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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 9 KR 246/18   

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https://dejure.org/2022,5544
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 9 KR 246/18 (https://dejure.org/2022,5544)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2022 - L 9 KR 246/18 (https://dejure.org/2022,5544)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - L 9 KR 246/18 (https://dejure.org/2022,5544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41a Abs 3 S 1 SGB 2, § 41a Abs 3 S 2 SGB 2, § 41a Abs 3 S 3 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Bewilligung - Feststellung des Nichtbestehens eines Leistungsanspruchs - teilweise Übersendung von Unterlagen im Widerspruchsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 41a Abs 3 SGB 2, § 131 Abs 5 SGG
    Abschließende Leistungsfeststellung - Bestimmtheit der Fristsetzung - Teilweise Übersendung von Unterlagen - Übersendungsbereitschaft - Ermessen des Sozialgerichts nach § 131 Abs. 5 SGG - Berücksichtigung der Belange der Beteiligten - Ermessensreduzierung auf Null - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 41a Abs. 3 S. 4; SGG § 193
    Festsetzung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf 0 Euro; Berücksichtigung von Angaben eines Leistungsempfängers im Widerspruchsverfahren; Hinweis auf Unvollständigkeit von Unterlagen; Mitwirkungsbereitschaft eines Leistungsempfängers

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 9 KR 246/18
    Das Jobcenter ist verpflichtet, die erst im Widerspruchsverfahren getätigten Angaben eines Leistungsempfängers im Rahmen der Behördenentscheidung gemäß § 41a Abs. 3 SGB II noch zu berücksichtigen (Anschluss an BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 39/17 R = BSGE 126, 294 = SozR 4-4200 § 41a Nr. 1, RdNr 35 ff).

    Der Beklagte war auch verpflichtet, die erst im Widerspruchsverfahren getätigten Angaben des Klägers im Rahmen der Behördenentscheidung gemäß § 41a Abs. 3 SGB II noch zu berücksichtigen (näher Bundessozialgericht, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R, Rdnr. 35 - 43).

    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung des § 41a Abs. 3 SGB II. Es handelt sich dabei - wie das Bundessozialgericht näher verdeutlicht hat - gerade nicht um eine Präklusionsvorschrift, sondern um eine Verfahrensbeschleunigungsvorschrift, die sich spezieller Mitwirkungsobliegenheiten bedient (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R Rdnr. 39 ff.).

    Der Beklagte hat die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs des Klägers für den streitbegangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Sozialgerichts und des Senats abzuschließen (BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R Rdnr. 10).

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 9 KR 246/18
    Nach diesen könne ein Leistungsberechtigter nach Einstellung des Verwaltungsverfahrens darauf vertrauen, dass er auf Mitwirkungsversäumnisse schriftlich hingewiesen werde und zudem Gelegenheit erhalte, das Versäumte nachzuholen (Hinweis auf B 14 AS 56/08 R).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 9 KR 246/18
    Einen solchen Anspruch kennt die Rechtsordnung nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Mai 2003, B 6 KA 32/02 R; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1993, 8 C 20/92).
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 5/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 9 KR 246/18
    Ebenso wenig gibt es einen Vertrauensschutz auf die Weiterführung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis (Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Januar 1979 - 5 RKnU 5/77).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 9 KR 246/18
    Einen solchen Anspruch kennt die Rechtsordnung nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Mai 2003, B 6 KA 32/02 R; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1993, 8 C 20/92).
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