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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21 B ER   

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https://dejure.org/2022,1416
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21 B ER (https://dejure.org/2022,1416)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2022 - L 3 U 186/21 B ER (https://dejure.org/2022,1416)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - L 3 U 186/21 B ER (https://dejure.org/2022,1416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 165 Abs 3 SGB 7
    Anordnungsgrund - Anordnungsanspruch - Schätzung der Beitrage - Schwarzarbeit - Service-Unternehmen - Abdeckrechnungen - Insolvenz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 165 Abs 3 SGB 7
    Anordnungsgrund - Anordnungsanspruch - Schätzung der Beitrage - Schwarzarbeit - Service-Unternehmen - Abdeckrechnungen - Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 197a Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Nachtragsbeitragsbescheid; Öffentliches Interesse am Vollzug eines Bescheides; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides; Vollziehung von Beitragsbescheiden als unbillige Härte ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    In den Fällen des § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG sind zudem die Kriterien des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG zu beachten (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER -, juris; Keller, a.a.O., § 86b Rn. 12f; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Die Bemessung auf ein Viertel des Regressbetrags entspricht der sonstigen gerichtlichen Handhabung bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 5. Aufl. 2017 [Stand März 2017] unter Nr. 10.2 zu Verfahren gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 1 und § 86b Abs. 2 SGG; BSG, Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R -, SozR 4-1500 § 86a Nr. 2, Rn. 21).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 2/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsfestsetzung - kein Aufhebungsermessen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Das Sozialgericht führt darin zutreffend aus, dass die (auch vom Senat nachvollzogenen) Ermittlungen des Hauptzollamts nach dem Gesamtbild erdrückende Anhaltspunkte dafür geben, dass die Antragstellerin unter Einsatz von als Subunternehmen bezeichneten Schein- bzw. Servicefirmen (zum Begriff vgl. ausführlich auch Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03. März 1999 - 5 V 7436/98 A (U) -, juris, insbesondere Rn. 22 ff) und von diesen erstellter "Abdeckrechnungen" (solche, bei der ein tatsächlich entstandener Aufwand - hier für Schwarzlohnzahlungen - als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht wird und die tatsächlich entstandenen Ausgaben in der Buchführung unter Zuhilfenahme dieser Rechnung "abgedeckt" werden) die (Mehr-) Beschäftigung von Arbeitnehmern verschleiert hat, so dass die Antragsgegnerin zur Beseitigung der Beitragserstfestsetzung und - ohne, dass ihr hierbei Ermessen zustand (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 2/08 R -, juris) - Neufestsetzung der Beiträge zur Unfallversicherung und zum ASD für die Jahre 2015, 2016 und 2017 berechtigt war.
  • LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18

    Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Daher kann sie sich auch nicht auf den Beschluss des Bayerischen LSG vom 11. März 2019 (L 16 BA 174/18 B ER, juris) berufen, welches im dortigen Fall wegen drohender Insolvenz und Gefährdung langjährig existierender (insgesamt 28) Vollarbeitsplätze eine unbillige Härte angenommen hatte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2018 - L 12 BA 23/18

    Betriebsprüfung, Sozialversicherungspflicht, Beitragsnachforderung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Hierbei müsste der Beitragsschuldner auch darlegen und glaubhaft machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebes unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2020 - L 8 BA 241/19 B ER-, juris Rn. 22; siehe auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - L 12 BA 23/18 B ER -, juris Rn. 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (vgl. der vom Antragsgegner zur Akte gereichte Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2021 - L 21 U 140/20 B ER - Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER-, juris Rn. 51; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 241/19
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Hierbei müsste der Beitragsschuldner auch darlegen und glaubhaft machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebes unter Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2020 - L 8 BA 241/19 B ER-, juris Rn. 22; siehe auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - L 12 BA 23/18 B ER -, juris Rn. 40).
  • LSG Thüringen, 01.07.2009 - L 1 U 85/09

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Anordnungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Ein Anspruch auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung besteht aus Art. 3 Grundgesetz (GG) nur, wenn alle hierfür von der Antragsgegnerin aufgestellten Kriterien, insbesondere das Vorliegen eines ausgeglichenen Beitragskontos, erfüllt sind (siehe hierzu ausführlich: LSG Thüringen, Beschluss vom 01. Juli 2009 - L 1 U 85/09 ER -, juris Rn. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - unstreitige Veranlagung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (vgl. der vom Antragsgegner zur Akte gereichte Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2021 - L 21 U 140/20 B ER - Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER-, juris Rn. 51; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 V 7436/98

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Baugeschäft für Putz- und Stuckarbeiten;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
    Das Sozialgericht führt darin zutreffend aus, dass die (auch vom Senat nachvollzogenen) Ermittlungen des Hauptzollamts nach dem Gesamtbild erdrückende Anhaltspunkte dafür geben, dass die Antragstellerin unter Einsatz von als Subunternehmen bezeichneten Schein- bzw. Servicefirmen (zum Begriff vgl. ausführlich auch Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03. März 1999 - 5 V 7436/98 A (U) -, juris, insbesondere Rn. 22 ff) und von diesen erstellter "Abdeckrechnungen" (solche, bei der ein tatsächlich entstandener Aufwand - hier für Schwarzlohnzahlungen - als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht wird und die tatsächlich entstandenen Ausgaben in der Buchführung unter Zuhilfenahme dieser Rechnung "abgedeckt" werden) die (Mehr-) Beschäftigung von Arbeitnehmern verschleiert hat, so dass die Antragsgegnerin zur Beseitigung der Beitragserstfestsetzung und - ohne, dass ihr hierbei Ermessen zustand (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 2/08 R -, juris) - Neufestsetzung der Beiträge zur Unfallversicherung und zum ASD für die Jahre 2015, 2016 und 2017 berechtigt war.
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