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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 9 KR 54/17   

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https://dejure.org/2020,7437
LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 9 KR 54/17 (https://dejure.org/2020,7437)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2020 - L 9 KR 54/17 (https://dejure.org/2020,7437)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - L 9 KR 54/17 (https://dejure.org/2020,7437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 3 S 1 SGB 5, § 13 Abs 4 S 3 SGB 5, § 13 Abs 4 S 4 SGB 5, § 13 Abs 4 S 5 SGB 5, § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5
    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - rückwirkend festgestellte Versicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 - Begrenzung - privatärztlich erbrachte Leistungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 3 SGB 5, § 13 Abs 4 S 3 SGB 5, § 13 Abs 4 S 4 SGB 5, § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5
    Kostenerstattungsanspruch - Rückwirkend festgestellte Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V - Begrenzung - Privatärztlich erbrachte Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 13 Abs. 3 S. 1
    Erstattung verauslagter Kosten einer Krankenbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 553
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 9 KR 54/17
    Die Kostenerstattung ist um die Anteile der Zuzahlungen zu vermindern, denn die Versicherten dürfen im Falle der Nichtleistung nicht besser als bei rechtzeitiger bzw. rechtmäßiger Leistungserbringung gestellt werden (BSG, Urt. v. 11.7.2017 - B 1 KR 1/17 R; Rn. 28 f.; KassKomm/Schifferdecker, 106. EL September 2019, SGB V § 13 Rn. 102b).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88

    Befreiung von der (rückwirkend festgestellten) Krankenversicherungspflicht nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 9 KR 54/17
    Mit anderen Worten: Wird rückwirkend ein Versicherungsverhältnis festgestellt und Beiträge nacherhoben, steht Versicherten anstelle der erloschenen Naturalleistungsansprüche ein Anspruch auf Kostenerstattung zu (BSG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 RK 4/88; Helbig in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl., § 13 SGB V (Stand: 04.02.2020), Rn. 43).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Notfallbehandlung im Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 9 KR 54/17
    (BSG, Urteil vom 24. Mai 2007 - B 1 KR 18/06 R -, BSGE 98, 257-267, Rn. 36).
  • OLG Hamm, 08.04.2022 - 25 U 42/20

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater; Keine Verpflichtung zur

    Ansprüche der Gesellschafter auf Beitragsrückzahlungen ergeben sich nach Auffassung des Senats nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2020, L 9 KR 54/17, die lediglich besagt, dass im Fall der rückwirkend festgestellten Pflichtversicherung Kosten, die der Betreffende in der Annahme, nicht versichert zu sein, in der Zwischenzeit selbst bestritten hat, nach § 13 Abs. 3 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet verlangt werden können; über Ansprüche gegen den privaten Krankenversicherer verhält sich die Entscheidung demnach nicht.
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