Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - L 31 U 479/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Haftungsprivilegierung eines Hundehalters durch Einstufung eines Hundebisses als Arbeitsunfall gem. §§ 104 ff. Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII); Abgrenzung der versicherten arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit gegen unversicherte Formen der Hilfeleistung; ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Versicherter Personenkreis - "Wie-Beschäftigte" - Versorgung eines Hundes - Begriff des "Unternehmens" - Haltung eines Hundes kein Unternehmen - keine Zurechnung zum Unternehmen "Haushalt" - selbstverständliche Gefälligkeit unter Verwandten/Nachbarn
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB VII § 2; SGB VII § 104 ff.; SGB VII § 109; SGB VII § 136
Kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung bei familiär geprägtem Gefälligkeitsdienst (hier: Hundefütterung) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung von Unternehmern in der gesetzlichen Unfallversicherung; Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen; Unternehmensbegriff bei der Tierhaltung; Voraussetzungen einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 24.01.2006 - S 8 U 119/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - L 31 U 479/08
Papierfundstellen
- VersR 2009, 567
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.03.1981 - 11 RLw 2/80
Landwirtschaftlicher Unternehmer - Liebhaberei ohne Gewinnabsicht - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - L 31 U 479/08
In einem solchen Fall der Tierhaltung mag das private Interesse am Hobby "Haustier" in den Hintergrund treten und ein Unternehmen noch deshalb zu bejahen sein, weil ähnliche Tätigkeiten, wie z. B. eine Hundezucht, auch im gewerblichen Bereich mit Gewinnerzielungsabsicht vorkommen können, aber letztere im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung keine Rolle spielt (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 12. März 1981, Az.: 11 RLw 2/80).Eine solche Fallgestaltung ist hier jedoch nicht gegeben. - BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - L 31 U 479/08
Je enger aber die verwandtschaftlichen Beziehungen sind, um so mehr sind familiär geprägte Gefälligkeitsdienste anzunehmen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20). - BSG, 15.12.1977 - 8 RU 42/77
Anspruch auf Entschädigung für die Folgen eines Unfalls beim Ausführen eines …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - L 31 U 479/08
(zum Ganzen Leube in Kater/Leube, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII § 2 Rn 431 ff; Urteil des BSG vom 15. Dezember 1977 Az.: 8 RU 42/77, zum Ausführen eines Hundes des Mieters als Nebenpflicht des Vermieters).
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 4142/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Für einen Hundehalter ist das Haftungsprivileg des Unternehmers nach §§ 104, 109 SGB VII nicht mangels Unternehmereigenschaft ausgeschlossen, weil er die Hundehaltung weder zur Zucht noch zur Jagd noch für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, sondern allein aus Liebhaberei betreibt (a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08, VersR 2009, 267, Juris).Insofern habe das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08) zu Unrecht das Vorliegen eines Unternehmens beim Halten eines Hundes ausgeschlossen.
Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (…BSG vom 18.01.2011 a.a.O.; a.A. wohl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08, VersR 2009, 267, Juris Rn. 31 m.w.N.).
Sie ist ebenso zu verneinen, wenn sich die betreffende Tätigkeit nach den Umständen des konkreten Einzelfalls aufgrund sozialer Beziehungen als selbstverständliche Hilfe darstellt und deshalb typisch und erwartbar ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08, Juris Rn. 35).
- BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - …
Dementsprechend ist der Senat davon ausgegangen, dass die Verfolgung des Anspruchs eines Versicherten auf Feststellung eines Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber als Prozessstandschafter gemäß § 109 SGB VII (…vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - BSGE 109, 285 = SozR 4-2700 § 109 Nr. 1, RdNr 31; Bayerisches LSG vom 26.2.2015 - L 17 U 248/14 - UV-Recht Aktuell 2015, 592; aA LSG Berlin-Brandenburg vom 24.9.2008 - L 31 U 467/08 - UV-Recht Aktuell 2008, 1481 und vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08 - UV-Recht Aktuell 2009, 323) nicht zu dessen Kostenprivilegierung iS des § 183 SGG führt. - LSG Hessen, 12.04.2016 - L 3 U 171/13
Bissverletzungen bei Hundebetreuung
Dabei scheitert die Anwendung des § 2 Abs. 2 SGB VII nach Auffassung des Senats nicht schon daran, dass es hier an einem Unternehmen fehlt, für das die Beigeladene zu 1) hätte tätig werden können (a. A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2008 - L 31 U 479/08 - juris: Der Unternehmerbegriff des SGB VII umfasse nicht das bloße Halten eines Hundes zum rein privaten Vergnügen).
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 21 U 85/16
Unfallversicherung - LSG nimmt Wie-Beschäftigung der mitarbeitenden Ehefrau an
Auch könne berücksichtigt werden, ob es sich um eine geradezu typische Arbeitnehmertätigkeit handelt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2008, L 31 U 479/08, juris Rn 33 f). - LSG Bayern, 29.07.2009 - L 17 U 350/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche …
Unabhängig davon werde auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 (Az: L 31 U 479/08) hingewiesen, wo ausgeführt werde, dass der Unternehmerbegriff des SGB VII das bloße Halten eines Hundes zum privaten Vergnügen nicht umfasse.Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Halten eines Hundes kein "Unternehmen" iS des § 121 Abs. 1 SGB VII sei und das Füttern und Tränken des Tieres nicht dem Unternehmen "Haushalt" zugerechnet werden könne (s. hierzu LSG Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08).
- LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 6 U 5225/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …
Nicht erforderlich ist, dass sie nachweisen, sie könnten erfolgreich in Anspruch genommen werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08 - juris;… Nehls in Hauck, SGB VII, K § 109 Rdnr. 5). - LSG Bayern, 24.10.2018 - L 2 U 300/17
Zum Feststellungsinteresse nach § 109 SGB VII - Voraussetzungen von …
Der Klägerbevollmächtigte hat sich ferner darauf berufen, dass die Möglichkeit einer Rechtsverletzung für die Klagebefugnis ausreiche, gestützt auf ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 (L 31 U 479/08). - SG Reutlingen, 09.03.2016 - S 8 U 1169/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsfall eigener Art …
Sie ist ebenso zu verneinen, wenn sich die betreffende Tätigkeit nach den Umständen des konkreten Einzelfalls aufgrund sozialer Beziehungen als selbstverständliche Hilfe darstellt und deshalb typisch und erwartbar ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08, Juris Rn. 35; s. zum Ganzen: Landessozialgericht Baden-Württemberg…, Urteil vom 31. August 2012 - L 8 U 4142/10 -, Rn. 42, juris).