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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09   

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https://dejure.org/2012,44652
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09 (https://dejure.org/2012,44652)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2012 - L 29 AL 337/09 (https://dejure.org/2012,44652)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - L 29 AL 337/09 (https://dejure.org/2012,44652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    §§ 97 ff aF SGB 3, § 33 SGB 9, §§ 55ff SGB 9
    Erstattung der Kosten für Tiefgarage - des behindertengerechten Umbaus der Außen- und Innenanlagen des Hausbaus sowie Umzugskosten - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kostenerstattungsanspruch unter ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 97 ff aF SGB 3, § 33 SGB 9, §§ 55ff SGB 9
    Erstattung der Kosten für Tiefgarage - des behindertengerechten Umbaus der Außen- und Innenanlagen des Hausbaus sowie Umzugskosten - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kostenerstattungsanspruch unter ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Tiefgarage und den behindertengerechten Umbau der Außen- und Innenanlagen eines Hauses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben; Rehabiltationsrecht; Unaufschiebbare Leistungen; Abgrenzung zur privaten Lebensführung; UN-Behindertenrechtskonvention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rehabiltationsrecht - Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben - unaufschiebbare Leistungen - Abgrenzung zur privaten Lebensführung - UN-Behindertenrechtskonvention

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Entscheidend ist, welchem Lebensbereich die begehrte Leistung schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (vgl. BSG - Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R - veröffentlicht in SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 und juris sowie Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - zitiert nach juris).

    Vorliegend liegt dieser notwendige Zusammenhang zwischen der begehrten Leistung der Wohnungshilfe und dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit des Klägers unter Berücksichtigung der genannten BSG-Entscheidungen (B 7 AL 16/04 R und B 8 SO 15/11 R) nicht vor.

    Der Kläger hat auch keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Kostenerstattung nach § 14 SGB IX in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) als Maßnahme der Eingliederungshilfe nach den §§ 19 Abs. 3, 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (alle in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 - BGBl. I S. 3022) in Verbindung mit § 33 SGB IX und § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (zur Anwendung des § 10 Abs. 3 SGB XII statt der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX vgl. BSG - Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - zitiert nach juris Rz. 12 m.w.N.).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Die genannten Normen der UN-BRK begründen im Ergebnis keine eigenständigen Rechtsgrundlagen zur Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die UN-BRK, vorliegend insbesondere die genannten Normen, können aber generell als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden, was speziell für das Verständnis des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gilt (vgl. BSG Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - zitiert nach juris Rz. 31 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 3. Dezember 2009 - L 13 SB 235/07 - zitiert nach juris).

    Nach dieser Regelung verbieten die Vertragsstaaten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen (BSG - Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - zitiert nach juris).

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Er verweise außerdem auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 6. Mai 2003 (B 2 U 22/02 R); die dort aufgestellten Grundsätze zum Anspruch auf erneute Wohnungshilfe seien auf den vorliegenden Fall zu übertragen, obwohl es sich dort um einen Fall aus der gesetzlichen Unfallversicherung gehandelt habe.

    98 Zwar hat der 2. Senat des BSG in einem Wohnungshilfe nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 41 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VII) betreffenden Urteil vom 6. Mai 2003 (B 2 U 22/02 R - in SozR 4-2700 § 41 Nr. 1 und juris sowie SGb 2004, 132 mit zustimmender Anm. von Holtstraeter in SGb 2004, 136) die Auffassung vertreten, Wohnungshilfe für den behindertengerechten Umbau von Wohnraum sei erneut zu gewähren, wenn dieser aufgrund eines Wohnsitzwechsels aus beruflichen, familiären oder anderen berechtigten Gründen erforderlich ist.

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Entscheidend ist, welchem Lebensbereich die begehrte Leistung schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (vgl. BSG - Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R - veröffentlicht in SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 und juris sowie Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - zitiert nach juris).

