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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14   

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https://dejure.org/2016,5815
LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14 (https://dejure.org/2016,5815)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2016 - L 25 AS 435/14 (https://dejure.org/2016,5815)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - L 25 AS 435/14 (https://dejure.org/2016,5815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 92 Abs 1 S 1 SGG, § 92 Abs 2 SGG
    Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung - Aufforderung des Gerichts, die Klage zu ergänzen - Setzung einer Frist mit anschließender Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung; Ordnungsgemäße Klageerhebung; Bezeichnung des Klagebegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 92 Abs. 1 S. 1; SGG § 92 Abs. 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung; Aufforderung des Gerichts, die Klage zu ergänzen; Setzung einer Frist mit anschließender Wirkung

  • rechtsportal.de

    SGG § 92 Abs. 2 S. 2
    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14
    Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und des im Rahmen der Auslegung zu berücksichtigenden Meistbegünstigungsprinzips (vgl. dazu z. B. Bundessozialgericht , Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - juris - und vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris - jeweils m. w. N.) ließ sich im vorliegenden Einzelfall der Gegenstand des Klagebegehrens bis zum Eingang des Schriftsatzes der Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 10. Dezember 2013, der außerhalb der Frist nach § 92 Abs. 2 Satz 2 SGG eingegangen und damit unbeachtlich ist, weder den Schriftsätzen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin nebst den von ihr eingereichten Unterlagen, noch aus den sonstigen Erklärungen des Klägerin oder den Verwaltungsakten (BSG, Urteil vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 11/87 -, juris Rn. 11; Leitherer, a. a. O., Rn. 12 m. w. N.) hinreichend deutlich entnehmen.
  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 75/11

    Rechtsweg in der zweiten Instanz - Klage als Prozesshandlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14
    Die zwingenden Anforderungen des § 92 Abs. 1 Satz 1 SGG zum Klagebegehren können schon dann erfüllt sein, wenn der Sachverhalt, über den das Gericht entscheiden soll, angegeben oder wenigstens umrissen ist, da die Regelung zum "bestimmten Antrag" nur als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - L 8 SO 75/11 - juris; Kühl in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage 2014, § 92, Rn. 3).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14
    Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und des im Rahmen der Auslegung zu berücksichtigenden Meistbegünstigungsprinzips (vgl. dazu z. B. Bundessozialgericht , Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - juris - und vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R - juris - jeweils m. w. N.) ließ sich im vorliegenden Einzelfall der Gegenstand des Klagebegehrens bis zum Eingang des Schriftsatzes der Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 10. Dezember 2013, der außerhalb der Frist nach § 92 Abs. 2 Satz 2 SGG eingegangen und damit unbeachtlich ist, weder den Schriftsätzen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin nebst den von ihr eingereichten Unterlagen, noch aus den sonstigen Erklärungen des Klägerin oder den Verwaltungsakten (BSG, Urteil vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 11/87 -, juris Rn. 11; Leitherer, a. a. O., Rn. 12 m. w. N.) hinreichend deutlich entnehmen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - L 11 SB 244/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14
    Zwar ist bei der Auslegung des § 92 SGG auch das sich aus Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes und aus Artikel 15 Abs. 4 der Verfassung von Berlin ergebende Gebot effektiven Rechtsschutzes zu berücksichtigen (vgl. hierzu die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2015 - L 11 SB 244/14 - und vom 25. Juni 2015 - L 11 VU 15/15 - beide bei juris).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin insoweit auf ein Urteil des BSG vom 1. Juli 2010 (B 13 R 58/09 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - L 11 VU 15/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - L 25 AS 435/14
    Zwar ist bei der Auslegung des § 92 SGG auch das sich aus Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes und aus Artikel 15 Abs. 4 der Verfassung von Berlin ergebende Gebot effektiven Rechtsschutzes zu berücksichtigen (vgl. hierzu die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2015 - L 11 SB 244/14 - und vom 25. Juni 2015 - L 11 VU 15/15 - beide bei juris).
  • LSG Hamburg, 07.03.2017 - L 2 R 2/17

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Dies lässt sich erst feststellen, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten - ggf. auch unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel - zu regeln oder einen Dritten damit zu beauftragen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 5 B 50/08, juris; Jung, in Roos/Wahrendorf, SGG, § 67 Rn. 34 m.w.N.; aus neuerer Zeit LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2016 - L 25 AS 435/14, juris).
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