (beigezogen im Verfahren L 34 AS 1068/12), die sämtlich vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung des Senats gewesen sind.Wie aber bereits der 34. Senat im Hause in seinem Urteil vom 17. Mai 2018 zum Aktenzeichen L 34 AS 1068/12 ausgeführt hat (veröffentlicht in juris, dort Rdnr.109), fehlt es bezogen auf diese Teilhabeleistungen daran, dass es sich um Maßnahmen handelt, mit der ein mit der Förderung angestrebtes Maßnahmeziel formuliert wird, diese Maßnahme regelmäßig auf eine auf dem Arbeitsmarkt einsetzbare Qualifikation gerichtet ist und ihr ein festgelegter Lehrplan zugrunde liegt, in dem einzelne unselbständige Bestandteile in einem engen zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen.
Hierzu heißt es im Urteil des 34. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2018 (a.a.O., Rdnr. 219 und 220):.