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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 22 R 84/13   

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https://dejure.org/2014,6972
LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 22 R 84/13 (https://dejure.org/2014,6972)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2014 - L 22 R 84/13 (https://dejure.org/2014,6972)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - L 22 R 84/13 (https://dejure.org/2014,6972)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewährung einer stationären Leistung zur onkologischen Rehabilitation für einen im Ausland lebenden Rentner

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 30.07.2009 - L 4 KR 87/08

    Krankenversicherung der Rentner- Mitgliedschaft - Bezieher einer deutschen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 22 R 84/13
    Die Rechtsbehelfe der Klägerin blieben erfolglos (Urteil des Bayer. LSG vom 30.07.2009, L 4 KR 87/08).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 22 R 84/13
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010, 1 BvL 9/06 u.a., RdNr 80 mwN).
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 22 R 84/13
    In diesem (eingeschränkten) Umfang unterliegt die Ermessensentscheidung der richterlichen Kontrolle, insbesondere auf Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung oder Ermessensfehlgebrauch (vgl § 54 Abs. 2 S 2 SGG - BSG, Urteil vom 07.02.2012, B 13 R 85/09 R, RdNr 66).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvR 734/85
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 22 R 84/13
    Sofern die Klägerin beanstandet, dass sie auch keine Zuschüsse zur Krankenversicherung im Ausland erhält und deshalb zumindest die medizinischen Nachsorgeleistungen erbracht werden sollten, besteht dieser Zustand bereits seit 1982 (Art. 2 § 40b Abs. 3 Satz 4 Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz), so dass die Klägerin mit ihren Beiträgen keine entsprechende Eigentumsposition erworben hat, weil mit Aufhebung des entsprechenden Leistungsversprechens und den angemessenen Übergangsregelungen des Art. 2 § 40b Abs. 3 Satz 4 Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (BVerfG, Beschluss vom 06.11.1985, 1 BvR 734/85) eine entsprechende Inhaltsbestimmung des durch Beiträge begründeten Eigentums nicht mehr vorgenommen wurde.
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