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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06   

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LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06 (https://dejure.org/2010,7771)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2010 - L 22 R 1557/06 (https://dejure.org/2010,7771)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - L 22 R 1557/06 (https://dejure.org/2010,7771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 1, § 53 Abs 3 SGB 1, § 850 Abs 1 ZPO, § 850c Abs 1 ZPO, § 850c Abs 2 ZPO, § 850c Abs 3 ZPO, § 850c Abs 4 ZPO
    Abtretung; Rangfolge; Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen für die Ermittlung des pfändbaren Beitrages; Zinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung einer Altersrente als sittenwidriges Scheingeschäft zum Zwecke der Gläubigerbenachteiligung; Rechtliche Zulässigkeit der Abtretung künftiger Sozialleistungsansprüche und zukünftiger Rentenansprüche; Voraussetzungen einer Übersicherung; Zu berücksichtigende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Die Beklagte ist der Ansicht gewesen, es bestehe für sie keine Veranlassung, die Ehefrau des Beigeladenen zu 1), die Beigeladene zu 2), bei der Abtretung unberücksichtigt zu lassen, solange der Kläger nicht einen analogen Beschluss nach § 850 c Abs. 4 ZPO zu seinen Gunsten beim zuständigen Sozialgericht erwirke (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 -, abgedruckt in SozR 3-1200 § 53 Nr. 2 = BSGE 70, 37).

    Der Anspruch auf Zahlung eines abgetretenen Betrages einer von einem Rentenversicherungsträger gewährten Altersrente, der vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geltend zu machen ist, ist mit der allgemeinen Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) zu verfolgen, denn jedenfalls im Verhältnis zum Abtretungsgläubiger enthält die Ermittlung des auszuzahlenden Betrages der Abtretung und seine Auszahlung durch den Rentenversicherungsträger keine Regelung im Sinne des § 31 SGB X (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90, abgedruckt in SozR 3-1200 § 53 Nr. 2 = BSGE 70, 37).

    Dies erfordert wie im Falle der Pfändung, dass die Forderung nach Charakter und Art sowie des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses so genau bezeichnet ist, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Abtretung ist (BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91, abgedruckt BSGE 70, 186; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 20/81, abgedruckt in BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).

    Die Unwirksamkeit der Abtretung beschränkt sich mithin auf den nichtpfändbaren Betrag der Rente (so auch ohne weitere Begründung: BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Bei der Abtretung eines Rentenanspruches obliegt es dem Rentenversicherungsträger als Schuldner sowohl des Alt- als auch des Neugläubigers nach § 53 Abs. 3 SGB I i. V. m. § 850 c Abs. 1 bis 3 ZPO analog die konkrete Höhe des bestimmbaren abgetretenen Betrages zu ermitteln (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Rente darf der Rentenversicherungsträger, dem bekannt ist, dass der Rentner verheiratet ist (oder minderjährige Kinder zu unterhalten hat), aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität von abstrakten Unterhaltspflichten ausgehen, das heißt eine entsprechende Zahl unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigen, ohne dass er Nachforschungen über konkret bestehende Unterhaltspflichten anstellen muss (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf BAG - Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 786/85, abgedruckt in BAGE 53, 359 = NJW 1987, 1573).

    Es handelt sich bei diesen Ermittlungen um eine originäre Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, dessen Ergebnis lediglich im Streitfall durch die Sozialgerichte zu überprüfen ist (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Die Ansicht der Beklagten, sie dürfe die konkrete Unterhaltsverpflichtung nicht überprüfen und den Ehegatten (oder eine andere der genannten Personen) bei der Ermittlung des unpfändbaren Betrages nur unberücksichtigt lassen, wenn dies aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung festgestellt werde, steht mit dem Urteil des BSG vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 nicht in Einklang.

    Lediglich wenn der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung seinem Ehegatten (oder einer anderen der genannten Personen) Unterhalt gewährt und damit nach § 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen ist, bedarf es einer den Vollstreckungsgerichten bzw. den Sozialgerichten originär übertragenen Entscheidung nach billigem Ermessen, ob gleichwohl diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils unberücksichtigt bleibt (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Die Rechtsprechung des BSG, der der erkennende Senat folgt, steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der des BAG (Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81, abgedruckt in BAGE 42, 54), auf die das BSG in seinem Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 daher zutreffend Bezug genommen hat.

    Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn - wie hier - mangels Unterhaltsgewährung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung diese Person bereits nach § 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO bei einem vorrangig berechtigten Neugläubiger nicht zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Durch die Abtretung ergibt sich nichts anderes, denn durch sie verändert sich nicht die Eigenschaft des abgetretenen Anspruches, so dass der Rentenanspruch auch hinsichtlich seines abgetretenen Teils weiterhin eine geldliche Sozialleistung darstellt (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Dies erfordert die Benennung des (zukünftig) monatlich beanspruchten Betrages (vgl. Bundesarbeitsgericht -BAG -, Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81, abgedruckt in BAGE 42, 54).

