Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 3 R 1285/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19341
LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 3 R 1285/07 (https://dejure.org/2009,19341)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2009 - L 3 R 1285/07 (https://dejure.org/2009,19341)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - L 3 R 1285/07 (https://dejure.org/2009,19341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gem. § 240 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.12.1996 - 4 RA 100/95

    Unvermeidliche Zwischenzeit zwischen Beendigung einer Schulausbildung und dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 3 R 1285/07
    Sie sind ein rentenrechtlicher Ausgleich dafür, dass der Versicherte durch sie ohne Verschulden gehindert war, einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen und Pflichtbeiträge zu leisten, die er ohne den Anrechnungszeittatbestand entrichtet hätte (Bundessozialgericht in SozR 3-2600 § 58 Nr. 11).
  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 3 R 1285/07
    Eine Unterbrechung liegt vor, wenn zwischen dem Ende der versicherten Beschäftigung und der betreffenden Anrechnungszeit kein voller Kalendermonat liegt (vgl. zum Recht der Reichsversicherungsordnung BSG in SozR 2200 § 1259 Nr. 60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht