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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08   

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https://dejure.org/2008,25699
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08 (https://dejure.org/2008,25699)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2008 - L 3 U 226/08 (https://dejure.org/2008,25699)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2008 - L 3 U 226/08 (https://dejure.org/2008,25699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Berufungsverfahrens durch gerichtlichen Vergleich; Feststellung der Unwirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 51/90
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
    26 Der Prozessvergleich hat nach herrschender Meinung (h. M.) eine Doppelnatur: Er ist einerseits ein materiell-rechtlicher Vertrag und andererseits eine Prozesshandlung, die den Rechtsstreit unmittelbar beendet und dessen Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Prozessrechts richtet (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 51/90 - in juris; BSG in SozR 1500 § 101 Nr. 8; BVerwG in NJW 1994, 2306, 2307 f.; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 8. Aufl. 2005, § 101 RdNrn. 3, 10).

    Wegen seiner Doppelnatur entfaltet der Prozessvergleich zwar keine Rechtswirksamkeit, wenn die Beteiligten nicht wirksam zugestimmt haben oder er als öffentlich-rechtlicher Vertrag nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nichtig oder wirksam angefochten ist; das Gleiche gilt, wenn der nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht oder der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde - § 779 Abs. 1 BGB - (BSG, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 51/90 - in juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., § 101 RdNr. 13).

  • BGH, 08.07.1960 - IV ZB 201/60

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
    30 Prozesshandlungen - wie die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich - können nur unter engen Voraussetzungen, z. B. beim Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes im Sinne von § 179 SGG, §§ 578 ff ZPO, widerrufen werden oder dann, wenn aus dem Grundsatz von Treu und Glauben sich ein Festhalten an der Prozesshandlung verbietet (BGH in BGHZ 33, 73; BVerwG in NVwZ 1997, 1210, 1211; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., Vor § 60 Rdnr. 12a).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
    30 Prozesshandlungen - wie die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich - können nur unter engen Voraussetzungen, z. B. beim Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes im Sinne von § 179 SGG, §§ 578 ff ZPO, widerrufen werden oder dann, wenn aus dem Grundsatz von Treu und Glauben sich ein Festhalten an der Prozesshandlung verbietet (BGH in BGHZ 33, 73; BVerwG in NVwZ 1997, 1210, 1211; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., Vor § 60 Rdnr. 12a).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
    Auch unter Berücksichtigung der bei der Auslegung von Willenserklärungen und Prozesshandlungen zu beachtenden allgemeinen Grundsätze, nach denen es auf alle Umstände, insbesondere den objektiven Erklärungswert und die rechtverstandene Interessenlage des Erklärenden ankommt (vgl. BSGE 63, 93; 74, 79; BVerwG in NVwZ 1999, 405, 406; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., RdNr. 11a), ist eine andere Auslegung des Vergleichs gegen seinen eindeutigen Wortlaut unmöglich.
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
    Auch unter Berücksichtigung der bei der Auslegung von Willenserklärungen und Prozesshandlungen zu beachtenden allgemeinen Grundsätze, nach denen es auf alle Umstände, insbesondere den objektiven Erklärungswert und die rechtverstandene Interessenlage des Erklärenden ankommt (vgl. BSGE 63, 93; 74, 79; BVerwG in NVwZ 1999, 405, 406; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., RdNr. 11a), ist eine andere Auslegung des Vergleichs gegen seinen eindeutigen Wortlaut unmöglich.
  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
    26 Der Prozessvergleich hat nach herrschender Meinung (h. M.) eine Doppelnatur: Er ist einerseits ein materiell-rechtlicher Vertrag und andererseits eine Prozesshandlung, die den Rechtsstreit unmittelbar beendet und dessen Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Prozessrechts richtet (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 51/90 - in juris; BSG in SozR 1500 § 101 Nr. 8; BVerwG in NJW 1994, 2306, 2307 f.; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 8. Aufl. 2005, § 101 RdNrn. 3, 10).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
    Da die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Willenserklärungen nach h. M. auf Prozesshandlungen nicht anwendbar sind, können sie auch nicht mit einer entsprechenden Begründung angefochten werden (BVerwG in NVwZ-RR 1999, 407, 408; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O.).
  • LSG Bayern, 18.09.2020 - L 20 KR 637/19

    Sozialgerichtsverfahren: Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

    Daran fehlt es, wenn das Verfahren durch Vergleich beendet worden ist; eine Wiederaufnahmeklage ist in einem solchen Fall daher unzulässig (vgl. BSG, Urteile vom 09.07.1968, 10 RV 135/66, und vom 28.11.2002, B 7 AL 26/02 R; a.A., aber ohne Begründung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2008, L 3 U 226/08).
  • SG Lüneburg, 19.01.2010 - S 7 AL 227/09

    Statthaftigkeit und Fristwahrung der Anfechtung eines prozessbeendigenden

    Denn Wiederaufnahmegründe nach §§ 179 SGG, 578 ff. ZPO sind nicht ersichtlich (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06. Dezember 1996 - 8 C 33/95 - Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 20. August 2008 - L 3 U 226/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09
    Außerdem wird ein Widerruf für zulässig erachtet, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels für das Gericht und den Rechtsmittelgegner unmittelbar als Versehen offenbar gewesen ist, schließlich dann, wenn ein Festhalten des Erklärenden an seiner Prozesserklärung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06. Dezember 1996, Az.: 8 C 33/95; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Bemerkungen vor § 60, Rdnr. 12a; derselbe a.a.O., § 156 Rn. 2a; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2008, Az.: L 3 U 226/08; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl. 2008, Ziff. VII Rn. 170).
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