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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10   

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https://dejure.org/2012,44622
LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10 (https://dejure.org/2012,44622)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2012 - L 23 SO 106/10 (https://dejure.org/2012,44622)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - L 23 SO 106/10 (https://dejure.org/2012,44622)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 28.07.1993 - 4 L 3368/92

    Träger der Sozialhilfe; Darlehen; Hilfeempfänger; Widerspruchsverfahren; Tod;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Dass eine derartige Verknüpfung hergestellt werden kann, ist in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt oder doch jedenfalls stillschweigend zugrunde gelegt worden (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2000 - 16 B 941/00; Beschluss vom 22. Januar 1996 - 24 B 3329/95 - jeweils Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Januar 1992 - 7 TM 1902/89 -, FEVS 44, 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juli 1993 - 4 L 3368/92 -, FEVS 44, 403, 405 f.).

    Rechtlich unbestritten ist auch, dass ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen auch durch Verwaltungsakt - und nicht (wie möglicherweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages) im Wege einer Leistungsklage - zurückgefordert werden kann (vgl. OVG NRW a.a.O.; VG Augsburg Urteil vom 23.3.2004 - Au 9 K 04.136; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.7.1993 - 4 L 3368/92; OVG NRW, Beschluss vom 6.9.200 - 16 B 941/00 m.w.N.; vgl. etwa auch die Kommentierung von Behrend in jurisPK-SGB XII, § 38 SGB XII Rn. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 16 B 941/00

    Abgrenzung zwischen einem zivilrechtlichen Darlehensvertrages und eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Dass eine derartige Verknüpfung hergestellt werden kann, ist in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt oder doch jedenfalls stillschweigend zugrunde gelegt worden (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2000 - 16 B 941/00; Beschluss vom 22. Januar 1996 - 24 B 3329/95 - jeweils Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Januar 1992 - 7 TM 1902/89 -, FEVS 44, 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juli 1993 - 4 L 3368/92 -, FEVS 44, 403, 405 f.).

    Rechtlich unbestritten ist auch, dass ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen auch durch Verwaltungsakt - und nicht (wie möglicherweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages) im Wege einer Leistungsklage - zurückgefordert werden kann (vgl. OVG NRW a.a.O.; VG Augsburg Urteil vom 23.3.2004 - Au 9 K 04.136; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.7.1993 - 4 L 3368/92; OVG NRW, Beschluss vom 6.9.200 - 16 B 941/00 m.w.N.; vgl. etwa auch die Kommentierung von Behrend in jurisPK-SGB XII, § 38 SGB XII Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 2827/98

    Darlehnsweise Übernahme von Tilgungsbeiträgen;; Darlehen; Grundschuld;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Grundsätzlich steht es der Behörde frei, ob sie ein sozialhilferechtliches Darlehen in Form eines Verwaltungsaktes oder durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (oder nach Maßgabe der Zwei-Stufen-Theorie durch Entscheidung über das Ob mittels Verwaltungsakts und der Regelung des Wie durch öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag) vergibt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 28. April 1999 - 4 L 2827/98 - Juris; OVG Berlin, Urteil v. 14. Mai 1987 - 6 B 34.86, NDV 87, 455; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage, § 91 Rn. 13; Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Auflage, § 8 Rn. 5 f.).

    Die Möglichkeit der Verzinsung darlehensweise erbrachter Leistungen hat vielmehr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der sozialhilferechtlichen Grundentscheidungen des BSHG (bzw. nunmehr des SGB XII) zu erfolgen (so ausdrücklich auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 L 2827/98 - Juris).

  • BVerwG, 21.06.2010 - 5 B 48.09

    Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts; grundsätzliche Bedeutung im Sinne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Zwar betrifft der vorliegende Rechtsstreit mit § 89 BSHG ausgelaufenes Recht, die Vorschrift des § 89 BSHG ist aber wortidentisch mit der Regelung des § 91 SGB XII, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, so dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage weiterhin in gleicher Weise stellt und trotz des Auslaufens des alten Rechts eine richtungweisende Klärung zu erwarten ist, wie die neue Vorschrift anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 5 B 48/09 - Juris m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.01.1992 - 7 TM 1902/89

    Verwaltungsvollstreckung aus einem Verwaltungsakt mit dem eine Geldleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Dass eine derartige Verknüpfung hergestellt werden kann, ist in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt oder doch jedenfalls stillschweigend zugrunde gelegt worden (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2000 - 16 B 941/00; Beschluss vom 22. Januar 1996 - 24 B 3329/95 - jeweils Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Januar 1992 - 7 TM 1902/89 -, FEVS 44, 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juli 1993 - 4 L 3368/92 -, FEVS 44, 403, 405 f.).
  • VG Augsburg, 23.03.2004 - Au 9 K 04.136
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Rechtlich unbestritten ist auch, dass ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen auch durch Verwaltungsakt - und nicht (wie möglicherweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages) im Wege einer Leistungsklage - zurückgefordert werden kann (vgl. OVG NRW a.a.O.; VG Augsburg Urteil vom 23.3.2004 - Au 9 K 04.136; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.7.1993 - 4 L 3368/92; OVG NRW, Beschluss vom 6.9.200 - 16 B 941/00 m.w.N.; vgl. etwa auch die Kommentierung von Behrend in jurisPK-SGB XII, § 38 SGB XII Rn. 42).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a RV 3/90

    Verzinsung bei Stundung eines Erstattungsanspruchs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Zutreffend geht das Sozialgericht davon aus, dass Zinsen durch Verwaltungsakt nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, 9a RV 3/90; BVerwGE 37, 239, 240f.; 80, 334, 335, jeweils m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Zutreffend geht das Sozialgericht davon aus, dass Zinsen durch Verwaltungsakt nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, 9a RV 3/90; BVerwGE 37, 239, 240f.; 80, 334, 335, jeweils m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Zutreffend geht das Sozialgericht davon aus, dass Zinsen durch Verwaltungsakt nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, 9a RV 3/90; BVerwGE 37, 239, 240f.; 80, 334, 335, jeweils m.w.N., zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin, 14.05.1987 - 6 B 34.86
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10
    Grundsätzlich steht es der Behörde frei, ob sie ein sozialhilferechtliches Darlehen in Form eines Verwaltungsaktes oder durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (oder nach Maßgabe der Zwei-Stufen-Theorie durch Entscheidung über das Ob mittels Verwaltungsakts und der Regelung des Wie durch öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag) vergibt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 28. April 1999 - 4 L 2827/98 - Juris; OVG Berlin, Urteil v. 14. Mai 1987 - 6 B 34.86, NDV 87, 455; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage, § 91 Rn. 13; Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Auflage, § 8 Rn. 5 f.).
  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 57/20

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - darlehensweise Leistung - Erlass eines

    Ein durch Verwaltungsakt gewährtes Darlehen kann daher auch durch Verwaltungsakt zurückgefordert werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2012 - L 23 SO 106/10).
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