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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16   

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https://dejure.org/2017,51196
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16 (https://dejure.org/2017,51196)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2017 - L 29 AS 544/16 (https://dejure.org/2017,51196)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - L 29 AS 544/16 (https://dejure.org/2017,51196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 Nr 36 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 Nr 6 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung von Vermögen bei der Ermittlung des Hilfebedarfs; Anforderung an die Annahme außergewöhnlicher Umstände für die ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Vermögenswerten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 Abs 3 Nr 6 SGB 2
    Schonvermögen - Alterssicherung - besondere Härte - Lebensstandard

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Bei dem Kläger liege ein vergleichbarer Fall vor, wie in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2010 (B 14/11b AS 63/06 R).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 14. Senat des Bundessozialgericht angeschlossen und in seinem Urteil vom 31. Oktober 2007 (B 14/11b AS 63/06 R, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) folgendes ergänzt:.

    Er bewegt sich damit in einer Größenordnung, bei dem das Bundessozialgericht in seinem oben genannten Urteil vom 31. Oktober 2007 (B 14/11b AS 63/06 R) ohne Weiteres davon ausgegangen ist, dass kein atypischer Lebens- oder Versicherungsverlauf vorliegt, der eine besondere Schonung des Altersvorsorgevermögens erforderlich machen würde.

  • BSG, 19.06.1996 - 7 RAr 116/95

    Zumutbare Verwertung von Vermögen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Dabei gilt im SGB II ein strengerer Maßstab als im Recht der Sozialhilfe, in dem die Leistungsbewilligung nicht vom Einsatz und der Verwertung des Vermögens abhängig gemacht werden darf, wenn dies für den Anspruchsteller oder seine Angehörigen "eine Härte bedeuten würde" (vgl. § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung; vgl. hierzu BVerwGE 47, 103, 110 sowie Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 88 RdNr. 68; ferner die frühere Rechtsprechung des BSG zu § 6 Abs. 3 Satz 1 Arbeitslosenhilfe-Verordnung 1974, BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 6 und 7; § 90 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Dabei gilt im SGB II ein strengerer Maßstab als im Recht der Sozialhilfe, in dem die Leistungsbewilligung nicht vom Einsatz und der Verwertung des Vermögens abhängig gemacht werden darf, wenn dies für den Anspruchsteller oder seine Angehörigen "eine Härte bedeuten würde" (vgl. § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung; vgl. hierzu BVerwGE 47, 103, 110 sowie Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 88 RdNr. 68; ferner die frühere Rechtsprechung des BSG zu § 6 Abs. 3 Satz 1 Arbeitslosenhilfe-Verordnung 1974, BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 6 und 7; § 90 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Es sind also nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (vgl. auch BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 und Nr. 3 sowie SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr. 34 - zur Erweiterung der AlhiV 2002 um eine allgemeine Härteklausel im Blick auf § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II; allgemein zur Verwendung dieses Maßstabs s z.B. § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II, § 9Abs. 4 SGB II, § 35 Abs. 2 Nr. 2 SGB II).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Im Rahmen der besonderen Härte gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II (2. Alternative) ist hingegen eine Gesamtberücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls möglich und geboten (vgl. zum Rechtsbegriff der besonderen Härte auch BSG Urteil vom 16. Mai 2007, B 11b AS 37/06 R).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Der Senat hat zuletzt (Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R) klargestellt, dass hinsichtlich des Begriffs der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist.
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Insofern liegt bei ihm kein atypischer Lebens- oder Versicherungsverlauf vor, der eine besondere Schonung des Altersvorsorgevermögens (über die in § 12 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 SGB II vorgesehenen Möglichkeiten hinaus) erforderlich erscheinen lässt (hierzu BSGE 94, 121, 122 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3 - fehlende Härtefallklauseln in der AlhiV 2002).".
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 29 AS 544/16
    Es sind also nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (vgl. auch BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 und Nr. 3 sowie SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr. 34 - zur Erweiterung der AlhiV 2002 um eine allgemeine Härteklausel im Blick auf § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II; allgemein zur Verwendung dieses Maßstabs s z.B. § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II, § 9Abs. 4 SGB II, § 35 Abs. 2 Nr. 2 SGB II).
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