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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03   

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https://dejure.org/2006,16345
LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03 (https://dejure.org/2006,16345)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2006 - L 6 RA 9/03 (https://dejure.org/2006,16345)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - L 6 RA 9/03 (https://dejure.org/2006,16345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe der nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) zu gewährenden Regelaltersrente (RAR); Umfang der Berücksichtigung des Einkommens bei der Beitragsbemessung zur Regelaltersrente; Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Überführung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Besitzschutzregelung des § 4 Abs. 4 AAÜG und der Ermittlung der Entgeltpunkte Ost, Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Berlin, 23.08.2004 - L 1 RA 1/03

    Antrag auf Überprüfung einer Rentenberechnung durch einen Versorgungsträger der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Die Beitragsbemessungsgrenze Ost erschließt sich als "abhängiger" Wert aus dem Verhältnis der "unabhängigen" Werte Beitragsbemessungsgrenze West und Anlage 10 zum SGB VI (= LSG Berlin Urteil vom 23. August 2003 - L 1 RA 1/03).

    Die weitgehende Gleichstellung der Ost-Entgelte mit West-Entgelten durch die Aufwertung der Ost-Entgelte auf DM und deren Hochwertung mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf West-Entgelte kommt den Rentnern des Beitrittsgebiets weit entgegen und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (= LSG Berlin Urteil vom 23. August 2003 - L 1 RA 1/03).

    28 Zu der nicht nur vom Kläger im vorliegenden Rechtsstreit vertretenen Rechtsauffassung hat der 1. Senat des LSG Berlin in seinem Urteil vom 23. August 2004 (L 1 RA 1/03, veröffentlicht in Juris) folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Die als Schranke der im EV der Bundesregierung erteilten Verordnungsermächtigung ausgestaltete Zahlbetragsgarantie des EV Nr. 9 Buchst b Satz 5, die dem "besitzgeschützten Zahlbetrag" Eigentumsschutz vermittelt hat (vgl BVerfGE 100, 1, 51 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3), schützte das Vertrauen der "rentennahen" Inhaber einer Versorgungsanwartschaft in den Erhalt des Werts dieser Anwartschaft nach dem im Juli 1990 maßgeblichen Versorgungsrecht der DDR, soweit es nach dem EV zu Bundesrecht wurde, sowie (bei Zusatzversorgten) den Wert der Anwartschaft auf Sozialpflichtversicherungsrente (vgl. BSG in SozR 3-8570 § 4 Nr. 3 S 11 und Nr. 4 S 28).

    Es sei deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass die begünstigende Wirkung der Zahlbetragsgarantie nach dem EV auf Bestandsrentner und Rentenzugänge bis zum 30. Juni 1995 begrenzt worden sei ( BVerfGE 100, 1, 46 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 57 f).

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 52/04 R

    Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Stichtagsregelung in § 4 Abs. 4 AAÜG bestehen nicht (= BSG Urteil vom 23. August 2005 - B 4 RA 52/04 R).

