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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16   

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https://dejure.org/2017,29741
LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16 (https://dejure.org/2017,29741)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2017 - L 1 KR 335/16 (https://dejure.org/2017,29741)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - L 1 KR 335/16 (https://dejure.org/2017,29741)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 SGB 5, Art 9 SozSichAbk ISR
    Beschäftigung bei Botschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses eines Arbeitnehmers; Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze; Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Beschäftigung bei einer Botschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Beschäftigung bei einer Botschaft; Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung; Anknüpfung der Versicherungspflicht an den Beschäftigungs- oder Tätigungsort; Dauernde Integration in ein ausländisches Rechts-, Wirtschafts- und ...

  • rechtsportal.de

    SGB IV §§ 3 ff.
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    Diese bezweckten insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen und ihm etwa Entlastung zu erteilen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76; Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R).

    So könne er gemäß § 28 h Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Beitragseinzugsstelle über die Versicherungs- und/oder Beitragspflicht des Mitarbeiters durch Verwaltungsakt herbeiführen oder den Weg des Anfrageverfahrens nach § 7 a SGB IV beschreiten (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R).

    Sie hat ergänzend zur etwaigen Verwirkung auf das Urteil des BSG vom 18. November 2015 (B 12 R 7/14) verwiesen sowie zum "Bestandsschutz" gegenüber einer neuerlichen Beitragsforderung auf das Urteil des BSG vom 30. Oktober 2013 (B 12 AL 2/11 R).

    Die früheren "beanstandungsfrei" verlaufenen Betriebsprüfungen entfalten keine Bindungswirkung und vermitteln noch nicht einmal "Bestandsschutz" gegenüber einer neuerlichen Beitragsforderung, die der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide entgegenstehen könnte (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R -, Rdnr. 21 mit Bezugnahme auf Urteil v. 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -, BSGE 115, 1-11).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    Sie hat ergänzend zur etwaigen Verwirkung auf das Urteil des BSG vom 18. November 2015 (B 12 R 7/14) verwiesen sowie zum "Bestandsschutz" gegenüber einer neuerlichen Beitragsforderung auf das Urteil des BSG vom 30. Oktober 2013 (B 12 AL 2/11 R).

    Die früheren "beanstandungsfrei" verlaufenen Betriebsprüfungen entfalten keine Bindungswirkung und vermitteln noch nicht einmal "Bestandsschutz" gegenüber einer neuerlichen Beitragsforderung, die der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide entgegenstehen könnte (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R -, Rdnr. 21 mit Bezugnahme auf Urteil v. 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -, BSGE 115, 1-11).

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 3/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    Ein Vertrauen auf das Fortbestehen der Rechtsauffassung könne sich daraus nicht ergeben (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 10. September 1975 - 3/12 RK 15/94).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    (vgl. Leitsatz 1 des Beschlusses des BVerfG vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 -: "Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz [Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz] unvereinbar, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt [Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.] zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen [beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld] berücksichtigt wird").
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    Ähnlich knüpft der Begriff der Beitragsäquivalenz auf den Gleichklang Beitragsleistung und Versicherungsleistung an (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. März 1994 - 1 BvL 8/85 -juris-Rdnr. 55).
  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 6/92

    Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse - Beitragsermäßigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    Das Äquivalenzprinzip ist zudem im Beitragsrecht der deutschen Krankenversicherung nur schwach ausgeprägt, während das Solidaritätsprinzip - der Grundsatz des sozialen Ausgleichs - erhebliche Bedeutung hat (BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 12 RK 6/92 - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    Diese bezweckten insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen und ihm etwa Entlastung zu erteilen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76; Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R).
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 1 KR 335/16
    (so BSG, Urteil vom 7. August 2000 - B 10 KR 2/99 R -, juris-Rdnr. 23 zu einem in den USA Lebenden, der in Deutschland als landwirtschaftlicher Unternehmer krankenversicherungspflichtig ist, obgleich seine Leistungsansprüche aufgrund des Auslandswohnsitzes ruhen).
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