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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07   

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LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07 (https://dejure.org/2009,21113)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2009 - L 21 R 898/07 (https://dejure.org/2009,21113)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - L 21 R 898/07 (https://dejure.org/2009,21113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit von in der ehemaligen DDR zurückgelegten "Beitragszeiten" in das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Zulässigkeit und Verfassungskonformität einer Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07
    Die Beklagte hat die Ansprüche des Klägers auf Rente aus der SV und auf zusätzliche Rente aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung sowie dem Versorgungssystem in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des Einigungsvertrages, gemäß Gesetz zum 31.12.91 erhöht um 6, 84 % und ab 1.7.90 angepasst wie die Löhne und Einkommen im Beitrittsgebiet, zu berücksichtigen und ab Rentenbeginn nach den gleichen Konditionen zu gewähren, wie sie bis vom EV für Bestandsrentner vorgesehen sind und wie sie für den Kläger des Leiturteilsfalls des BVerfG (vgl. BVerfGE 100, 1 ff.) berechnet wurden.

    Die Anpassungen der Rente und die Rentenangleichungen Ost an West haben zum 01.07.2000, zum 01.07.2001, zum 01.07.2002, zum 01.07.2003, zum 01.07.2004, zum 01.07.2005 sowie zum 01.07.2006 nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG zu erfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28.04.1999 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1 ).

    Die mit der Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und aus dem Zusatzversorgungssystem in das gesamtdeutsche Recht verbundene Gewährung nur einer Rente und die Beschränkung der versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen durch die Beitragsbemessungsgrenzen West sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (1. Kammer des Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 06. August 2002, 1 BvR 596/98 - BVerfGE 100, 1, 40 f.).

    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil die hier entscheidungserheblichen Fragen durch Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil des BSG vom 27. Januar 1993, 4 RA 40/92, BSGE 72, 50 ff.), sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95, BVerfGE 1, 39 ff.) geklärt sind.

  • LSG Saarland, 21.04.2005 - L 1 RA 25/03
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07
    Die hiergegen eingelegte Berufung wurde mit Urteil vom 17. Dezember 2003 (Landessozialgericht für das Land Brandenburg, L 1 RA 25/03) zurückgewiesen.

    Sie verwies u. a. auf die Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2003 (L 1 RA 25/03).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten und auf die Gerichtsakte aus dem erledigten Rechtsstreit des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg L 1 RA 25/03 und auf die Gerichtsakte zum laufenden Verfahren verwiesen, die vorliegen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein werden.

    Ihm ist durch die Entscheidungen der Sozialgerichte in seinen Rechtsstreiten und durch die Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2003 (L 1 RA 25/03) in seinem zuvor gegen die Beklagte geführten Rechtsstreit auch bekannt, dass die von der Beklagten zutreffend angewandten gesetzlichen Bestimmungen von dem BVerfG als mit dem GG vereinbar erachtet wurden.

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil die hier entscheidungserheblichen Fragen durch Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil des BSG vom 27. Januar 1993, 4 RA 40/92, BSGE 72, 50 ff.), sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95, BVerfGE 1, 39 ff.) geklärt sind.
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07
    Der Kläger ist ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 20. Mai 209 vom Vorsitzenden auf die Aussichtslosigkeit der Fortsetzung des Berufungsverfahrens hingewiesen worden, die sich aus der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Geklärtheit der hier interessierenden Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 7; BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R -, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. -, a. a. O.) ergibt.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07
    Der Kläger ist ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 20. Mai 209 vom Vorsitzenden auf die Aussichtslosigkeit der Fortsetzung des Berufungsverfahrens hingewiesen worden, die sich aus der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Geklärtheit der hier interessierenden Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 7; BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R -, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. -, a. a. O.) ergibt.
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07
    Der Kläger ist ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 20. Mai 209 vom Vorsitzenden auf die Aussichtslosigkeit der Fortsetzung des Berufungsverfahrens hingewiesen worden, die sich aus der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Geklärtheit der hier interessierenden Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 7; BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R -, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. -, a. a. O.) ergibt.
  • BSG, 12.02.2008 - B 4 RS 123/07 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 21 R 898/07
    Bei rechtskundig vertretenen Beteiligten ist es auch nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, sich aus prozessrechtlich ungeordneten, nicht erkennbar im Zusammenhang mit den geltend gemachten Ansprüchen bzw. mit den streitgegenständlichen Bescheiden stehenden Ausführungen selbst herauszusuchen, was der Kläger zur Untermauerung seiner Ansprüche möglicherweise vorträgt (vgl. hierzu für das Revisionsverfahren: BSG, Beschluss vom 12. Februar 2008, B 4 RS 123/07 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2011 - L 13 R 2150/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenauferlegung - Missbräuchlichkeit der

    Durch die in das Ermessen des Gerichts gestellte Möglichkeit, dem missbräuchlich prozessierenden Beteiligten Verschuldenskosten aufzuerlegen wird letztlich dem Schadensersatzprinzip Rechnung getragen (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - L 21 R 898/07 - veröffentlicht in Juris; Leitherer, a.a.O. Rdnr. 1a und 13).
  • LSG Hamburg, 14.09.2021 - L 3 R 66/19

    Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei

    Die Möglichkeit, missbräuchlich prozessierenden Beteiligten Verschuldenskosten aufzuerlegen, ist Ausdruck des der Vorschrift zugrunde liegenden Schadenersatzprinzips (BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R, SozR 4-1500 § 192 Nr. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.5.2009 - L 21 R 898/07, juris; Krauß in Roos/Müller/Wahrendorf, BeckOGK-SGG, 2. Aufl. 2021, § 192 Rn. 6; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 192 Rn. 1a, 13) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 835/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Annahme einer endgültigen

    Der Wert einer Richterstunde wurde bereits 1986/1987 mit 350,- bis 450,- DM (dies entspricht ca. 180,- bis 230,- Euro) angesetzt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - L 21 R 898/07 - Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 10. Oktober 2011 - L 13 R 2150/10 - jeweils bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.06.2012 - L 2 AS 573/12
    Durch die in das Ermessen des Gerichts gestellte Möglichkeit, dem missbräuchlich prozessierenden Beteiligten Verschuldenskosten aufzuerlegen wird letztlich dem Schadensersatzprinzip Rechnung getragen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - L 21 R 898/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 13 AS 1177/11
    Durch die in das Ermessen des Gerichts gestellte Möglichkeit, dem missbräuchlich prozessierenden Beteiligten Verschuldenskosten aufzuerlegen, wird letztlich dem Schadensersatzprinzip Rechnung getragen (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - L 21 R 898/07 - veröffentlicht in Juris; Leitherer, a.a.O. Rdnr. 1a und 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 AS 3170/10
    Durch die in das Ermessen des Gerichts gestellte Möglichkeit, dem missbräuchlich prozessierenden Beteiligten Verschuldenskosten aufzuerlegen wird letztlich dem Schadensersatzprinzip Rechnung getragen (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - L 21 R 898/07 - veröffentlicht in Juris; Leitherer, a.a.O. Rdnr. 1a und 13).
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