    Unter Bezugnahme insbesondere hierauf hat das BSG entschieden, dass gegen die Stichtagsregelung in § 4 Abs. 4 AAÜG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden (BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 RdNr 25 ff, insbesondere 28 mwN, siehe auch Urteil vom 23. August 2005 - B 4 RA 52/04 R-).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Wegen der vom Kläger vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes unterliegt der angefochtene Bescheid vom 04. September 1997 nur unter den geltend gemachten Gesichtspunkten des Zahlbetragsschutzes (und dessen Dynamisierung) entsprechend § 4 Abs. 4 AAÜG sowie der Höhe der Rangstellenwerte für die Jahre 1991, 1993 und 1994 der Nachprüfung im vorliegenden Rechtsstreit (vgl. zur Teilbarkeit des Streitgegenstandes: BSG Urteile vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R - unveröffentlicht, vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R - in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 113/00 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Wegen der vom Kläger vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes unterliegt der angefochtene Bescheid vom 04. September 1997 nur unter den geltend gemachten Gesichtspunkten des Zahlbetragsschutzes (und dessen Dynamisierung) entsprechend § 4 Abs. 4 AAÜG sowie der Höhe der Rangstellenwerte für die Jahre 1991, 1993 und 1994 der Nachprüfung im vorliegenden Rechtsstreit (vgl. zur Teilbarkeit des Streitgegenstandes: BSG Urteile vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R - unveröffentlicht, vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R - in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 113/00 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Wegen der vom Kläger vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes unterliegt der angefochtene Bescheid vom 04. September 1997 nur unter den geltend gemachten Gesichtspunkten des Zahlbetragsschutzes (und dessen Dynamisierung) entsprechend § 4 Abs. 4 AAÜG sowie der Höhe der Rangstellenwerte für die Jahre 1991, 1993 und 1994 der Nachprüfung im vorliegenden Rechtsstreit (vgl. zur Teilbarkeit des Streitgegenstandes: BSG Urteile vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R - unveröffentlicht, vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R - in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 113/00 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    EV Nr. 9 Buchst b, der nur einige der Maßgaben zu den Versorgungssystemen regelte, garantierte im Rahmen der dort ausschließlich geregelten Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets zum 31. Dezember 1991 (dazu grundlegend: BSG in SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 S 13 ff) den Personen, die am 03. Oktober 1990 aus dem Versorgungssystem "leistungsberechtigt" waren, also irgendein Vollrecht auf eine Versorgung aus einem Versorgungssystem hatten (sog Bestandsrentnern), den vollen Bestandsschutz, nämlich als Mindestbetrag den Zahlbetrag, der für Juli 1990 aus der Sozialversicherung und dem Versorgungssystem zu erbringen war (Satz 4).
  • LSG Berlin, 24.06.2004 - L 8 RA 17/02

    Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für Zeiten der versicherungspflichtigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Diese rechtliche Beurteilung, die auch vom 8. Senat des LSG Berlin in seinen Urteilen vom 24. Juni 2004 (L 8 RA 17/02) und 13. Mai 2004 (L 8 RA 98/00) geteilt wird, überzeugt den erkennenden Senat, er hat ihr nichts hinzuzufügen und macht sie sich vollinhaltlich zu Eigen.
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Umwandlung einer Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Bei der Überleitung des SGB VI am 01. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet wurde zu Gunsten der Inhaber von überführten Rechten durch § 307b SGB VI (dazu: BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 27/04 R- in SozR 4-2600 § 307b Nr. 5) und zuvor bei der Überleitung von Versorgungsanwartschaften in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets durch § 4 Abs. 4 AAÜG die Zeitgrenze zwischen den "leistungsberechtigten" Bestandsrentnern und den noch nicht "leistungsberechtigten" Zugangsrentnern der Versorgungssysteme vom 03./04. Oktober 1990 auf den 31. Dezember 1991/01. Januar 1992 verlegt.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 112/00 R

    Berechnung des besitzgeschützten Betrags bei der Überführung der AVI für einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 9/03
    Die als Schranke der im EV der Bundesregierung erteilten Verordnungsermächtigung ausgestaltete Zahlbetragsgarantie des EV Nr. 9 Buchst b Satz 5, die dem "besitzgeschützten Zahlbetrag" Eigentumsschutz vermittelt hat (vgl BVerfGE 100, 1, 51 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3), schützte das Vertrauen der "rentennahen" Inhaber einer Versorgungsanwartschaft in den Erhalt des Werts dieser Anwartschaft nach dem im Juli 1990 maßgeblichen Versorgungsrecht der DDR, soweit es nach dem EV zu Bundesrecht wurde, sowie (bei Zusatzversorgten) den Wert der Anwartschaft auf Sozialpflichtversicherungsrente (vgl. BSG in SozR 3-8570 § 4 Nr. 3 S 11 und Nr. 4 S 28).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 16 R 92/08

    Rentenüberleitung; Ausbildungs-, Anrechnungszeiten; Beitragsbemessungsgrenze-Ost;

    Vielmehr erschließt sich die BBG-Ost als "abhängiger" Wert aus dem Verhältnis der "unabhängigen" Werte der BBG-West und den vorläufigen Werten der Anlage 10 zum SGB VI (vgl. zum Ganzen auch LSG Berlin, Urteil vom 23. August 2004 - L 1 RA 17/03 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - L 6 RA 9/03 - juris).
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