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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16   

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https://dejure.org/2017,2068
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16 (https://dejure.org/2017,2068)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2017 - L 11 SB 295/16 (https://dejure.org/2017,2068)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - L 11 SB 295/16 (https://dejure.org/2017,2068)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 159 Abs 1 Nr 1 SGG, § 114 Abs 2 SGG, § 78 Abs 1 S 1 SGG, § 87 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung des Rechtsstreits - Klageerhebung vor Abschluss des Vorverfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Prozessökonomie - Ermessensausübung - Abwarten der Widerspruchsentscheidung - Erforderlichkeit des Vorverfahrens - Bedeutung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 144 Abs 2 SGG, § 159 Abs 1 Nr 1 SGG
    Prozessrecht - Nachholung des Vorverfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Zurückverweisung an das Sozialgericht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht bei Nachholung des Vorverfahrens nach ursprünglich unzulässiger Klage -

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Ermessens der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit betreffend die Nachholung des Vorverfahrens; Ermessenserheblichkeit prozessökonomischer Gesichtspunkte; Herabsetzung des festgestellten Grads der Behinderung (GdB) von 90; Grad der Behinderung; Abweisung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grad der Behinderung; Abweisung einer Klage als unzulässig; Klageerhebung vor Abschluss des Vorverfahrens; Nachholung des Vorverfahrens

  • rechtsportal.de

    SGG § 114 Abs. 2
    Grad der Behinderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - L 23 SO 198/15

    Zur Frage der Aussetzung eines Klageverfahrens zur Nachholung des Vorverfahrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Dementsprechend vermag der Senat der Auffassung des 23. Senats des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. September 2015 - Az. L 23 SO 198/15 B) nicht zu folgen, der durch Austausch des Begriffes der Prozessökonomie gegen den des effektiven Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangt, der Kläger sei (zunächst) auf die außergerichtliche Geltendmachung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens oder eines Zugunstenverfahrens nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu verweisen.

    Soweit das Sozialgericht und die Gegenauffassung (etwa BayLSG aaO. Rn. 15, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - Az.: L 23 SO 198/15 B) darauf verweisen, dass die Urteile des BSG vom 22. Juni 1966 (Az. 3 RK 64/62), vom 3. März 1999 (Az. B 6 KA 10/98 R) und vom 13. Dezember 2000 (B 6 KA 1/00 R) die besondere Konstellation betroffen hätten, dass die Erforderlichkeit eines Vorverfahrens im Streit gestanden hätte bzw. die Gerichte jeweils bereits mit der Sache befasst gewesen seien, trägt dieses Argument bei genauer Analyse der Entscheidungsgründe der genannten Urteile nicht.

  • BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 39/57
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Die Ermessenserheblichkeit prozessökonomischer Gesichtspunkte hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 17. Juli 1958 (Az.: 5 RKn 39/57) betont, in dem es von einer Abweisung einer ohne Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens erhobenen Klage abgesehen und die Sache an das LSG zurückverwiesen hat.

    So hat das BSG im Urteil vom 22. Juni 1966 (Az. 3 RK 64/62) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 17. Juli 1958 (Az.: 5 RKn 39/57) ausgeführt, dass "gerade" in der genannten Konstellation von der Beantragung auch des Vorverfahrens durch die Klageerhebung auszugehen sei.

  • LSG Bayern, 12.08.2013 - L 7 AS 455/13

    Die Abweisung einer verfrühten Klage (Klage vor Abschluss eines notwendigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Wenn ein Kläger, der zutreffend über die Möglichkeit gegen den Bescheid Widerspruch einlegen zu können belehrt worden sei, in seiner solchen Situation bewusst oder aus Nachlässigkeit das Vorverfahren nicht abwarte und eine verfrühte Klage erhebe, sei er nicht schutzbedürftig, zumal der Kläger bei verfrühter Klage durch die Aussetzung des Verfahrens derart privilegiert wäre, dass er die einmonatige Klagefrist nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides nicht mehr versäumen könne (Bezugnahme u.a. auf Bayerisches Landessozialgericht - BayLSG -, Urteil vom 12. August 2014 - Az.: L 7 AS 455/13).

    Erst recht lagen damit die Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat vor (vgl. hierzu bereits das vom Sozialgericht in Bezug genommene Urteil des BayLSG vom 12. August 2014 - Az.: L 7 AS 455/13).

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 99/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Diese Verpflichtung ergibt sich nach der Rechtsprechung des BSG aus einer analogen Anwendung des § 114 Abs. 2 SGG (vgl. etwa zuletzt BSG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - Az.: B 1 KR 99/13 B m.w.N.).

    Vielmehr hat das BSG etwa mit Beschluss vom 1. Juli 2014 (Az.: B 1 KR 99/13 B) eine Sache an das LSG zurückverwiesen, bei dem die berufungsgerichtliche Entscheidung gerade auf das Fehlen einer Widerspruchsentscheidung betreffend einen Krankengeldanspruch, für den die Erforderlichkeit der Durchführung eines Vorverfahrens wohl unstrittig ist, gestützt worden war.

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62

    Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Soweit das Sozialgericht und die Gegenauffassung (etwa BayLSG aaO. Rn. 15, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - Az.: L 23 SO 198/15 B) darauf verweisen, dass die Urteile des BSG vom 22. Juni 1966 (Az. 3 RK 64/62), vom 3. März 1999 (Az. B 6 KA 10/98 R) und vom 13. Dezember 2000 (B 6 KA 1/00 R) die besondere Konstellation betroffen hätten, dass die Erforderlichkeit eines Vorverfahrens im Streit gestanden hätte bzw. die Gerichte jeweils bereits mit der Sache befasst gewesen seien, trägt dieses Argument bei genauer Analyse der Entscheidungsgründe der genannten Urteile nicht.

