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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 33 B 1194/08 R   

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https://dejure.org/2008,25672
LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 33 B 1194/08 R (https://dejure.org/2008,25672)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2008 - L 33 B 1194/08 R (https://dejure.org/2008,25672)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - L 33 B 1194/08 R (https://dejure.org/2008,25672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens vor Inkrafttreten des § 114a Sozialgerichtsgesetz (SGG) am 1. April 2008 ; Notwendigkeit der Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses durch einen Aufhebungsbeschluss bei Angabe einer Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - L 21 B 1167/07

    Aussetzung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits beim BVerfG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 33 B 1194/08
    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall von dem Sachverhalt, über den das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) in dem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 29. Januar 2008 - L 21 B 1167/07 R -) zu entscheiden hatte.
  • SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Begrenzung des Arbeitsentgelts während einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 33 B 1194/08
    Das Sozialgericht Berlin hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2006 das erstinstanzliche Verfahren der Klägerin "bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage des Sozialgerichts Berlin im Verfahren S 35 RA 5653/97 W 05 ausgesetzt".
  • LSG Bayern, 14.11.2019 - L 20 KR 87/19

    Wiederaufnahme eines ausgesetzten Verfahrens wegen Zeitablaufs trotz

    Mit diesen Argumenten könnten die Beklagten jedoch nicht mehr gehört werden (so auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2008, L 33 B 1194/08 R).

    Dies hat - wie das SG zutreffend festgestellt hat - zur Folge, dass die Beklagten mit dem Argument, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung nicht vorgelegen hätten, nicht mehr gehört werden können, weil andernfalls der Rechtskraft des Aussetzungsbeschlusses jede Bedeutung genommen würde (so im Ergebnis auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.07.2008, L 33 B 1194/08 R, juris Rn. 2, 5).

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