Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 10 AS 354/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7047
LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 10 AS 354/13 (https://dejure.org/2014,7047)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2014 - L 10 AS 354/13 (https://dejure.org/2014,7047)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - L 10 AS 354/13 (https://dejure.org/2014,7047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 63 SGB 10, § 5 RVG
    Durchschnittliche Schwierigkeit - durchschnittlicher Aufwand - Akteneinsicht - Erledigungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenansatz des Rechtsanwalts für Tätigkeit im Widerspruchsverfahren; Gebührensteigerung; Erledigungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenansatz des Rechtsanwalts für Tätigkeit im Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 10 AS 354/13
    Ergänzend ist zur Schwierigkeit der Angelegenheit darauf hinzuweisen, dass allein der Umstand, das der Streitfall mit dem Sozialrecht eine dem allgemein tätigen Anwalt nicht unbedingt geläufige, häufig als speziell betrachtete Materie betrifft, für sich betrachtet nicht die Schwierigkeit steigernd wirkt, es ist vielmehr auch die konkrete Sachlage abzustellen (BSG, aaO, RdNr 19; BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, RdNr 35).

    Da damit, ausgehend vom Vorgang der Akteneinsicht selbst der Aufwand als deutlich unterdurchschnittlich zu bewerten ist (verglichen etwa mit Vorgängen, in denen medizinisches Material oder Einkommensunterlagen in durchschnittlichen Umfang zu sichten sind) hebt allein eine missglückte Terminsvereinbarung bzw die dadurch vergeudete Zeit nicht den Gesamtaufwand des Verfahrens (der Bezugspunkts der Würdigung ist) auf ein überdurchschnittliches Maß (vgl zum Bewertungszusammenhang auch BSG Urteil vom 01. Juli 2009, aaO, RdNr 29 ff, dort: Fertigung von 6 Schriftsätzen zur Begründung durchschnittlichen Aufwands herangezogen).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - isoliertes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 10 AS 354/13
    Die bestimmte Gebühr wird auf die Höhe des Schwellenwertes gekappt, wenn weder der Umfang noch die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit mehr als durchschnittlich sind (etwa BSG, Urteil vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 14/09 R, RdNr 16 mwN).

    Die Erledigungsgebühr kann nach der Rechtsprechung für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet (BSG vom 05. Mai 2010, aaO, RdNr 22 mwN; dazu dass besonders intensiver Sachvortrag nicht ausreicht, BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R, RdNr 24).

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 10 AS 354/13
    Einer Verpflichtungsklage des Inhalts, die Hinzuziehung des Bevollmächtigten als notwendig zu bestimmen (§ 63 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 SGB X) bedarf es nicht, da dies durch die Bescheide, mit denen für jedes Widerspruchsverfahren Kosten iHv 309, 40 EUR zuerkannt wurde, konkludent geschehen ist (vgl etwa BSG, Urteil vom 09. Dezember 2010 - B 13 R 63/09 R, RdNr 18).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 10 AS 354/13
    Die Erledigungsgebühr kann nach der Rechtsprechung für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet (BSG vom 05. Mai 2010, aaO, RdNr 22 mwN; dazu dass besonders intensiver Sachvortrag nicht ausreicht, BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R, RdNr 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht