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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12   

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https://dejure.org/2015,8119
LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12 (https://dejure.org/2015,8119)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2015 - L 1 KR 257/12 (https://dejure.org/2015,8119)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2015 - L 1 KR 257/12 (https://dejure.org/2015,8119)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12
    Auch ergebe sich aus dem Urteil des BSG vom 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R, dass die Berufung auf die Jahresfrist dann nicht möglich ist, wenn dem Sozialversicherungsträger die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung entgegen zu halten ist.

    Das Urteil des BSG v. 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Der Senat kann offen lassen, ob entsprechend dem Urteil des BSG vom 3. Juli 2013 (B 12 KR 8/11 R - juris Rn 22) die Bekanntgabe des Bescheides vom 4. April 2006 auch gegenüber der Beklagten bereits wegen dessen Absendung an die Beigeladenen als bewirkt zu gelten hat, weil die Klägerin an der "Gemeinsamen Verlautbarung zur Behandlung von Beitragsbescheiden durch die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Versicherungsträger vom 29. März 2001" mitgewirkt hat, nach der ein Bescheid über die Versicherungspflicht den anderen Versicherungsträgern grundsätzlich nicht bekannt zu geben ist.

    Viel spricht aber dafür, dass die Klägerin sich entsprechend den Grundsätzen des Urteils des BSG vom 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R nicht auf das Fehlen einer auf sie zugeschnittenen Rechtsbehelfsbelehrung berufen darf.

    Auch nach den Grundsätzen der Entscheidung des BSG vom 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R ist hier nicht von einer Verwirkung des Klagerechts auszugehen.

    Das BSG hatte dem drittbetroffenen Versicherten in einer an sich mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Konstellation Vertrauensschutz gewährt, weil der Rentenversicherungsträger durch sein Mitwirken an der "Gemeinsamen Verlautbarung zur Behandlung von Beitragsbescheiden durch die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Versicherungsträger vom 29. März 2001" seinen Anteil an dem Entstehen einer Verwaltungspraxis habe, welche entgegen den gesetzlichen Vorgaben gerade nicht darauf angelegt sei, dass die von Entscheidungen der Einzugsstellen betroffenen Versicherungsträger zeitnah von den mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheiden Kenntnis erlangten (BSG, Urt. v. 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R - juris Rn 29/30, dem folgend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22. Juli 2014 - L 11 KR 2105/12 - juris Rn 64).

    Dagegen spricht hier schon, dass die Rechtswirkungen des § 49 SGB X nur eintreten, wenn die erhobene Klage zulässig ist (BSG, Urt. v. 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R - juris Rn 17).

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12
    Das Anerkenntnis müsse sie nicht gegen sich gelten lassen (Hinweis auf BSG v. 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 und v. 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R).

    Dass nach dem Anerkenntnis kein weiterer Ausführungsbescheid ergangen ist, nimmt dem in dem Anerkenntnis liegenden Verwaltungsakt nicht seine Rechtswirksamkeit (vgl. BSG, Urt. v. 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R - juris Rn 37).

    In diesem Fall entfaltet das Anerkenntnis dann aber keine Bindungswirkung gegenüber dem Beigeladenen, so dass dieser nicht gehindert ist, die in dem Anerkenntnis liegende Regelung seinerseits mit Rechtsmitteln anzugreifen (BSG, Urt. v. 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 - juris Rn 14; Urt. v. 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R - juris Rn 37).

  • BSG, 30.06.1977 - 3 RK 91/75
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12
    Das Anerkenntnis müsse sie nicht gegen sich gelten lassen (Hinweis auf BSG v. 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 und v. 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R).

    In diesem Fall entfaltet das Anerkenntnis dann aber keine Bindungswirkung gegenüber dem Beigeladenen, so dass dieser nicht gehindert ist, die in dem Anerkenntnis liegende Regelung seinerseits mit Rechtsmitteln anzugreifen (BSG, Urt. v. 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 - juris Rn 14; Urt. v. 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R - juris Rn 37).

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12
    Ihr sei keine adressatenbezogene Rechtsmittelbelehrung erteilt worden, deswegen gelte nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSG v. 1. Juli 1999 - B 12 KR 2/99 R) für die Klageerhebung eine Jahresfrist.
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12
    Die Übergabe einer förmlichen Ausfertigung des Bescheides ist nicht erforderlich (BSG v. 17. September 2008 - B 6 KA 28/07 R - juris Rn 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 KR 2105/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12
    Das BSG hatte dem drittbetroffenen Versicherten in einer an sich mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Konstellation Vertrauensschutz gewährt, weil der Rentenversicherungsträger durch sein Mitwirken an der "Gemeinsamen Verlautbarung zur Behandlung von Beitragsbescheiden durch die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Versicherungsträger vom 29. März 2001" seinen Anteil an dem Entstehen einer Verwaltungspraxis habe, welche entgegen den gesetzlichen Vorgaben gerade nicht darauf angelegt sei, dass die von Entscheidungen der Einzugsstellen betroffenen Versicherungsträger zeitnah von den mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheiden Kenntnis erlangten (BSG, Urt. v. 3. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R - juris Rn 29/30, dem folgend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22. Juli 2014 - L 11 KR 2105/12 - juris Rn 64).
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