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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 3 U 306/08   

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https://dejure.org/2011,6170
LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 3 U 306/08 (https://dejure.org/2011,6170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2011 - L 3 U 306/08 (https://dejure.org/2011,6170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2011 - L 3 U 306/08 (https://dejure.org/2011,6170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 SGB 7, § 6 SGB 7, § 9 SGB 7, Nr 4105 Anl 1 BKV
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verursachung der Berufskrankheit 4105, Mesotheliom des Rippenfells, durch geringe Asbestexposition während weniger Wochen und Ausbruch erst nach dreißig Jahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 7, § 6 SGB 7, § 9 SGB 7, Nr 4105 Anl 1 BKV
    Berufskrankheit; 4105; Anerkennung; Mesotheliom; Pleura; Asbest; Klinikum; Vollbeweis; Wahrscheinlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 3 U 306/08
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Hessen, 21.02.2017 - L 3 U 124/14

    Berufsgenossenschaft muss Rippenfelltumor eines Schlossers als Berufskrankheit

    Dies stimmt mit den Feststellungen der Falkensteiner Empfehlung (s. dort 5.4., Seite 57) sowie mit der S2-Leitlinie (s. dort 5.4.3. BK Nr. 4105, e24) überein, wonach es bei der Listenerkrankung nach Nr. 4105 keine Expositionsgrenze gibt, unterhalb der berufliche Asbestexpositionen bei den Ermittlungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl. auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., Seite 1163 sowie Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2011 - L 3 U 306/08 - und Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - L 3 U 21/07 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2021 - L 3 U 1001/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Soweit die Beklagte zudem pauschal darauf hingewiesen hat, dass ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus Anlass dieses Unfalls nicht bestehen, stellt dies lediglich einen klarstellenden Hinweis auf die aus der Nichtanerkennung als Arbeitsunfall resultierende Folge dar, ohne dass hiermit eine eigenständige Regelung verbunden wäre (vgl. zur fehlenden Regelungswirkung derartiger pauschaler Leistungsablehnungen auch Bayerisches LSG, Urteil vom 15.03.2017 - L 17 U 88/14, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2011 - L 3 U 306/08, juris Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2019 - L 1 U 1249/18
    Entsprechend der Falkensteiner Empfehlung (Ziffer 5.4.) sowie der S2-Leitlinie (s. dort 5.4.3. BK Nr. 4105, e24) existiert bei der Listenerkrankung BK 4105 BKV keine Expositionsgrenze, unterhalb der berufliche Asbestexpositionen bei den Ermittlungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl. auch Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., Seite 1163 sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2011 - L 3 U 306/08 - und LSG Hamburg, Urteil vom 13.12.2011 - L 3 U 21/07 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2023 - L 9 U 3426/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden -

    Der pauschale Hinweis, die Entschädigung werde abgelehnt bzw. eine Entschädigung werde nicht gewährt, stellt lediglich einen klarstellenden Hinweis auf die aus der Nichtanerkennung als Arbeitsunfall resultierende Folge dar, ohne dass hiermit eine eigenständige Regelung verbunden wäre (vgl. zur fehlenden Regelungswirkung derartiger pauschaler Leistungsablehnungen auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2021 - L 3 U 1001/20 -, juris Rn. 24; Bayerisches LSG, Urteil vom 15.03.2017 - L 17 U 88/14 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2011 - L 3 U 306/08 -, juris Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2022 - L 3 U 2360/19
    Soweit die Beklagte in den Gründen des Bescheides pauschal darauf hingewiesen hat, dass "die Entschädigungspflicht der Unfallkasse N nicht gegeben" sei, stellt dies lediglich einen klarstellenden Hinweis auf die aus der Nichtanerkennung als Versicherungsfall resultierende Folge dar, ohne dass hiermit eine eigenständige Regelung verbunden wäre (vgl. BSG, Urteile vom 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R, juris Rn. 11 ff. und B 2 U 17/19 R, juris Rn. 22 ff., vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 15.03.2017 - L 17 U 88/14, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2011 - L 3 U 306/08, juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - L 3 U 220/15
    Der Rechtsstreit endete mit rechtskräftigem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 (Aktenzeichen: L 3 U 306/08), mit dem das Gericht festgestellt hat, dass beim Versicherten ein durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells als Berufskrankheit nach Nr. 4105 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vorgelegen hat.
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