    So hat das BSG im Urteil vom 22. Juni 1966 (Az. 3 RK 64/62) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 17. Juli 1958 (Az.: 5 RKn 39/57) ausgeführt, dass "gerade" in der genannten Konstellation von der Beantragung auch des Vorverfahrens durch die Klageerhebung auszugehen sei.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Ein Fall der im Einzelnen umstrittenen entsprechenden Anwendung (etwa im Fall einer falschen Weichenstellung in einer rechtlichen Vorfrage, die dem Sozialgericht den Zugang zum Kern des Streites versperrt hat; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 2012 - Az.: 3 C 8/11 - Rn. 18 m. w. N.) liegt nicht vor.
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Soweit das Sozialgericht und die Gegenauffassung (etwa BayLSG aaO. Rn. 15, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - Az.: L 23 SO 198/15 B) darauf verweisen, dass die Urteile des BSG vom 22. Juni 1966 (Az. 3 RK 64/62), vom 3. März 1999 (Az. B 6 KA 10/98 R) und vom 13. Dezember 2000 (B 6 KA 1/00 R) die besondere Konstellation betroffen hätten, dass die Erforderlichkeit eines Vorverfahrens im Streit gestanden hätte bzw. die Gerichte jeweils bereits mit der Sache befasst gewesen seien, trägt dieses Argument bei genauer Analyse der Entscheidungsgründe der genannten Urteile nicht.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R

    Prothetik-Einigungsausschuß - Festsetzung - Schadensregreß - Durchführung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 11 SB 295/16
    Soweit das Sozialgericht und die Gegenauffassung (etwa BayLSG aaO. Rn. 15, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2015 - Az.: L 23 SO 198/15 B) darauf verweisen, dass die Urteile des BSG vom 22. Juni 1966 (Az. 3 RK 64/62), vom 3. März 1999 (Az. B 6 KA 10/98 R) und vom 13. Dezember 2000 (B 6 KA 1/00 R) die besondere Konstellation betroffen hätten, dass die Erforderlichkeit eines Vorverfahrens im Streit gestanden hätte bzw. die Gerichte jeweils bereits mit der Sache befasst gewesen seien, trägt dieses Argument bei genauer Analyse der Entscheidungsgründe der genannten Urteile nicht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 25 AS 2931/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht -

    Das Sozialgericht war nicht befugt, die Klage als unzulässig abzuweisen, ohne den Beteiligten Gelegenheit zu geben, das vorliegend noch nicht abgeschlossene Vorverfahren nachzuholen (vgl. eingehend hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Januar 2017 - L 11 SB 295/16 - WzS 2017, 155).

    Diese Verpflichtung ergibt sich nach der Rechtsprechung des BSG aus einer analogen Anwendung des § 114 Abs. 2 SGG (vgl. BSG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 99/13 B - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Januar 2017 - L 11 SB 295/16 - WzS 2017, 155, 156).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - L 1 KR 93/16
    3) basierend auf der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg, 11. Senat, vom 19.1.2017 - L 11 SB 295/16 - wird beantragt, das Verfahren nach § 159 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz an das Sozialgericht zurück zu übertragen, weil das Sozialgericht keinen Gerichtsbescheid hätte erlassen dürfen, weil möglicherweise das SG bei Vorliegen eines Widerspruchsbescheides eine andere Entscheidung getroffen hätte.

    Die prozessuale Situation ist anders als diejenige, welcher der vom Kläger angeführten Entscheidung des 11. Senat im Hause vom 19.1.2017 (L 11 SB 295/16) zu Grunde lag, in der ein solcher noch ausstand.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - L 20 AS 1861/18

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II

    Ein Abwarten des Abschlusses des gegen den Bescheid vom 7. Juni 2017 anhängigen Widerspruchsverfahrens dürfte für das vorliegende Klageverfahren allein deshalb nicht in Betracht kommen, weil dieses Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom 7. Juni 2017 anhängig ist und offen ist, ob gegen diesen Bescheid ebenfalls Klage erhoben wird (vgl. BSG, a.a.O.; vgl. aber zur Einräumung der Möglichkeit zur "Nachholung" eines Vorverfahrens, wenn der mit Widerspruch angefochtene Bescheid mit der Klage angefochten ist B. Schmidt in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 78, Rn. 3a; Becker in Roos/Wahrendorf, SGG, § 78, Rn. 35; BSG v. 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - juris, Rn. 20, auch zu einer möglichen Untätigkeitsklage nach § 88 SGG, nachfolg. zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage im Wege der Klageänderung vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 06.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW - sozialgerichtsbarkeit.de); zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für ein Ruhen nach § 114 SGG bei nicht abgeschlossenem Vorverfahren LSG Berlin-Brandenburg v. 10.09.2015 - L 23 SO 198/15 B - juris; LSG Bayern v. 12.08.2013 - L 7 AS 455/13 - juris; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 19.01.2017 - L 11 SB 295/16 - juris; Guttenberger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 114 , Rn. 42 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2019 - L 20 AS 1861/18

    Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtssache zur Bewilligung

    zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage im Wege der Klageänderung vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 06.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW - sozialgerichtsbarkeit.de); zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für ein Ruhen nach § 114 SGG bei nicht abgeschlossenem Vorverfahren LSG Berlin-Brandenburg v. 10.09.2015 - L 23 SO 198/15 B - juris; LSG Bayern v. 12.08.2013 - L 7 AS 455/13 - juris; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 19.01.2017 - L 11 SB 295/16 - juris; Guttenberger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 114, Rn. 42 ff.).
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