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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18   

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https://dejure.org/2021,2734
LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18 (https://dejure.org/2021,2734)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2021 - L 2 R 428/18 (https://dejure.org/2021,2734)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - L 2 R 428/18 (https://dejure.org/2021,2734)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18

    Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur monatlichen Vorlage der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18
    Die Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Rentenzahlungsanpspruchs zur Insolvenzmasse obliegt dem Sozialgericht als Prozessgericht und nicht dem Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht, wenn über die Massezugehörigkeit als solche zu entscheiden ist und nicht über die Zulässigkeit der Vollstreckung gestritten wird (Anschluss an die Rechtsprechung des BGH vgl. Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZA 4/18).

    Dementsprechend ist der Streit zwischen dem Kläger als Insolvenzverwalter und dem Schuldner über die Massezugehörigkeit nur im Wege des Rechtsstreits vor dem Prozessgericht möglich, wenn keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betroffen ist (vgl. st. Rspr. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - IX ZA 4/18; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10 sowie BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 323/12).

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18
    Maßgeblich ist insoweit nämlich, ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Kenntnis die Folgen seiner Leistungshandlung bzw. den Leistungserfolg noch verhindern konnte (vgl. BGHZ 182, 85 und Lüke, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: August 2010, § 82 Rn. 8).
  • BGH, 05.06.2012 - IX ZB 31/10

    Insolvenzrecht: Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18
    Dementsprechend ist der Streit zwischen dem Kläger als Insolvenzverwalter und dem Schuldner über die Massezugehörigkeit nur im Wege des Rechtsstreits vor dem Prozessgericht möglich, wenn keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betroffen ist (vgl. st. Rspr. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - IX ZA 4/18; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10 sowie BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 323/12).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 268/09

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Insolvenzgericht und Prozessgericht bei Streit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18
    Allein die Anwendung vollstreckungsrechtlicher Beurteilungsnormen ist hiernach gerade nicht ausreichend zur Begründung des Anwendungsbereichs von § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - IX ZB 268/09).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18
    Dementsprechend ist der Streit zwischen dem Kläger als Insolvenzverwalter und dem Schuldner über die Massezugehörigkeit nur im Wege des Rechtsstreits vor dem Prozessgericht möglich, wenn keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betroffen ist (vgl. st. Rspr. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - IX ZA 4/18; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10 sowie BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 323/12).
  • BSG, 01.09.2023 - B 5 R 70/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Klägerin setzt sich insbesondere nicht mit der Rechtsprechung des BSG zur Behandlung unpfändbarer Sozialleistungsansprüche im Insolvenzverfahren auseinander (vgl jüngst BSG Urteil vom 10.11.2022 - B 5 R 27/21 R - juris RdNr 15 f, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; aus der landessozialgerichtlichen Rechtsprechung s auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.1.2021 - L 2 R 428/18 - juris RdNr 23 ff mwN) .
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