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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,3804
LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21 B ER (https://dejure.org/2021,3804)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - L 28 BA 2/21 B ER (https://dejure.org/2021,3804)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - L 28 BA 2/21 B ER (https://dejure.org/2021,3804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86a Abs 3 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 24 Abs 1 S 1 SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegales Beschäftigungsverhältnis - Verstoß gegen zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten - bedingter Vorsatz - einstweiliger Rechtsschutz - Voraussetzungen für das Vorliegen einer unbilligen Härte nach § 86a Abs 3 S 2 SGG

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86a Abs 3 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 14 Abs 2 SGB 4, § 25 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 28f Abs 2 SGB 4, § 2 SchwarzArbG, § 6 SchwarzArbG
    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - illegales Beschäftigungsverhältnis - Nettoarbeitsentgelt - bedingter Vorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Die Träger der Rentenversicherung erlassen nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte (den hier gegenständlichen Prüfbescheid, vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - juris Rn. 17) zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht regelmäßig anzunehmen, wenn für das gesamte typische Entgelt insbesondere bei sog. "Schwarzarbeit" überhaupt keine Beiträge - wie auch hier - entrichtet wurden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - juris Rn. 65 m.w.N.).

    Hierfür sind das Bewusstsein und der Wille erforderlich, die Abführung der fälligen Beiträge zu unterlassen, wobei es für die Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist ausreicht, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat, er also seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (vgl. BSG, Urteile vom 26. Januar 2005 - B 12 KR 3/04 R - juris Rn. 32; Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - juris Rn. 64).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Solche liegen entsprechend der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vor, wenn dem Adressaten des Beitragsbescheides voraussichtlich Nachteile entstehen werden, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden.

    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der Hälfte des Nachforderungsbetrages (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Januar 2021 - L 28 BA 68/20 B ER - juris Rn. 16 m.w.N. und vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 6).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Auch die Gewerbeanmeldung durch S. (am Ort seines Wohnsitzes) bereits im Jahr 2007 kann angesichts ersichtlichen Unternehmerrisikos nicht zur Gesamtwertung des Vorliegens von Selbständigkeit führen (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - juris Rn. 24).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Hierfür sind das Bewusstsein und der Wille erforderlich, die Abführung der fälligen Beiträge zu unterlassen, wobei es für die Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist ausreicht, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat, er also seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (vgl. BSG, Urteile vom 26. Januar 2005 - B 12 KR 3/04 R - juris Rn. 32; Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R - juris Rn. 64).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Illegal ist ein Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn, wenn objektiv zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungsrechts (Zahlungs-, Melde-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten) verletzt wurden (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 18/09 R - juris LS).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Solche liegen entsprechend der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris Rn. 73 m.w.N.) erst vor, wenn dem Adressaten des Beitragsbescheides voraussichtlich Nachteile entstehen werden, die über die eigentliche Zahlung hinaus zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen würden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 28 BA 68/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Vollzugsinteresse - unbillige Härte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Im Übrigen setzt der Senat in Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens in Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, den Streitwert regelmäßig - so auch hier - mit der Hälfte des Hauptsachenstreitwerts an, vorliegend mithin mit der Hälfte des Nachforderungsbetrages (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Januar 2021 - L 28 BA 68/20 B ER - juris Rn. 16 m.w.N. und vom 9. Juli 2018 - L 9 BA 29/18 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - L 8 BA 152/18
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Eine unbillige Härte in diesem Sinne kommt im Falle von Beitragsschulden mithin regelmäßig nur dann in Betracht, wenn glaubhaft gemacht ist, dass das Beitreiben der Forderung die Insolvenz bzw. die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung aber bei einem Abwarten der Hauptsache zumindest nicht mehr gefährdet wäre als bereits jetzt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom - L 8 BA 152/18 B ER - juris Rn. 21).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Denn dass jemand von seinem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber nicht den für Beschäftigte typischen sozialen Schutz erhalten hat, führt für sich genommen nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn. 21), wenn, wie auch hier, damit weder typische Freiheiten eines Selbständigen noch erkennbar höhere Verdienstchancen einhergingen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - L 28 BA 2/21
    Erachtet sie die vom HZA ermittelten Umstände als ausreichend - dessen Prüfung beruhte hier auf § 2 Abs. 1 SchwarzArbG, wonach die Behörden der Zollverwaltung u.a. prüfen, ob sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebende Pflichten nach § 28a SGB IV erfüllt werden oder wurden, die hierbei wiederum nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 SchwarzArbG, wie auch vorliegend, von den Trägern der Rentenversicherung unterstützt werden - kann sie sich hierauf beschränken und die Betriebsprüfung mit einem Prüfungsbescheid gemäß § 8 SGB X abschließen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom - L 10 R 592/17 - juris Rn. 20 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • LSG Hamburg, 22.09.2021 - L 3 BA 3/21