    Die Rechtsprechung des BSG, der der erkennende Senat folgt, steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der des BAG (Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81, abgedruckt in BAGE 42, 54), auf die das BSG in seinem Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 daher zutreffend Bezug genommen hat.

  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Das Verhalten muss mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar sein (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 184/92, abgedruckt in NJW 1994, 128).

    Die Sittenordnung verpflichtet einen außen stehenden Dritten nicht dazu, im Konfliktfall die eigenen Interessen denen der anderen Vertragspartner unterzuordnen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 184/92; BGH, Urteil vom 02. Juni 1981 - VI ZR 28/80, abgedruckt in NJW 1981, 2184).

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 206/80

    Gehaltsabtretung - Lohnpfändung - Pfändbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Es handelt sich dabei, soweit vorrangige Gläubiger vorhanden sind, jedoch ausschließlich um den Betrag, der über die Grenzen des § 850 c Abs. 1 bis 3 ZPO hinaus vom Vollstreckungsgericht für pfändbar erklärt worden ist (BAG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80, abgedruckt in BAGE 41, 297).
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96

    Sonderrechtsnachfolge und Verzinsung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Dahinstehen kann, ob der Schutzzweck des § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB I erneut Berücksichtigung finden muss, wenn es nach Erlass des Bescheides über die Altersrente zu einem Wechsel in der Person des Leistungsberechtigten gekommen ist, wie durch Pfändung, Verpfändung, Abtretung, Abzweigung, Erbfolge, Sonderrechtsnachfolge außerhalb eines Klageverfahrens, also ob mit dem Bekanntwerden des neuen Zahlungsempfängers dem Rentenversicherungsträger insoweit eine weitere Sechsmonatsfrist einzuräumen ist (offen gelassen in BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96, abgedruckt in SozR 3-1200 § 44 Nr. 8).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 786/85

    Pfändungsbeschluß und Überweisungsbeschluß bezüglich Lohnansprüchen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Rente darf der Rentenversicherungsträger, dem bekannt ist, dass der Rentner verheiratet ist (oder minderjährige Kinder zu unterhalten hat), aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität von abstrakten Unterhaltspflichten ausgehen, das heißt eine entsprechende Zahl unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigen, ohne dass er Nachforschungen über konkret bestehende Unterhaltspflichten anstellen muss (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf BAG - Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 786/85, abgedruckt in BAGE 53, 359 = NJW 1987, 1573).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Fehlt es daran, ist eine solche Klage grundsätzlich unzulässig (so zum Kostenerstattungsanspruch: Urteile des BSG vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 4/98 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 37 Nr. 1, vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 und vom 26. Januar 2006 - B 3 KR 4/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 37 Nr. 7).
  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Die Sittenordnung verpflichtet einen außen stehenden Dritten nicht dazu, im Konfliktfall die eigenen Interessen denen der anderen Vertragspartner unterzuordnen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 184/92; BGH, Urteil vom 02. Juni 1981 - VI ZR 28/80, abgedruckt in NJW 1981, 2184).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Fehlt es daran, ist eine solche Klage grundsätzlich unzulässig (so zum Kostenerstattungsanspruch: Urteile des BSG vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 4/98 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 37 Nr. 1, vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 und vom 26. Januar 2006 - B 3 KR 4/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 37 Nr. 7).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 1557/06
    Erforderlich ist insoweit, dass die Entstehung der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung möglich erscheint und die abgetretene Forderung bestimmt oder jedenfalls bestimmbar bezeichnet ist (BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 109/94, abgedruckt BSGE 76, 184 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 8).
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Wirksame Pfändung; Bestimmbarkeit der gepfändeten

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 103/65

    Berufungsanschließung - Beschwer des sich Anschließenden - Erweiterung des

  • BGH, 17.03.1969 - III ZR 188/65

    Teilnichtigkeit einer Erbeinsetzung wegen Sittenwidrigkeit

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93

    Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54

    Rechtsmittel

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91

    Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

  • OLG Bremen, 16.05.1963 - 2 U 29/63
  • SG Trier, 19.01.2011 - S 4 R 538/07

    Pfändung von Renten

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in dem Urteil vom 21.1.2010, L 22 R 1557/06 (vgl. dazu auch Epsen, Anmerkung zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.11.1991, 4 RA 80/90, in: Die Sozialgerichtsbarkeit, 1994, S. 82-85 m. w. Nw.).
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