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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08   

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https://dejure.org/2009,14387
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08 (https://dejure.org/2009,14387)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2009 - L 9 KR 304/08 (https://dejure.org/2009,14387)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2009 - L 9 KR 304/08 (https://dejure.org/2009,14387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig versicherter Selbstständiger durch die Krankenkasse; Verweis auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts durch § 15 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) für die Ermittlung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige; Verfassungsmäßigkeit des Verweises auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts; Zulässigkeit der Beitragsfestsetzung zur sozialen Pflegeversicherung für freiwillig ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    28 Es bestehen jedoch gewichtige Gründe, bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage nur auf die Gewinne Selbständiger im Veranlagungszeitraum des dem letzten Einkommenssteuerbescheid zugrunde liegenden Jahres abzustellen und weder einen Verlustrücktrag noch einen Verlustvortrag zuzulassen (grundlegend hierzu: BVerfGE 82, 60; BSG, Urteile vom 8. Dezember 1993, Az.: 10 RKg 2/93, und vom 16. Mai 2001, Az.: B 5 RJ 16/00 R, jeweils veröffentlicht in Juris).

    Vordringliches Ziel des Gesetzgebers war es, zu verhindern, dass sich über die Besteuerung vorgenommene Subventionierungen auf die Sozialleistung auswirken (BVerfGE 82, 60).

  • LSG Sachsen, 26.06.2008 - L 2 U 126/07

    Höhe des einem selbstständigen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    Dieses gesetzgeberische Anliegen ist nur zu erreichen, wenn die Verwaltung von der Notwendigkeit zu weiteren Nachprüfungen zum Zustandekommen des im Steuerbescheid ausgewiesenen Gewinns enthoben wird (Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2008, Az.: L 2 U 126/07, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - L 9 B 584/07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; einstweilige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    Für die Entscheidungen über die Höhe des Beitrags in diesem Versicherungszweig ist im übrigen ausschließlich die Pflegekasse zuständig (Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2007, Az.: L 9 B 584/07 KR ER; Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Oktober 2006, Az.: L 5 ER 189/09 KR; beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R

    Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    Denn der Mangel der sachlichen Zuständigkeit gehört nicht zu den Fehlern, die nach § 41 SGB X unbeachtlich sind, aber auch nicht zu den Fehlern, derentwegen nach § 42 Satz 1 SGB X die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht verlangt werden kann (BSG SozR 3-3300 § 20 Nr. 5).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    Der Gewinn ist demzufolge grundsätzlich durch Vergleich des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2001, Az.: B 5 RJ 46/00 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    Stößt die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten oder stehen hierfür verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung und lassen sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen, setzt die Berücksichtigung der Einnahmen insoweit eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (BSG, Urteil vom 22. Mai 2003, Az.: B 12 KR 12/02 m.w.N, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 2/93
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    28 Es bestehen jedoch gewichtige Gründe, bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage nur auf die Gewinne Selbständiger im Veranlagungszeitraum des dem letzten Einkommenssteuerbescheid zugrunde liegenden Jahres abzustellen und weder einen Verlustrücktrag noch einen Verlustvortrag zuzulassen (grundlegend hierzu: BVerfGE 82, 60; BSG, Urteile vom 8. Dezember 1993, Az.: 10 RKg 2/93, und vom 16. Mai 2001, Az.: B 5 RJ 16/00 R, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 1/96

    Ausschluß weder gesetzlich noch privat Krankenversicherter von der sozialen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08
    Zwar mag im Einzelfall, wenn nicht zweifelhaft ist, dass die Pflegekasse die Entscheidung - jedenfalls im Widerspruchsbescheid - getroffen hat, eine ausdrückliche Angabe im Bescheid, dass er von der Pflegekasse stammt, entbehrlich sein (Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-3300 § 20 Nr. 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 6 KR 76/12

    Kranken- und Pflegeversicherung - Zulässigkeit der Festsetzung der Höhe der

    Letzterer zählt nach Gesetzeswortlaut und Systematik des EStG nicht zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts; andernfalls wäre auch ein abschnittsübergreifender Verlustabzug möglich (vgl. LSG Bayern, 18.12.2012, L 1 LW 2/11 , juris; LSG Berlin-Brandenburg, 20.8.2009, L 9 KR 304/08, juris zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung und zu Parallelen in anderen Vorschriften des Sozialrechts; siehe auch Fischer in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 15 Rn. 65); dies würde gegen das Gleichbehandlungsgebot mit versicherungspflichtig Beschäftigte verstoßen, die einen solchen Verlust nicht beitragsmindernd geltend machen können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - L 9 KR 279/10

    Krankenversicherung - Freiwillige Mitgliedschaft - Selbständiger

    Der Gewinn ist grundsätzlich durch Vergleich des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, festzustellen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Mai 2001, B 5 RJ 46/00 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Senat, Urteil vom 20. August 2009, L 9 KR 304/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 63/12
    Dies sei nach § 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) der Betrag der Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und der Werbungskosten, ohne einen Sparer-Freibetrag und ohne Verlustvortrag (zu letzterem Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2009 - L 9 KR 304/08).
  • SG Stade, 15.03.2011 - S 28 AS 397/08
    § 10d EStG ermöglicht aber genau das Gegenteil, nämlich die Durchbrechung des Prinzips der Jahresabschnittsbesteue-rung (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2009 - L 9 KR 304/08 - zitiert nach juris; VG Hannover, Beschluss vom 19.09.2006 - 6 A 2706/05 - zitiert nach juris).
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