Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 845/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20831
LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 845/08 (https://dejure.org/2010,20831)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2010 - L 22 R 845/08 (https://dejure.org/2010,20831)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - L 22 R 845/08 (https://dejure.org/2010,20831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 251 Nr 8 SGB 6
    Versicherungspflicht; selbständiger Gewerbetreibender

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Versicherungspflicht bei selbstständiger Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb; Überwachung und Kontrolle des Handwerksbetriebs als Karosseriebaumeister inklusive der Mitarbeiter als versicherungspflichtige Tätigkeit; Eigenständige Verrichtung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 4/99 R

    Versicherungspflicht des Gesellschafters und handwerklichen Betriebsleiters einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 845/08
    Dieser gesetzlich nicht definierte Begriff ist als Abgrenzung zu einer nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung zu verstehen (Gürtner in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 62. Ergänzungslieferung 2009, SGB VI, § 2 Rdnr. 4; BSG, Urteil vom 15. Juni 2000 - B 12 RJ 4/99 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 2 Nr. 4 = BSGE 86, 195Der Wortlaut des § 2 SGB VI knüpft an den Status des Selbständigen und an seine Tätigkeit an.

    Eine Änderung ist für den Personenkreis der Kommanditisten allerdings insoweit eingetreten, als sie ungeachtet ihrer Eintragung in die Handwerksrolle dann nicht versicherungspflichtig sind, wenn sie selbst, wie im gesetzlichen Regelfall, nicht selbständig tätig werden (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2000 - B 12 RJ 4/99 R).

  • BSG, 18.03.1969 - 11 RA 279/67

    Selbständige Handwerkerin - Erwerbstätigkeit - Eintragung in der Handwerksrolle -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 845/08
    Diese Eintragung ist wegen ihrer Tatbestandwirkung für die Beklagte bindend, denn sie ist nicht erkennbar nichtig (vgl. dazu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26. Mai 1977 - 12/3 RK 29/75, abgedruckt in SozR 5800 § 1 Nr. 1 = BSGE 44, 25; BSG, Urteil vom 18. März 1969 - 11 RA 279/67, abgedruckt in BSGE 29, 176).

    Wegen dieser Regelungen führte allein die Eintragung in die Handwerksrolle zur Versicherungspflicht, die bis zur Löschung in der Handwerksrolle fortdauerte, verbunden mit der unwiderlegbaren Vermutung der tatsächlichen Ausübung der handwerklichen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 18. März 1969 - 11 RA 279/67).

  • BSG, 26.05.1977 - 3 RK 29/75

    Versicherungspflicht - Personengesellschaft - Eintragung in die Handwerksrolle -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 845/08
    Diese Eintragung ist wegen ihrer Tatbestandwirkung für die Beklagte bindend, denn sie ist nicht erkennbar nichtig (vgl. dazu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26. Mai 1977 - 12/3 RK 29/75, abgedruckt in SozR 5800 § 1 Nr. 1 = BSGE 44, 25; BSG, Urteil vom 18. März 1969 - 11 RA 279/67, abgedruckt in BSGE 29, 176).
  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 6/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 22 R 845/08
    Dies gilt, wenn im Unternehmen fortlaufend Erwerbshandlungen vorgenommen werden, jedenfalls dann, wenn der Versicherte in irgendeiner Weise im Betrieb eine Mitarbeit entfaltet, wobei es grundsätzlich nicht darauf ankommt, wie umfangreich diese Mitarbeit ist (so allgemein zur selbständigen Erwerbstätigkeit BSG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 6/77, abgedruckt in SozR 2200 § 1247 Nr. 19 = BSGE 45, 238).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht