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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18   

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https://dejure.org/2021,37341
LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18 (https://dejure.org/2021,37341)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2021 - L 2 R 40/18 (https://dejure.org/2021,37341)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2021 - L 2 R 40/18 (https://dejure.org/2021,37341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 Abs 2 SGB 6, § 8 SGB 4, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10
    Umschlagen der teilweisen Erwerbsminderung bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt - geringfügige Tätigkeit bei selbständiger Tätigkeit - Vertrauensschutz bei fehlerhaften Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umschlagen der teilweisen Erwerbsminderung bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt - geringfügige Tätigkeit bei selbständiger Tätigkeit - Vertrauensschutz bei fehlerhaften Angaben

  • rechtsportal.de

    Umschlagen der teilweisen Erwerbsminderung bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt - geringfügige Tätigkeit bei selbständiger Tätigkeit - Vertrauensschutz bei fehlerhaften Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - L 14 RJ 175/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18
    Die Grundsätze zur Verschlossenheit des Teilzeit-Arbeitsmarktes gelten weiter (vgl LSG Essen vom 30.1.2004 - L 14 RJ 175/03).

    Die Grundsätze zur Verschlossenheit des Teilzeit-Arbeitsmarktes gelten weiter (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2004 - L 14 RJ 175/03 und Gürtner, in: Kasseler Kommentar, SGB VI, Stand: Mai 2021, § 43 Rn. 30).

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18
    Nach wie vor ist nämlich davon auszugehen, dass der entsprechende Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (hierzu BSG Großer Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1969 - GS 4/69 und Beschluss vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95).

    ein geringfügiges (§ 8 SGB IV) oder kein Beschäftigungsverhältnis (vgl. Kreikebohm, SGB VI, 5. Auflage 2017, § 43 Rn. 28 und zur Geringfügigkeit: BSG Großer Senat, Beschluss vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, GS 4/75, GS 3/6).Die Klägerin übte im streitigen Zeitraum aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit jedoch keine geringfügige Tätigkeit aus.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18
    Nach wie vor ist nämlich davon auszugehen, dass der entsprechende Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (hierzu BSG Großer Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1969 - GS 4/69 und Beschluss vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R

    Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18
    Die Einkünfte der Klägerin für das Jahr 2011 ergeben sich aus dem vorliegenden Steuerbescheid und hinsichtlich der Einkünfte für das Jahr 2012 kann auf die Bescheinigung des Steuerberaters der Klägerin zurückgegriffen werden, wobei bei Betriebsaufgabe während des laufenden Kalenderjahres ein Rumpfwirtschaftsjahr mit der Folge entsteht, dass zur Feststellung des maßgeblichen Arbeitseinkommens der für die Zeit vom Jahresanfang bis zum Monat der Betriebsaufgabe ermittelte steuerliche Gewinn durch die Anzahl der in diesem Zeitraum zurückgelegten Monate zu teilen ist (BSG, Urteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 54/98 R).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18
    Nach wie vor ist nämlich davon auszugehen, dass der entsprechende Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (hierzu BSG Großer Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1969 - GS 4/69 und Beschluss vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95).
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