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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2014 - L 2 R 430/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26455
LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2014 - L 2 R 430/14 B ER (https://dejure.org/2014,26455)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2014 - L 2 R 430/14 B ER (https://dejure.org/2014,26455)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2014 - L 2 R 430/14 B ER (https://dejure.org/2014,26455)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 145 SGB 3, § 5 SGB 2, § 86b SGG, § 43 SGB 6
    Rechtsschutz gegen Rentenbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, gegen den Willen des Arbeitslosen das Verfahren auf Verrentung bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen; Kein einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zur ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zur Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente

  • rechtsportal.de

    Kein einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zur Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2014 - L 2 R 430/14
    Es besteht für ihn das Verbot eines vorzeitigen Verfahrensabschlusses (vgl. dazu BSG, 4. Senat, SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 m. w. N.; vgl. auch LPK-SGB II Armborst, § 5 Rn 50 am Ende).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - L 16 R 953/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Aufforderung zur Rentenantragstellung;

    Es besteht für ihn das Verbot eines vorzeitigen Verfahrensabschlusses (vgl. hierzu BSG, 4. Senat, SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2014, L 2 R 430/14 B ER, juris).
  • LSG Hessen, 09.02.2017 - L 2 R 304/16

    Rentenversicherung

    Da sich der Rentenempfänger sowohl gegen die Aufforderung zur Rentenantragstellung als auch gegen den Ersatzrentenantrag des Grundsicherungsträgers zur Wehr setzen kann, ist in diesen Fällen der Rentenversicherungsträger verpflichtet, das Ergebnis des Verfahrens gegen die Aufforderung bzw. den Ersatzrentenantrag abzuwarten (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2014, L 2 R 430/14 B ER).
  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14
    Da nicht nur die Stellung des Rentenantrags, sondern auch seine Aufrechterhaltung und somit das Verfahren zum Erlass des Rentenbescheids als Teil der Vollziehung der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II anzusehen ist, darf auch das Rentenverfahren bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom Rentenversicherungsträger nicht weiterbetrieben werden (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2014 - L 2 R 430/14 B ER - juris RdNr. 11).
  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - 8 AS 1232/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

    Da nicht nur die Stellung des Rentenantrags, sondern auch seine Aufrechterhaltung und somit das Verfahren zum Erlass des Rentenbescheids als Teil der Vollziehung der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II anzusehen ist, darf auch das Rentenverfahren bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom Rentenversicherungsträger nicht weiterbetrieben werden (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2014 - L 2 R 430/14 B ER - juris RdNr. 11).
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