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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - L 9 KR 133/15   

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https://dejure.org/2018,15211
LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - L 9 KR 133/15 (https://dejure.org/2018,15211)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2018 - L 9 KR 133/15 (https://dejure.org/2018,15211)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2018 - L 9 KR 133/15 (https://dejure.org/2018,15211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 KSVG, § 7 Abs 1 SGB 4
    Künstlersozialversicherungsrecht - Selbständigkeit (verneint) - Indexierung chemiewissenschaftlicher Fachaufsätze - publizistische Tätigkeit (offen gelassen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit; Tätigkeit in Form der Heimarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 2 S. 1-2
    Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - L 9 KR 133/15
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013, L 9 KR 294/11, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - L 9 KR 133/15
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013, L 9 KR 294/11, jeweils juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - L 9 KR 133/15
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - L 9 KR 133/15
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015, B 12 KR 23/13 R, juris).
  • SG Darmstadt, 15.02.2021 - S 13 R 645/16
    Besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Erbringung einer Mindestleistung, erfolgt die Vergütung nach einem vereinbarten Honorar je Einzelleistung und besteht Anspruch auf Urlaubsgeld, so ist von dem Bestehen einer abhängigen Beschäftigung auszugehen ( L SG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2018 - L 9 KR 133/15).
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