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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21 B PKH   

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https://dejure.org/2022,4184
LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21 B PKH (https://dejure.org/2022,4184)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21 B PKH (https://dejure.org/2022,4184)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - L 4 AS 1285/21 B PKH (https://dejure.org/2022,4184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 SGG, § 115 SGB 10
    Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der vorrangigen Leistungs- bzw. Gestaltungsklage - sozialgerichtliche Feststellungsklage - arbeitsgerichtliche Leistungsklage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - Subsidiaritätsprinzip - arbeitsgerichtliche Leistungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43 Abs. 2 ; FGO § 41 Abs. 2
    Subsidiarität der Feststellungsklage im SGG ; Vorrangigkeit einer Gestaltungsklage oder Leistungsklage; Vermeidung überflüssiger Klagen als Zweck des Subsidiaritätsgrundsatzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R

    Vertragszahnarzt - Klage auf Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21
    Eine Feststellungsklage ist dabei auch dann gegenüber einer Gestaltungs- oder Leistungsklage subsidiär, wenn diese gegen einen anderen Beklagten erhoben werden kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. März 2003, Aktenzeichen B 1 KR 29/02 R, Rn 14f., zu recherchieren unter www.juris.de).
  • LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05

    Annahmeverzug wegen Überschreitung des Direktionsrechts bei Zuweisung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21
    Der Anspruchsübergang nach § 115 SGB X findet vielmehr ohne weiteres Zutun des Sozialleistungsträgers kraft Gesetzes immer und auch nur dann statt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der vorgenannten Norm, zu denen das Stellen einer Überleitungsanzeige nicht gehört, erfüllt sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Juli 1994, Aktenzeichen 7 RAr 104/93, Rn 20 a.E.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2019, Aktenzeichen 8 AZR 766/08, Rn 15; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2006, Aktenzeichen 19/11 Sa 2008/05, Rn 31, zitiert jeweils nach JURIS; Schlaeger in Hauck / Noftz SGB X, Stand 3. Ergänzungslieferung 2021, K § 115, Rn 42; Kater in Kasseler Kommentar, Werkstand 116. Ergänzungslieferung, zu § 115 SGB X, Rn 32).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21
    Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe kann eine reale Chance zum Obsiegen ausreichend sein, eine "entfernte Erfolgschance" reicht nicht aus (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 81, 347, 357).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21
    Der Anspruchsübergang nach § 115 SGB X findet vielmehr ohne weiteres Zutun des Sozialleistungsträgers kraft Gesetzes immer und auch nur dann statt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der vorgenannten Norm, zu denen das Stellen einer Überleitungsanzeige nicht gehört, erfüllt sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Juli 1994, Aktenzeichen 7 RAr 104/93, Rn 20 a.E.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2019, Aktenzeichen 8 AZR 766/08, Rn 15; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2006, Aktenzeichen 19/11 Sa 2008/05, Rn 31, zitiert jeweils nach JURIS; Schlaeger in Hauck / Noftz SGB X, Stand 3. Ergänzungslieferung 2021, K § 115, Rn 42; Kater in Kasseler Kommentar, Werkstand 116. Ergänzungslieferung, zu § 115 SGB X, Rn 32).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt sie aber auch für das sozialgerichtliche Verfahren (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Mai 2007, Aktenzeichen B 2 U 3/06 R, Rn 21 m. w. N., zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13

    Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21
    Er gilt also auch dann, wenn die vorrangige Leistungs- oder Gestaltungsklage nicht auf dem Sozialrechtsweg zu erheben wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. März 2014, Aktenzeichen 6 C 8/13, Rn 13, zitiert nach JURIS; Happ in Eyermann, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage 2019, zu § 43 VwGO, Rn 41).
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08

    Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21
    Der Anspruchsübergang nach § 115 SGB X findet vielmehr ohne weiteres Zutun des Sozialleistungsträgers kraft Gesetzes immer und auch nur dann statt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der vorgenannten Norm, zu denen das Stellen einer Überleitungsanzeige nicht gehört, erfüllt sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Juli 1994, Aktenzeichen 7 RAr 104/93, Rn 20 a.E.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2019, Aktenzeichen 8 AZR 766/08, Rn 15; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2006, Aktenzeichen 19/11 Sa 2008/05, Rn 31, zitiert jeweils nach JURIS; Schlaeger in Hauck / Noftz SGB X, Stand 3. Ergänzungslieferung 2021, K § 115, Rn 42; Kater in Kasseler Kommentar, Werkstand 116. Ergänzungslieferung, zu § 115 SGB X, Rn 32).
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