Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 SO 217/18 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31479
LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 SO 217/18 NZB (https://dejure.org/2018,31479)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2018 - L 23 SO 217/18 NZB (https://dejure.org/2018,31479)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2018 - L 23 SO 217/18 NZB (https://dejure.org/2018,31479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 66 Abs. 2 S. 1; SGG § 144 Abs. 1
    Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06

    Ordnungsmäßigkeit der Rechtsmittelbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 SO 217/18
    Das Rechtsmittel ist hier auch nicht deshalb unbefristet nach § 66 Abs. 2 S. 1 SGG einlegbar, weil das SG in der Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer nur teilweisen Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG nicht mehr zulässig ist und den Klägern nur die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zusteht, (so auch LSG Sachsen, Beschluss vom 3.3.2008, - L 3 AL 140/06 NZB; Habel, NZS 2018, 638, 639, beck-online; offen lassend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.2011, - L 13 AS 393/11 NZB).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 SO 217/18
    Der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25. Juni 1985, - 8 C 116/84) folgend, hat das BSG dort ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG auch dann vorliegen, wenn eine Belehrung über ein nicht statthaftes statt über ein statthaftes Rechtsmittel erfolgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an den Inhalt und Umfang einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 SO 217/18
    Das Rechtsmittel ist hier auch nicht deshalb unbefristet nach § 66 Abs. 2 S. 1 SGG einlegbar, weil das SG in der Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer nur teilweisen Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG nicht mehr zulässig ist und den Klägern nur die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zusteht, (so auch LSG Sachsen, Beschluss vom 3.3.2008, - L 3 AL 140/06 NZB; Habel, NZS 2018, 638, 639, beck-online; offen lassend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.2011, - L 13 AS 393/11 NZB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht