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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9513
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09 B (https://dejure.org/2010,9513)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2010 - L 1 AR 11/09 B (https://dejure.org/2010,9513)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - L 1 AR 11/09 B (https://dejure.org/2010,9513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 202 SGG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 51 SGG, § 40 Abs 1 VwGO, § 190 SGB 6
    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Geltendmachung eines Anspruchs auf Ummeldung des Beschäftigungsverhältnisses vom Rechtskreis Ost in den Rechtskreis West - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Verweisungsbeschluss ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 202 SGG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 51 SGG, § 40 Abs 1 VwGO, § 190 SGB 6, §§ 190 ff SGB 6, § 28a S 1 Nr 15 SGB 4
    (Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Geltendmachung eines Anspruchs auf Ummeldung des Beschäftigungsverhältnisses vom Rechtskreis Ost in den Rechtskreis West - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.R.e. Verweisung an einen anderen (= dritten) Rechtsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 4; SGG § 51; VwGO § 40 Abs. 1
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Rechtswegzuweisung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09
    Ausgangspunkt für die Prüfung ist deshalb die Frage, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist (so weitgehend wörtlich Bundessozialgericht - BSG- B. v. 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R Rdnr. 8 - mit Rechtsprechungsnachweisen).-.
  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09
    Zwar kann im Wege der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG im Regelfall nicht die Zuständigkeit eines weiteren Gerichtes begehrt werden (hierzu unlängst B. des Senats vom 5.01.2010 -L 1 KR 318/09 B- zur begehrten Verweisung an ein örtlich anderes Gericht mit Bezugnahme auf Bundesarbeitsgericht -BAG-, B. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95-NJW 1996, 112; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.07.2006 -1 L 59/06- Juris - Rdnr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2010 - L 1 KR 318/09

    Verweisung; örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09
    Zwar kann im Wege der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG im Regelfall nicht die Zuständigkeit eines weiteren Gerichtes begehrt werden (hierzu unlängst B. des Senats vom 5.01.2010 -L 1 KR 318/09 B- zur begehrten Verweisung an ein örtlich anderes Gericht mit Bezugnahme auf Bundesarbeitsgericht -BAG-, B. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95-NJW 1996, 112; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.07.2006 -1 L 59/06- Juris - Rdnr. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2006 - 1 L 59.06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09
    Zwar kann im Wege der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG im Regelfall nicht die Zuständigkeit eines weiteren Gerichtes begehrt werden (hierzu unlängst B. des Senats vom 5.01.2010 -L 1 KR 318/09 B- zur begehrten Verweisung an ein örtlich anderes Gericht mit Bezugnahme auf Bundesarbeitsgericht -BAG-, B. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95-NJW 1996, 112; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.07.2006 -1 L 59/06- Juris - Rdnr. 12).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09
    Dass der Beklagte die Meldebestimmungen als öffentlich-rechtliche Vorschriften beachten musste -und nach Auffassung des Klägers falsch angewendet hat-, reicht alleine für die Bejahung einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nicht aus, auch wenn die Sozialgerichte fachkundiger sein mögen (a. A. ohne Auseinandersetzung mit den gängigen Abgrenzungstheorien: Bundessozialgericht, U. v. 12.12.1990 -11 Rar 43/88- zur Klage auf Berichtigung einer Bescheinigung nach § 133 Arbeitsförderungsgesetz -AFG, vom Beklagten zur Beschwerdebegründung angeführt).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 18 Ta 2/11

    Verweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht - Anspruch auf Korrekturmeldung

    In eine ähnliche Richtung tendiert bei einer sozialrechtlichen Ummeldung eines Beschäftigungsverhältnisses auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Bezug auf den zu meldenden Arbeitsort (LSG Berlin-Brandenburg 19. Januar 2010 - L 1 AR 11/09 B - juris).
  • LAG Hamm, 17.01.2014 - 2 Ta 252/13

    Beschwerde gegen den Rechtswegbeschluss

    Ist aber das Beschwerdegericht nach § 17 Abs. 4 S. 3 GVG verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit innerhalb des anderen Rechtsweges bindende Wirkung zu verleihen, kann die Beschwerde auch nicht darauf gestützt werden mit der Folge, dass sie mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (vgl. dazu auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2013 - L 1 AR 2/13 B, juris; Beschluss vom 19.01.2010 - L 1 AR 11/09 B, juris; BAG, Beschluss vom 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, NZA 96, 112, das eine Beschwerde, die darauf gestützt wurde, dass der Rechtsstreit statt an das Amtsgericht an das Landgericht verwiesen worden ist, als unbegründet abgewiesen hat).
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