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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17   

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https://dejure.org/2017,32333
LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17 (https://dejure.org/2017,32333)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2017 - L 23 SO 247/17 (https://dejure.org/2017,32333)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - L 23 SO 247/17 (https://dejure.org/2017,32333)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 48/13 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen unter Bezugnahme auf ein Urteil des BSG vom 18. September 2014 - B 14 AS 48/13 R - ausgeführt, dass es sich bei den streitgegenständlichen Kosten für die Herstellung des Heizöllagerraums nicht um Instandhaltungskosten handele.

    Die sozial(hilfe)rechtliche Rechtsprechung hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und legt ebenfalls diesen Begriff der Instandhaltung oder Instandsetzung zu Grunde, wobei es sich um weitgehend inhaltsgleiche Begriffe handelt (BSG Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 48/13 R, juris Rn. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17
    Der Kläger konnte sein Begehren auch in zulässiger Weise auf die begehrte Leistung beschränken, da es sich bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung um einen abtrennbaren Streitgegenstand handelt (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R - juris m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltung und Reparatur -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17
    Diese ist dann unbeachtlich, wenn es keine (kostengünstigere) Alternative gibt, um die vormals funktionierende Anlage wiederherzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Personen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind (stRspr, vgl. etwa (BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 61/10 R -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17
    Größere Erneuerungsarbeiten sind hierbei nicht ausgeschlossen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Januar 2010 - L 5 AS 216/09 B ER - juris Rn. 41).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17
    Die Unterkunft wird sich regelmäßig in einem Gebäude befinden, kann auch ein Lagerraum (BSG vom 16.12.2008 SozR 4-4200 § 22 Nr. 14), im Einzelfall auch ein Wohnmobil oder Wohnwagen (BSG vom 17.6.2010 SozR 4-4200 § 22 Nr. 39) oder andere Behausung sein, ggf. auch der vorübergehende Aufenthalt in einer Pension oder im Hotel, soweit mangels anderweitiger Möglichkeiten Wohnungslosigkeit besteht (Adolph in: Adolph, SGB II, SGB XII, AsylbLG, 52. UPD 03/2017, § 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Rn. 13).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17
    Bei den Instandsetzungskosten handelt es sich in der Regel um Kosten aus Reparatur und Wiederbeschaffung (BGH, Urteil vom 06. April 2005 - XII ZR 158/01 -, Rn. 24, juris m.w.N.).
  • LSG Hessen, 19.01.2022 - L 4 SO 143/19

    Sozialhilfe

    Allgemein anerkannt ist die analoge Anwendung von § 22 Abs. 5 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II der geltenden Fassung im Rahmen der Anspruchsberechtigung nach dem SGB XII mit der Folge der Einbeziehung unabweisbarer Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur in die angemessenen Kosten der Unterkunft eines selbst genutzten Eigenheims (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20. Juli 2017 - L 23 SO 247/17 -, juris Rn. 49 und - L 23 SO247/15 - juris Rn. 43 m.w.N).
  • LSG Hamburg, 15.02.2018 - L 4 SO 42/17
    Obgleich es im SGB XII an einer dem § 22 Abs. 2 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch - SGB II - entsprechenden Regelung fehlt, gehören Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur auch im Bereich der Leistungen nach § 35 SGB XII zu den Kosten der Unterkunft (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.7.2017 - L 23 SO 247/17 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 392/16
    Denn insoweit handelt es sich bereits nicht um tatsächliche Aufwendungen im Sinne des § 35 SGB XII. Vielmehr sind anfallende Kosten, die der Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes, nicht aber dessen Wertsteigerung dienen und für den Erhalt des Hauses notwendig sind, gesondert erstattungsfähig (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 15.2.2018 - L 4 SO 42/17 - juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.7.2017 - L 23 SO 247/17 - juris Rn. 49, 52; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.2013 - L 7 AS 1121/13 - juris Rn. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2020 - L 8 SO 391/16
    Denn insoweit handelt es sich bereits nicht um tatsächliche Aufwendungen im Sinne des § 35 SGB XII. Vielmehr sind anfallende Kosten, die der Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes, nicht aber dessen Wertsteigerung dienen und für den Erhalt des Hauses notwendig sind, gesondert erstattungsfähig (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 15.2.2018 - L 4 SO 42/17 - juris Rn 18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.7.2017 - L 23 SO 247/17 - juris Rn 49, 52; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.2013 - L 7 AS 1121/13 - juris Rn. 27).
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