    Vorliegend liegt dieser notwendige Zusammenhang zwischen der begehrten Leistung der Wohnungshilfe und dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit des Klägers unter Berücksichtigung der genannten BSG-Entscheidungen (B 7 AL 16/04 R und B 8 SO 15/11 R) nicht vor.

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Der somit fortbestehende Auftrag zur Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots begründet indes keine konkreten Leistungsansprüche (vgl. BSG - Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 13/09 R - in BSGE 107, 44 sowie SozR4-2500 § 33 Nr. 31 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07

    UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung; Merkzeichen a G

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Die genannten Normen der UN-BRK begründen im Ergebnis keine eigenständigen Rechtsgrundlagen zur Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die UN-BRK, vorliegend insbesondere die genannten Normen, können aber generell als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden, was speziell für das Verständnis des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gilt (vgl. BSG Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - zitiert nach juris Rz. 31 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 3. Dezember 2009 - L 13 SB 235/07 - zitiert nach juris).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    113 Ziel der Leistungen nach § 55 Abs. 1 SGB IX ist es einerseits, den Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung von (Teil-)Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt sind, den Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen, andererseits aber auch den Personen, die in die Gesellschaft integriert sind, die Teilhabe zu sichern, wenn sich abzeichnet, dass sie von gesellschaftlichen Ereignissen und Bezügen abgeschnitten werden (vgl. BSG Urteil vom 19.Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - u.a. in BSGE 103, 171 und juris m.w.N.).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Bei der Integration in die Gesellschaft ist darauf zu achten, dass gesellschaftliche Kontakte in ausreichendem Umfang gewährleistet sind (vgl. BSG - Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2009 - L 10 R 2684/07

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbst beschaffte Maßnahme - Studium

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09
    Unaufschiebbare Leistungen liegen vor allem bei Notfällen und in anderen dringlichen Bedarfslagen vor, in denen eine Sachleistung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2009, L 10 R 2684/07 - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 33 R 964/15

    Sozialhilferecht: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - volle

    Nach diesen Maßstäben sind Art. 19, 26, 27 und 28 UN-BRK nicht unmittelbar anwendbar (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Februar 2014 - L 20 SO 436/13 B ER - juris Rn. 60; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2015 - L 2 P 22/13 - juris Rn. 35; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 10 AL 207/10 - juris Rn. 33; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2012 - L 29 AL 337/09 - juris Rn. 134).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die Regelung stellt keine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dar, sondern ist nur als Auslegungshilfe bei der Auslegung einfachen Rechts heranzuziehen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2012 - L 29 AL 337/09 -, juris, Rn. 134).
  • LSG Bayern, 11.11.2020 - L 11 AS 401/20

    Sozialgerichtsverfahren: Eingang einer nicht mit einer qualifizierten

    Auch für eine Entschädigungszahlung, die sich direkt auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) oder deren Umsetzungsprotokoll stützen soll, liegen die Voraussetzungen für eine zulässige Klageänderung bzw. -erweiterung nicht vor, denn eine Rechtswegzuständigkeit der Sozialgerichte i.S.v. § 51 SGG ist diesbezüglich nicht erkennbar, unabhängig davon, dass sich hieraus selbst keine Anspruchsgrundlage ergibt, sondern die Konvention nur als Auslegungshilfe in Bezug auf das einfache Recht heranzuziehen ist (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2012 - L 29 AL 337/09; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15 ER-B - beide zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 30.10.2015 - L 2 R 262/14

    Rentenversicherung zahlt nicht für Fahrstuhl im Neubau

    Entscheidend ist, welchem Lebensbereich die begehrte Leistung schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Dezember 2012 - L 29 AL 337/09; Urteil des LSG Thüringen vom 28. Januar 2013 - L 6 R 202/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2358/15
    Die Regelung stellt keine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dar, sondern ist nur als Auslegungshilfe bei der Auslegung einfachen Rechts heranzuziehen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2012 - L 29 AL 337/09 -, juris, Rn. 134).
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