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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 29 SF 314/15 AB   

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https://dejure.org/2015,47469
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 29 SF 314/15 AB (https://dejure.org/2015,47469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2015 - L 29 SF 314/15 AB (https://dejure.org/2015,47469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - L 29 SF 314/15 AB (https://dejure.org/2015,47469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 58 Abs 1 Nr 1 SGG, § 45 Abs 3 ZPO
    Zuständigkeitsbestimmung - Befangenheitsanträge gegen alle Richter - Entscheidung durch zunächst höheres Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Gerichts; Rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch; Weitere Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Gerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 32 SF 288/15

    Zuständigkeit des nächsthöheren Gerichts - pauschales Ablehnungsgesuch - Absehen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 29 SF 314/15
    Entsprechend hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg auch schon in mehreren gleich gelagerten Verfahren identische Befangenheitsgesuche des Rechtsanwalts als rechtsmissbräuchlich angesehen (vergleiche 31. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015, L 31 SF 274/15 AB, 32. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015, L 32 SF 288/15 AB und wohl auch 19. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2015, L 19 SF 277/15 AB).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 29 SF 314/15
    Zudem sind die Ablehnungsgesuche zumindest was die Ablehnungen der nicht einmal namentlich benannten Richterinnen und Richter angeht, als offensichtlich unzulässig anzusehen, weil eine pauschale Ablehnung eines gesamten Gerichts oder Senats ohne Vortrag der Befangenheitsgründe, die sich individuell auf den oder die beteiligten Richter beziehen, rechtsmissbräuchlich ist (vergleiche Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. März 2013, 1 BvR 2853/11, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 18.12.2013 - 4 OLG 13 Ss 571/13

    Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 29 SF 314/15
    Sie erfüllt demgegenüber wohl eher den Tatbestand einer kollektiven Beleidigung dieser weiteren 24 Richterinnen und Richter am Sozialgericht Cottbus (vergleiche OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 2013, 4 OLG 13 Ss 571/13, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19

    Selbstablehnungsanzeigen aller Richter/innen eines Arbeitsgerichts wegen

    So ist unklar, ob unter dem Begriff des "Ausscheidens" nur die Fallgestaltung zu fassen ist, dass alle Richter des zuständigen Gerichts mit Erfolg abgelehnt wurden (so wohl BVerwG 10. Juli 1972 - II ER 400/72; OVG Lüneburg 20. Dezember 2012 - 5 PS 293/12), oder auch die Fallgestaltung, dass bereits bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied des zuständigen Spruchkörpers oder über eine Selbstablehnungsanzeige die Vertretungsregelung erschöpft ist, weil alle anderen zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch oder die Selbstablehnungsanzeige berufenen Richter entweder abgelehnt werden oder selbst ihre Befangenheit anzeigen (so LSG Berlin-Brandenburg 18. Dezember 2015 - L 29 SF 314/15 AB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2021 - L 6 SF 366/21

    Unzulässigkeit der Ablehnung von Richtern im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Aus demselben Grund ist auch nicht (nach § 60 Abs. 1 SGG i. V. m. § 45 Abs. 3 Zivilprozessordnung) das Bundessozialgericht (BSG) zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch berufen (vgl. Flint in Flint in jurisPK-SGG, Stand: 08.09.2021, § 60 Rn. 140; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2015, L 29 SF 314/15 AB juris Rn. 8 ff.).
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