    Voraussetzungen einer Beitragspflicht für zusätzlich vom Arbeitgeber gewährte

    Auch die Säumniszuschläge dürften nicht verjährt sein, weil für diese ebenfalls die 30-jährige Verjährungsfrist eingreift (z.B. BSG, Urt. v. 17.4.2008 - B 13 R 123/07 R, SozR 4-2400 § 25 Nr. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2021 - L 28 BA 2/21 B ER, juris; Stäbler in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, SGB IV, § 25 Rn. 4 [2020]) .

    Darüber hinaus steht es der Antragstellerin frei, sich wegen der mit einem Forderungseinzug eventuell verbundenen wirtschaftlichen Härten In Form eines Stundungsantrags an die dafür zuständige Einzugsstelle zu wenden (§ 28h Abs. 1 Satz 3 SGB IV i.V.m. § 76 Abs. 3 SGB IV; vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2021 - L 28 BA 2/21 B ER, juris) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2022 - L 4 BA 28/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verletzung der Aufzeichnungspflicht

    Reichen die vom Hauptzollamt ermittelten Umstände aus, kann sie sich hierauf beschränken und die Betriebsprüfung mit einem Prüfungsbescheid abschließen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2021, L 28 BA 2/21 B ER, Rn. 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 2021, L 8 BA 36/20 B ER, Rn. 25; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020, L 7 BA 15/19 B ER, Rn. 59; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017, L 10 R 592/17, Rn. 19 ff.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016, L 1 KR 228/11, Rn. 31).

    Darüber hinaus steht es der Antragstellerin frei, sich wegen der mit einem Forderungseinzug eventuell verbundenen wirtschaftlichen Härten mit einem Stundungsantrag an die dafür zuständige Einzugsstelle zu wenden (§ 28h Abs. 1 Satz 3 SGB IV in Verbindung mit § 76 Abs. 3 SGB IV; vgl. Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 22. September 2021, L 3 BA 3/21 B ER, Rn. 49; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2021, L 28 BA 2/21 B ER, Rn. 30; Beschluss vom 9. Juli 2018, L 9 BA 29/18 B ER, Rn. 5).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 BA 83/19

    Betriebsprüfung - Schwarzarbeit - Überzeugung des Gerichts - Entstehung von

    In diesem Rahmen sind die Träger der Rentenversicherung befugt, die Ermittlungsergebnisse der Prüfung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG zu übernehmen und ggf. von eigenen weiteren Ermittlungen abzusehen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2021 - L 28 BA 2/21 B ER -, Rn. 18; Sächsisches LSG, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, Rn. 31, und Beschluss vom 12. Februar 2018 - L 9 KR 496/17 B ER -, Rn. 124; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - L 10 R 592/17 -, Rn. 20 f; jeweils juris; Scheer, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Aufl., § 28p SGB IV (Stand: 14.03.2023), Rn. 125 ff.).
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