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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17   

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https://dejure.org/2018,36102
LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17 (https://dejure.org/2018,36102)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2018 - L 16 R 576/17 (https://dejure.org/2018,36102)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2018 - L 16 R 576/17 (https://dejure.org/2018,36102)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75

    Ausweisungsverfügung - Widerspruch - Fristgerechte Zahlung - Kostenvorschuß -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17
    Dagegen ist ihr aufgrund der §§ 83 ff. SGG nicht die Befugnis eingeräumt, auch darüber verbindlich zu entscheiden, ob ein erledigter - vermeintlicher - Verwaltungsakt rechtswidrig oder rechtmäßig gewesen ist, weil der Widerspruchsbehörde nach Erledigung des Widerspruchs in der Hauptsache eine mit § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG vergleichbare Befugnis zur Fortsetzungsfeststellung nicht übertragen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 49.64 - juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1980 - I C 54.75 - juris Rn. 20; BSG, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17
    Dagegen ist ihr aufgrund der §§ 83 ff. SGG nicht die Befugnis eingeräumt, auch darüber verbindlich zu entscheiden, ob ein erledigter - vermeintlicher - Verwaltungsakt rechtswidrig oder rechtmäßig gewesen ist, weil der Widerspruchsbehörde nach Erledigung des Widerspruchs in der Hauptsache eine mit § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG vergleichbare Befugnis zur Fortsetzungsfeststellung nicht übertragen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 49.64 - juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1980 - I C 54.75 - juris Rn. 20; BSG, a.a.O.).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - Auslegung einer Prozesserklärung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17
    Dies folgt aus dem in § 133 Bürgerliches Gesetzbuch zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, der auch im öffentlichen Recht und im Prozessrecht gilt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 2/16 R - juris Rn. 15; B. Schmidt, a.a.O. § 83 Rn. 5).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17
    Ist indes das Vorverfahren, wie hier, bereits vor Erlass eines Widerspruchsbescheides abgeschlossen, dann liegt kein wirksamer Widerspruch mehr vor, so dass ein gleichwohl den vermeintlichen Widerspruch zurückweisender Widerspruchsbescheid eine selbständige Beschwer enthält, der sodann alleiniger Gegenstand der Anfechtungsklage sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996 - 9 RV 10/95 - juris Rn. 14; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017 Rn. 3ff. m.w.N.).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17
    Dahinstehen kann für das vorliegende Verfahren auch, dass sich der Rentenbescheid vom 6. September 2011, der u.a. eine Überzahlung zulasten der Klägerin in Höhe von 3.130,52 EUR feststellte, die insgesamt mit Leistungen der Beigeladenen verrechnet werden sollte, aufgrund der Neufeststellung der Rente ab 1. Juni 2011 durch den Bescheid vom 16. April 2012, der für die Zeit vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2012 nur noch eine Nachzahlung in Höhe von 31, 08 EUR zugunsten der Klägerin regelte, gemäß § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) vollständig erledigt haben dürfte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R - juris Rn. 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligungsfähigkeit - Klage gegen

    Dahinstehen kann danach, ob sogleich nach Löschung für die Klägern fristungebunden eine Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechend § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG vor dem Sozialgericht zulässigerweise hätte erhoben werden können, da ein "Fortsetzungsfeststellungswiderspruch" gesetzlich nicht geregelt ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. September 2018 - L 16 R 576/17 - juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 131 Rn. 7d m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.06.2021 - L 4 KA 69/18

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs im Widerspruchsverfahren

    Fehlt es an einem unerledigten Vorverfahren und trifft die Behörde - wie hier mit Erlass des Widerspruchsbescheides vom 24. Juni 2015 - gleichwohl eine Widerspruchsentscheidung, ist der betreffende Widerspruchsbescheid rechtswidrig (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. September 2018, L 16 R 576/17, zitiert nach juris) .
  • SG München, 08.04.2020 - S 48 SO 563/16

    Verwaltungsakt, Widerspruchsbescheid, Bescheid, Erledigung, Widerspruch,

    Der Widerspruchsbehörde ist nämlich nach Erledigung des Widerspruchs in der Hauptsache eine mit § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG vergleichbare Befugnis zur Fortsetzungsfeststellung nicht übertragen (siehe Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.09.2018, L 16 R 576/17).
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